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Geländewagen

Aus Jewiki
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Beim Durchfahren einer Furt ist die Wattiefe entscheidend

Geländewagen sind Automobile zum Befahren von schwierigem Gelände abseits von befestigten Straßen. In den Anfangsjahren des Automobils waren asphaltierte Straßen die Ausnahme, so dass alle Kraftfahrzeuge eine hohe Bodenfreiheit aufweisen mussten. Die ersten speziellen Geländewagen waren die Halbkettenfahrzeuge aus den 1920er Jahren von André Citroën.

Heute werden Geländewagen vorwiegend von Streitkräften, Jägern, in der Land- und Forstwirtschaft und im Offroad-Motorsport sowie in Landstrichen benötigt, deren Verkehrsinfrastruktur mangelhaft ausgebaut ist. Seit den 1990er Jahren dienen SUV und Geländewagen zunehmend als Lifestylegefährte und werden anstelle von Pkw auf befestigten Straßen genutzt. Diese Modeerscheinung steht aus ökologischen Gründen und wegen des erhöhten Unfallrisikos in der Kritik.

Konstruktive Kriterien für Geländewagen

Toyota FJ Cruiser mit Höherlegungsfahrwerk und Ansaugschnorchel
Schmaler alpiner Gebirgspass mit Allradfahrzeug – hier ist die Steigfähigkeit gefragt

Geländewagen sind für die Nutzung auf sehr schlechten Wegen und im unbefestigten Gelände gedacht. Daher müssen sie vor allem sehr robust und geländegängig sein. Die Geländegängigkeit wird begünstigt durch eine hohe Bodenfreiheit und kurze, oft auch abgeschrägte Karosserieüberhänge, die an starken Steigungen dazu beitragen, ein Aufsetzen zu vermeiden. Verkleidungen am Unterboden schützen empfindliche Komponenten wie den Tank. Einem sicheren Vortrieb dienen Merkmale wie Allradantrieb, oft in Verbindung mit einer zuschaltbaren kurzen Geländeuntersetzung, sowie Differentialsperre(n), ein verschränkungsfähiges Fahrwerk (oft mit Starrachsen) und grob profilierte Geländereifen. Ähnlich wie Lkw weisen Geländewagen auch heute noch meist einen robusten Leiter- oder Kastenrahmen mit separat aufgesetzter Karosserie auf.

Mit den Geländewagen verwandt sind Sports Utility Vehicles (SUV), die einige konstruktive und Design-Merkmale von Geländewagen aufweisen, aber in der Regel weniger geländegängig und robust ausfallen. Sie haben meist eine selbsttragende Karosserie wie im Pkw-Bereich üblich, und es fehlen oft Differenzialsperren und eine Geländeuntersetzung. Zudem sind viele SUVs auch ohne Allradantrieb erhältlich.

Eine weitere verwandte Fahrzeuggattung sind die schwimmfähigen Amphibienfahrzeuge.

Maßzahlen

Für die Geländegängigkeit gibt es charakteristische Maßzahlen:

Modelle

Rechtliches

Im europäischen Recht werden Geländefahrzeuge in der Richtlinie 2007/46/EG, Anh. II definiert als Kraftfahrzeug der internationalen Klasse N (mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2 t) oder M und folgender Ausstattung:

  • Vorder- und Hinterachse gleichzeitig angetrieben (auch zuschaltbar)
  • Differentialsperre (mindestens eine)

Außerdem sind weitere Voraussetzungen hinsichtlich Bodenfreiheit und Überhangwinkel zu erfüllen.

Geländewagen dürfen in Deutschland gemäß § 42 StVZO eine erhöhte Anhängelast ziehen, nämlich das 1,5-fache (andere Fahrzeuge nur das einfache) des zulässigen Gesamtgewichtes des ziehenden Fahrzeuges bis maximal 3,5 t. In der Schweiz sind je nach Fahrzeug-Typ und Homologation zwischen 500 und 1000 kg ungebremste und bis über 10 t gebremste Anhängelast zugelassen. Mehr als 3,5 Anhängelast ist aber nur bei durchgehender Bremse (z.B. Druckluftbremsanlage) erlaubt. Die zugelassene maximale Anhängelast wird nach der technischen Prüfung im Fahrzeugausweis eingetragen.

Selten kommen bei Geländewagen Ketten (auch Raupenfahrzeug) zum Einsatz, die zu Lasten der Geschwindigkeit eine enorme Geländetauglichkeit erzielen.

Kritik

Immer wieder in die Kritik geraten größere Geländewagen wegen ihrer erhöhten Gefährlichkeit für Fußgänger im Falle von Zusammenstößen.

Kinder sind besonders durch teilweise montierte Frontschutzbügel gefährdet, schon bei geringer Geschwindigkeit können Unfälle tödlich enden.

Beim Zusammenstoß zwischen Geländewagen und PKW steigt das Verletzungsrisiko für den PKW-Lenker: Nach Aussage der US-amerikanischen Verkehrssicherheitsbehörde ist das Todesrisiko 35 mal höher, wenn ein PKW von einem Geländewagen statt einem anderen PKW getroffen wird.[1]

Der VCÖ und der ADAC haben daher appelliert, die Frontschutzbügel abmontieren zu lassen bzw. nicht montieren zu lassen.[2] Der VCÖ weist gleichzeitig auf die gegenüber PKW um 50 % erhöhten CO2-Emissionen von Geländewagen hin.[3]

Nach dem 1. Oktober 2005 typengenehmigte Fahrzeuge der Klasse M1 dürfen laut einer EU-Richtlinie nicht mehr mit Frontschutzbügel ausgestattet sein, nach dem 31. Dezember 2012 dürfen solche Fahrzeuge nicht mehr erstmals in den Verkehr gebracht werden. Fahrzeuge, die aufgrund von Einzel- oder Typengenehmigung bereits einen Frontschutzbügel haben, dürfen diesen behalten.[4]

Auch die neueren Modelle verfügen jedoch laut Euro NCAP nicht alle über einen ausreichenden Fußgängerschutz.[5][6]

Laut der schweizerischen Materialprüfungs-Anstalt EMPA sind auch Insassen von Geländewagen einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt, da durch den hohen Schwerpunkt in kritischen Situationen die Gefahr des Umkippens höher ist.

Neben Sicherheitserwägungen gibt es auch aus ökologischen Gründen Kritik an Geländewagen. Durch die meist größere Fahrzeugmasse und den bauartbedingt höheren Luftwiderstand ist der Verbrauch gegenüber einem gleich großen Pkw herkömmlicher Bauweise im Durchschnitt erhöht. Damit gehen höhere CO2-Emissionen sowie eine größere Belastung von Ressourcen einher.

Einzelnachweise

Weblinks

Wiktionary: Geländewagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Geländewagen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.