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Gefahrenabwehr

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Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zum Vermeiden von Gefahren, die durch Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung. Die Gefahrenabwehr soll mit Abwehrmaßnahmen Sicherheit erzeugen und labile Lagen stabilisieren. Sie wird in Deutschland von den Polizeibehörden und Ordnungsbehörden gewährleistet.

Formen

Innere Sicherheit

Die Situation im Gefahrenabwehrrecht

Das Rechtsgebiet ist das Gefahrenabwehrrecht. Inhalt der Gefahrenabwehr ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung.

Im Gegensatz zur Strafverfolgung (Legalitätsprinzip) sind die Polizei und die Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr nicht unabdingbar in jedem Fall verpflichtet, sondern entscheiden nach Ermessen über den Einsatz der staatlichen Ressourcen (Opportunitätsprinzip). Die Unschuldsvermutung findet im Gefahrenabwehrrecht grundsätzlich keine Anwendung.

Die sachliche Zuständigkeit der Polizei und der Ordnungsbehörde ergibt sich dabei aus dem Polizeirecht (Polizeigesetz und teilweise eigene Vorschriften für die Ordnungsbehörde) des jeweiligen Landes. Für die Bundespolizei ergibt sich die sachliche Zuständigkeit aus dem Bundespolizeigesetz (BPolG).

Siehe auch: Innere Sicherheit
Abwendung einer Gefahr für den Schienenverkehr durch Sturmholz

Technische Sicherheit

Die Gefahrenabwehr zur Gewährleistung der Technischen Sicherheit umfasst alle Maßnahmen zur Verhinderung der Bedrohung von Menschen, Tieren und Sachgütern durch technische Fehlfunktionen. So ist ein Brand das technische Nichtvorhandensein von lebenswichtigen Voraussetzungen, wie z. B. der ausgeglichene Sauerstoffhaushalt oder die mit dem Leben vereinbare Umgebungstemperatur.

Die technische Sicherheit wird in Deutschland von kommunalen Behörden wie den Feuerwehren oder Bundesbehörden wie dem THW und privaten Hilfsorganisationen im Katastrophen- und Zivilschutz sichergestellt.

Abgrenzung

Zwar hat ein System kollektiver Sicherheit auch eine Gefahrenabwehr im wörtlichen Sinne zum Ziel, jedoch umgreift der Begriff Gefahrenabwehr nicht eine solche Sicherheit zwischen Staaten. Auch wird das Wort Gefahrenabwehr nicht auf individuelle oder wirtschaftliche Sicherheit angewendet.

Ausbildung

Zum Thema Sicherheit und Gefahrenabwehr werden die Studiengänge Rettungsingenieurwesen und Gefahrenabwehr/Hazard Control an der Fachhochschule Köln und der HAW Hamburg angeboten. Weiter gibt es den Studiengang Sicherheit und Gefahrenabwehr an der Hochschule Magdeburg-Stendal in Kooperation mit der Otto-von-Guericke-Universität, Magdeburg. Ebenso bietet die Hochschule Furtwangen University den Studiengang Security & Safety Engineering als einen Studiengang im Bereich der Gefahrenabwehr an. Weiterhin sind die Grundlagen der Gefahrenabwehr, besonders die Einteilung der unterschiedlichen Gefahrenstufen, Teil jedes Studiums der Rechtswissenschaft, Verwaltungswissenschaft und jeder Polizeiausbildung.

Siehe auch

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