Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Gefährdungsdelikt

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Gefährdungsdelikt bezeichnet das Strafrecht im deutschen Rechtskreis einen Deliktstyp, bei dem es nicht auf die Verletzung eines Rechtsgutes ankommt, sondern auf die Schaffung einer Gefahr. Man unterscheidet konkrete und abstrakte Gefährdungsdelikte.

Dementsprechend abzugrenzen sind die Gefährdungsdelikte von den Verletzungsdelikten.

Abstrakte Gefährdungsdelikte

Bei abstrakten Gefährdungsdelikten stellt der Gesetzgeber Fälle unter Strafe, in denen es um Tätigkeiten geht, die ihm generell als gefährlich erscheinen, im deutschen Strafrecht beispielsweise:

Bei abstrakten Gefährdungsdelikten ist weiterhin zu unterscheiden, ob

  • konkrete, individuelle Rechtsgüter gefährdet werden (z. B. körperliche Unversehrtheit, konkrete Menschenwürde), oder abstrakte oder nicht genau definierbare Rechtsgüter, wie Sittlichkeit, öffentliche Moral oder die Menschenwürde als abstraktes Gut, ohne Bezug zu realen Menschen.
  • eine Gefährdung bewiesen ist (wie die verringerte/fehlende Fahrtüchtigkeit durch Trunkenheit), oder lediglich vermutet oder durch umstrittene Indizien gestützt wird (z. B. Medien mit fiktionalen oder virtuellen Gewaltdarstellungen, bei denen ein stimulierender oder begünstigender Effekt für entsprechende Realhandlungen vermutet wird).
  • die Gefährdung ein nennenswertes Ausmaß erreicht oder nur in absoluten Einzelfällen zur Verletzung eines Rechtsguts führt.

Beispiele für abstrakte Gefährdungsdelikte ohne konkreten individuellen Rechtsgutsbezug sind etwa Delikte der sittlichen Jugendgefährdung durch Medien.

Konkrete Gefährdungsdelikte

Konkrete Gefährdungsdelikte sind Erfolgsdelikte. Verlangt wird aber nicht die Verletzung einer Person, sondern ein Gefahrenerfolg bzw. eine Erfolgsgefahr, im deutschen Strafrecht beispielsweise gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB).

Literatur

link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Gefährdungsdelikt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.