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Gefälle
Gefälle bezeichnet:
- die örtliche Geländeneigung
- die Gradiente, den Höhenverlauf von Trassen im Eisenbahn-, Straßen- und Wegebau
- die Dachneigung von Gebäuden
- das Sohlgefälle, die Höhendifferenz einer Strömung bzw. in der Kanalisation
- eine Steigung von negativem Wert in der Mathematik und bei Diagrammen
- Gefälle (Recht), Abgaben im Mittelalter und der frühen Neuzeit; Eintreiber waren die Gefällesbeamten.
- Gefällsstrafrecht (Österreich)
Siehe auch:
- das Nord-Süd-Gefälle (Begriffsklärung)
- das Fallen (Geologie)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |