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Futur
Mit Futur (lat. futurum „das, was sein wird“; tempus futurum „die zukünftige Zeit“; pro futuro „für die Zukunft“) bezeichnet man grammatikalische Kategorien des Verbs, die unter anderem zur Kennzeichnung von Zukünftigem verwendet werden.
Die traditionelle Grammatik der deutschen Sprache hat gelehrt, dass die mit dem Hilfsverb werden gebildeten Formen auf die Zukunft verweisen und bezeichnete sie als Futur I und Futur II.
- „Marion wird morgen gegen 16:30 Uhr eintreffen.“ (Futur I, futurum, einfache Zukunft)
- „Egon wird morgen vor dem Abendessen eingetroffen sein.“ (Futur II, vorzeitige Zukunft)
Die Form des „Futur I“ hat tatsächlich Zukunftsbedeutung, während das „Futur II“ die Vorzeitigkeit in der Zukunft, also ein zeitliches Verhältnis von Handlungen oder Ereignissen in der Zukunft, beschreibt. Eine alternative grammatische Beschreibung ordnet das Verb werden den Modalverben zu und betrachtet die genannten als modale Konstruktionen, die sich nur teilweise auch auf die Zukunft beziehen.
Futur I
Futur I als Zukunftstempus
Vorschau zum Sprechzeitpunkt
Das Futur I ist im Deutschen seiner Hauptform nach eine Tempusform, die einen Zukunftsbezug ausdrückt.[1]
- Beispiel: „Morgen wird Marion gegen 16:30 Uhr eintreffen.“
Dies bedeutet nicht, dass das Zukünftige hauptsächlich durch das Futur I ausgedrückt wird. Die Forschung hat gezeigt, dass diese Beschreibung vor allem am Tempusgebrauch des lateinischen Verbs mit seiner streng durchgehaltenen Zeitenfolge, der consecutio temporum orientiert war. Wie eine 1982 an einem repräsentativen Korpus von Texten durchgeführte Untersuchung ergeben hat, wurde dort „Zukünftiges“ bloß in 4,6 % der Fälle mit dem Futur I ausgedrückt, während für das Präsens 76,0 % errechnet wurden.[2] Überdies ist in Aussagen, die bereits einen klaren Zukunftsbezug aufweisen, eine zusätzliche Kennzeichnung der Zukunft im Verb aus sprachökonomischen Gründen unnötig. Die eigentliche Zukunftsform der deutschen Sprache (im Gegensatz zum Englischen oder zum Französischen) ist also das Präsens:
- Beispiel: „Marion trifft morgen gegen 16:30 Uhr ein.“
Vorschau in der Vergangenheit
In Texten mit historischem Präsens als Grundtempus dient das Futur – spiegelbildlich zum rückschauenden Präsensperfekt – der Vorschau von einem vergangenen Zeitpunkt aus.[1]
- Beispiel: „Kolumbus entdeckt 1492 Amerika. Er wird lange Zeit glauben, dass er einen neuen Seeweg nach Indien entdeckt habe.“
Modales Futur
Vermutung
Das Futur I kann sich auch auf einen Sachverhalt beziehen, der zum Sprechzeitpunkt noch oder schon aktuell ist. Er drückt dann meist eine Vermutung (modale Komponente) aus[3].
- Beispiele:
- „Der Wähler wird sich fragen, wen er noch wählen kann.“ (= „Ich vermute, dass der Wähler sich fragt, ….“)
- „Das wird schon seine Richtigkeit haben.“ (= „Das ist vermutlich richtig.“)
Aufforderung
Die Form des „Futur I“ (in der zweiten Person) wird auch als Aufforderung verwendet:
- „Du wirst dein Mittagessen aufessen.“
oder als auffordernde Frage, die aber mit der Vorschau verschmilzt:
- „Wirst du doch dein Mittagessen aufessen?“
- „Du wirst doch dein Mittagessen aufessen!“
Futur II
Das Futur II drückt die Vorzeitigkeit einer Handlung in der Zukunft aus. Will man ausdrücken, dass von zwei Handlungen A und B, die beide in der Zukunft liegen, Handlung A vor Handlung B beginnt, dann wird dazu in der Schriftsprache B im Futur I und A im Futur II ausgedrückt. Relativ zu B liegt A also in der Vergangenheit, weswegen das Futur II bisweilen auch Perfektfutur, Futur im Perfektstamm oder anteriores Futur genannt wird. Die Dauer oder Abgeschlossenheit der Handlungen spielt dabei keine Rolle. Es kann sich also auch um Ereignisse handeln oder die früher einsetzende Handlung kann die später einsetzende überdauern. Beispiele:
- "Wenn dann irgendwann einmal diese oder jene Ursache passiert sein wird (Fut. II), wird danach deren Folge einsetzen (Fut. I)."
- "Wenn ich meinen Führerschein gemacht haben werde (Fut. II), werde ich als erstes einmal allein nach Paris fahren (Fut. I)."
Umgangssprachlich werden vorzeitige Handlungen in der Zukunft, da sie ja relativ zur Haupthandlung in der Zukunft in der Vergangenheit liegen, auch durch das Perfekt ausgedrückt:
- „Nächstes Jahr um diese Zeit habe ich meinen Führerschein gemacht.“
statt
- „Nächstes Jahr um diese Zeit werde ich meinen Führerschein gemacht haben.“
Auch mit dem Futur II können Vermutungen ausgedrückt werden:
Auf die Frage „Warum hat er den Unfall nicht bemerkt?“ kann man eine Mutmaßung mit Hilfe des Futurs II ausdrücken: „Er wird geschlafen haben.“ Durch Einfügung des Adverbs wohl kann der Vermutungscharakter noch verstärkt werden: „Er wird wohl geschlafen haben.“
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Duden, Die Grammatik, 7. Aufl. (2005), ISBN 3-411-04047-5, Rn. 729–731
- ↑ Brons-Albert, Ruth (1982): Die Bezeichnung von Zukünftigem in der gesprochenen deutschen Standardsprache. Tübingen.
- ↑ Kessel/Reimann, Basiswissen Deutsche Gegenwartssprache, Tübingen (Fink), 2005, ISBN 3-8252-2704-9, S.82
Aorist | Futur | Futur II | Imperfekt | Paratatikos | Präsens | Perfekt | Plusquamperfekt | Präteritum
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Futur aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |