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Protegé
Ein Protegé [proteˈʒeː] (von französisch: le protégé „der Beschützte“; feminin: la protégée), auch Schützling oder Günstling, ist eine – oft junge – Person, die von einer älteren Person mit gesellschaftlichem Einfluss und/oder mehr Erfahrung auf einem Gebiet gefördert wird. Synonym werden auch die in ihrer Bedeutung an Adoptiv- oder Pflegekinder erinnernden Begriffe Ziehsohn bzw. Ziehtochter verwendet.[1]
Das deutsche Wort „Günstling“ hat einen abwertenden Beiklang, der dem Wort „Protegé“ nicht so stark anhängt. Deshalb wird der Ausdruck meist mit „Schützling“ übersetzt.
Dem Trend zum Anglizismus in Wirtschaft und Gesellschaft sowie zu geschlechtsneutralen Begriffen folgend, wird der Protegé bzw. die Protegée immer häufiger „Mentee“ genannt (Gegenpart zu: Mentor).
In der Rechtsprechung − und sonst veraltend oder gehoben − ist ein Schutzbefohlener eine Person, die jemandes Schutz oder Obhut anbefohlen, das heißt anvertraut respektive übergeben ist, also betreut und für die gesorgt wird. Ein Schutzbefohlener ist demnach eine anvertraute Person bzw. ein Schützling.
Siehe auch
- Patronage
- Pflegebefohlener (Begriffsklärung)
Weblinks
Einzelnachweis
- ↑ Wörterbucheinträge für Ziehsohn und Ziehtochter bei duden.de.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Protegé aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |