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Geisteskrankheit

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Unter Geisteskrankheiten oder Geistesstörungen wurden unterschiedliche Verhaltensbilder und Krankheiten zusammengefasst, die sich durch Verhaltensformen ausdrücken, die in der Gesellschaft nicht akzeptiert werden, siehe Kapitel Staatsmedizin.

Geisteskrankheiten können als Oberbegriff für jede Art von seelischer Störung verstanden werden oder spezieller als Psychose, d. h. als Krankheitsgruppe mit klinisch stärker ausgeprägter Symptomatik und eher ungünstiger Prognose.[1]

Im medizinischen und psychologischen Sprachgebrauch findet der Begriff Geisteskrankheit heute wegen definitorischer Schwierigkeiten kaum noch Verwendung.[2] Man spricht heute anstelle von Geisteskrankheiten neutraler von psychischen Störungen oder seelischen Krankheiten. Aber noch in dieser Wortwahl macht sich das historische Erbe bemerkbar, vgl. auch Kap. Historische Wurzeln des Begriffs. Von den Geisteskrankheiten wurden die Gemütskrankheiten als umschriebene affektive Psychose und die Geistesschwäche als Störung mit klinisch schwächer ausgeprägter Symptomatik abgegrenzt.

In der juristischen Diktion und insbesondere in der forensischen Psychiatrie findet der Begriff hingegen für psychische Störungen von erheblichen Ausmaß wie Schizophrenie oder auch für geistige Behinderung und bestimmte Persönlichkeitsstörungen weiterhin Verwendung, etwa im Betreuungsrecht, bei der Entmündigung und der Schuldunfähigkeit.

Historische Wurzeln des Begriffs

Nach Klaus Dörner wurde der Begriff Geisteskrankheit maßgeblich durch Friedrich Wilhelm Schelling und seine Identitätsphilosophie um 1800 geprägt. Schelling wandte sich hier gegen Hegel, indem er behauptete, dass die Seele nicht erkranken könne, da sie göttlichen Ursprungs sei: ›Nicht der Geist wird vom Leib, sondern umgekehrt der Leib vom Geist infiziert.‹[3][4] Hier liegen auch die Ursprünge für die deutsche Endogenitätslehre[4] und die französische Degenerationslehre[4] sowie ihrer vermutenden Vorwegnahme körperlicher Begründbarkeit. Es handelte sich hierbei um den Standpunkt der Psychiker, wonach vor allem Sünde und moralische Verfehlungen eine Geisteskrankheit verursachen. Es musste dahingestellt bleiben, ob Seele oder Geist erkranken.[5] Für die Seelenkrankheit setzte sich im 19. Jahrhundert der Begriff Gemütskrankheit durch, für die Geisteskrankheit ab 1845 der Begriff Psychose.[1] Dies war allerdings auch der Zeitpunkt, ab dem die allgemeine Geltung der Psychiker ins Wanken geriet. Psychische Störung meint ebenfalls eher den naturwissenschaftlich definierten Begriff von Krankheit, vgl. die Unterscheidung von Psyche und Seele und die von Johann Christian Reil geprägte Bezeichnung Psychiatrie.

Das von Wilhelm Griesinger mit seinem Lehrbuch „Pathologie und Therapie der psychischen Krankheiten“ 1845 verkündete Fazit: „Geisteskrankheiten sind Gehirnkrankheiten“ erforderte ein Umdenken der Psychiatrie im Sinne der Somatiker.[5] Damit kam die Forschung aber erst recht auf die Bahn einer Suche nach somatischen Befunden bei Psychosen, wie sie vor allem die klassische deutsche Psychiatrie vertrat. Die Sichtweise Freuds und der von ihm behandelten Neurosen erschien daher wie ein Rückfall in die romantische Medizin. Gesellschaftspolitische Bezüge wurden so aber eher nicht hergestellt, sondern ärztlicherseits meist ein rein naturwissenschaftliches Paradigma ohne gesellschaftliches Engagement behauptet, siehe Kap. Staatsmedizin. Ein triadisches System der Psychiatrie und die mit ihm verbundene multikonditionale Betrachtungsweise (Ernst Kretschmer) bildete sich erst nach und nach heraus. Auch die Sichtweise einer Mitbedingtheit psychischer Erkrankungen durch körperliche und seelische Faktoren, wie sie die psychosomatische Medizin mit Modellvorstellungen von psychophysischer Korrelation vertritt, ist ein erst vergleichsweise junger Entwicklungsschritt in der seit zwei Jahrhunderten währenden Geschichte der Erforschung von Geisteskrankheiten.[6]

