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Garbe (Heraldik)

Aus Jewiki
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Garbe im Wappen von Berlin-Heiligensee
Springender Wolf über Garben als Wappen der von Bartensleben an Schloss Wolfsburg

Die Garbe ist in der Heraldik als gemeine Figur ein häufig verwendetes Wappenbild.

Beschreibung

Dargestellt wird eine Garbe, ein Bündel von geschnittenen und gebundenen Getreidehalmen, die vorwiegend in Gold, also gelb, dargestellt werden. Das Ährenbündel kann mit einer dekorativen Strohschleife zusammengehalten werden. In vielen Wappen, besonders in der Städteheraldik, wird die Garbe verwendet.

Die Garbe wird auch im Oberwappen als Helmzier verwendet. Als Symbol kann auch im Wappen nur ein Ährenhalm oder mehrere Halme, meistens drei, verwendet werden. Zur Bestreuung im Schild werden aber nur die Ähren verwendet. Diese werden feldfüllend angeordnet. Hinter der Garbe sind auch landwirtschaftliche Geräte wie Rechen, Dreschflegel oder Sensen gestellt.

Schweden

Wasa-Garbe

Die als Wasagarbe bezeichnete Figur aus dem schwedischen Königshaus Wasa hat bereits seit 1654 ihren Platz im Wappenschild. Dort ist sie gebunden und gehenkelt in Gold. Im Schwedischen bedeutet das Wort 'vase' Garbe und wird so zum redenden Wappen. Nachzuweisen ist die Figur auch im finnischen Wappen der Stadt Vaasa, die als Stadtgründung dem schwedischen König Karl IX. zugeschrieben wird. Selbst im Wasaorden ist sie auf dem ovalen Mittelschild der Auszeichnung dargestellt. Die polnischen Könige Sigismund III. Wasa, Władysław IV. Wasa und Johann II. Kasimir waren Wasakönige und führten die Garbe im Wappen.

Wappenbeispiele

Literatur

  • Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1984.

Weblinks

 Commons: Garben in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Garbe (Heraldik) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.