Staatsmedizin

Charles Louis Müller (1820-1895) Pinel befreit die Irren von ihren Ketten

In Deutschland waren die Anfänge der institutionellen Psychiatrie im 19. Jahrhundert weitestgehend durch eine Staatsmedizin[4] bestimmt, die Ihre staatstragenden ideologischen Anleihen vorwiegend aus den Morallehren der Philosophie und der Religion übernahm, die aber auch durch die beginnende Industrialisierung zunehmend sozioökonomische Gesichtspunkte in die staatspolitischen Überlegungen aufnahm. Das Vorhandensein staatlicher Präsenz erschien vor allem deshalb unerlässlich, weil man von der Grundannahme der Uneinfühlbarkeit und Unverständlichkeit des tätigen Verhaltens bei Geisteskrankheiten ausging, so insbesondere auch von der Gefahr der Tobsucht.[7] Dies bewirkte, dass man Geisteskranke teilweise in Fortsetzung der absolutistischen Ausgrenzung von Unvernunft[8][4] – etwa durch die Methoden des Hôpital général – potentiell als gemeingefährlich hielt. Diese Annahme hat sich jedoch durch die neueren Erkenntnisse der psychiatrischen Kriminalstatistik nicht bestätigt.[9][10] Die Grundannahme der Gemeingefährlichkeit begünstigte die Befürwortung von Zwangsmaßnahmen.[10] Philippe Pinel (1745-1826) wird allgemein dafür gerühmt, die Kranken von ihren Ketten befreit zu haben, weil er die Grundannahme der Gemeingefährlichkeit umkehrte und gegenüber dem jakobinischen Schreckensmann Georges Couthon vor den Anstaltsinsassen behauptete, die Tobsüchtigen seien deshalb aggressiv, weil sie wegen der Zwangsmaßnahmen dieses Verhalten angenommen hätten.[4] Der Begriff Geisteskrankheit spielte daher auch in rechtlicher Hinsicht eine entscheidende Rolle. Bis Ende 1991 war der Begriff „Geisteskrankheit“ gemäß § 6 BGB gesetzestextlich verankert.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Peters, Uwe Henrik: Wörterbuch der Psychiatrie und medizinischen Psychologie. Urban & Schwarzenberg, München 31984; Lexikon-Stw. „Geisteskrankheit“: Seite 212; Lexikon-Stw. „Gemütskrankheit“: Seite 215
  2. Wissenschaftlicher Dienst Hoffmann-La Roche: Roche Lexikon Medizin. Elsevier, München (© Urban & Fischer 2003 – Roche Lexikon Medizin 5. Auflage) online (Stichworteingabe „Geisteskrankheit“ erforderlich)
  3. Schelling, F. W. J.: Stuttgarter Privatvorlesungen. (1810) In: »Werke«, Ed. Schröter, München 1927, Bd. IV; Seite 360
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 4,5 Dörner, Klaus: Bürger und Irre. Zur Sozialgeschichte und Wissenschaftssoziologie der Psychiatrie. (1969) Fischer Taschenbuch, Bücher des Wissens, Frankfurt / M 1975, ISBN 3-436-02101-6; (a) zu Stw. „Geisteskrankheit“: Seiten 263 f., 270 f. (Fußnote 224); (b) zu Stw. „Endogenität“: Seiten 56, 58, 98, 178, 260, 288, 339 f.; (c) zu Stw. „Degenerationslehre“: Seiten 187, 214, 267, 271, 309, 327, 329; (d) zu Stw. „Staatsmedizin“: Seiten 199, 202; (e) zu Stw. „Ausgrenzung der Unvernunft", „ausgenzender Zwang“ usw.: siehe Text auf dem Cover (Rückseite) sowie Seiten 26-36, 43, 49, 55, 57, 73 f., 87-89, 119, 132, 137 f., 140, 144 f., 155, 164, 190-202, 211, 230, 239, 242-244, 251, 258, 274, 286, 332, 335; (f) zu Stw. „Pinel und Crouthon“: Seite 159 f.
  5. 5,0 5,1 Ackerknecht, Erwin H.: Kurze Geschichte der Psychiatrie. Enke, Stuttgart 31985, ISBN 3-432-80043-6; (a) Standpunkt der Psychiker: Seite 59; (b) Standpunkt der Somatiker: Seite 61
  6. Uexküll, Thure von: Grundfragen der psychosomatischen Medizin. Rowohlt Taschenbuch, Reinbek bei Hamburg 1963, Stw. „Geisteskrankheit“ Seiten 44 ff., 72, 98 f., 215
  7. Jaspers, Karl: Allgemeine Psychopathologie. Springer, Berlin 91973, ISBN 3-540-03340-8, 4. Teil: Die Auffassung der Gesamtheit des Seelenlebens; § 2 Die Grundunterscheidungen im Gesamtbereich des Seelenlebens, II. Wesensunterschiede d) Gemütskrankheiten und Geisteskrankheiten (natürliches und schizophrenes Seelenleben) „Uneinfühlbarkeit und Unverständlichkeit“: Seite 483 f.
  8. Foucault, Michel: Wahnsinn und Gesellschaft. (Histoire de la folie. Paris, 1961) Eine Geschichte des Wahns im Zeitalter der Vernunft. Suhrkamp, stw 39, 1973, ISBN 978-3-518-27639-6; Das Vorwort verwendet Begriffe wie „Absplitterung“, „Abgrenzung“ und „Geschichte der Grenzen“ als gängige Vokabel für das Verhältnis von Vernunft und Unvernuft, um das Anliegen des Werks verdeutlichen, siehe insbesondere Seite 9
  9. Böker, Wolfgang & Heinz Häfner: Gewalttaten Geistesgestörter.“ Eine psychiatrisch-epidemiologische Untersuchung in der Bundesrepublik Deutschland. Springer, Berlin 1973, 101 Tabellen, ISBN 3-540-06225-4
  10. 10,0 10,1 Degkwitz, Rudolf et al. (Hrsg.): Psychisch krank. Einführung in die Psychiatrie für das klinische Studium. Urban & Schwarzenberg, München 1982, ISBN 3-541-09911-9; Spalten nachfolgend mit ~ angegeben: – (a) zu Stw. „Psychische Erkrankungen im Urteil der Fachwelt und der Bevölkerung“ Seite 7~1; (b) zu Stw. „Gemeingefährlichkeit und Zwangsunterbringung“: Seiten 402-404

Siehe auch

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Geisteskrankheit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.