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Friedrich Suhr

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Friedrich Suhr

Friedrich Suhr (* 6. Mai 1907 in Lüneburg; † 31. Mai 1946 (Suizid) im Gefängnis Wuppertal-Elberfeld) war ein deutscher Jurist, der zur Zeit des Nationalsozialismus zum SS-Obersturmbannführer und Regierungsrat aufstieg. Suhr war Referatsleiter II A 3 (Justizangelegenheiten, Schadensersatzansprüche) sowie Mitarbeiter im Eichmannreferat IV B 4 des Reichssicherheitshauptamtes, Führer des Sonderkommandos 4b und des Einsatzkommandos 6 der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD in Russland, Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in Frankreich.

Herkunft und Studium

Suhr studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Freiburg und promovierte zum Dr. jur.

In die NSDAP trat er erst nach der Machtübernahme am 1. Mai 1933 ein (Mitglieds-Nr. 2.623.241). Bereits am 1. Februar 1933 war Suhr der SS beigetreten (Mitglieds-Nr. 65.824).

Im Reichssicherheitshauptamt

Als Jurist leitete er ab März 1940 im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) das Referat II A 3 (Justizangelegenheiten, Schadensersatzansprüche) als Nachfolger von SS-Sturmbannführer Paul Mylius. In seinem Lebenslauf vom 19. Juli 1940 gab er an, dass er nach dem Weggang von Werner Best aus dem RSHA seit Ende Mai 1940 „zur Vertretung des Amtschefs II“ abgeordnet worden sei.

Von Juli 1941 bis zum Herbst 1942 war Suhr Sachgebietsleiter in Adolf Eichmanns Referat IV B 4 (Judenangelegenheiten, Räumungsangelegenheiten). In dieser Eigenschaft nahm er auch an einer Besprechung im Ostministerium (Amt Rosenberg) am 29. Januar 1942 über den „Entwurf einer Verordnung über die Bestimmung des Begriffs ‚Jude’ in den besetzten Ostgebieten“ teil. Die Besprechung fand unmittelbar nach der „Wannsee-Konferenz“ vom 20. Januar 1942 statt und endete mit dem Beschluss, dass als Jude zu gelten habe, wer der jüdischen Religion angehöre oder mindestens einen der jüdischen Religion angehörenden Elternteil besitze. Für die jüdische Religionszugehörigkeit sollten die geringsten Anzeichen ausreichend sein. Die Kategorie der „Mischlinge“ sollte auf Vorschlag des Judenreferenten des Ostministeriums, Erhard Wetzel, in den Ostgebieten eliminiert werden.

Im Oktober 1942 war Suhr Teilnehmer einer der Folgekonferenzen der Wannsee-Konferenz zur „Endlösung der Judenfrage“ im RSHA.

Da er sich nach Aussagen seiner Ehefrau Gretel Suhr unfähig fühlte, weiter für Eichmann zu arbeiten, wurde er im November 1942 zur Strafe an die russische Front geschickt.

Bei den Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD

Im November 1942 übernahm Suhr die Führung des Sonderkommandos (SK) 4b der Einsatzgruppe C. Diese Einheit leitete er bis zum 5. August 1943 und übernahm einen Tag später das Einsatzkommando (EK) 6 bis zum November 1943.

Beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD und als SS- und Polizeiführer in Frankreich

Nach Abgabe der Leitung des EK 6 wurde Suhr zum Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) nach Toulouse beordert und bis zum 11. Dezember 1944 als Kommandeur einer Kampfgruppe beim BdS und Höheren SS- und Polizeiführer im Bereich des Militärbefehlshabers West verwendet. Schließlich wurde er bis zum Kriegsende als SS- und Polizeiführer „Ober-Elsaß“ eingesetzt.

Suhr nahm sich am 31. Mai 1946 im Gefängnis Bendahl in Wuppertal-Elberfeld das Leben.

Auszeichnungen und Ehrungen

Suhrs SS-Ränge
Datum Rang
9. November 1938 SS-Hauptsturmführer
10. September 1939 SS-Sturmbannführer
20. April 1944 SS-Obersturmbannführer

Literatur

  • Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes. Hamburger Edition HIS Verlagsges. mbH, 2002, ISBN 3-930908-75-1.
  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. 2. Auflage. Frankfurt am Main, Juni 2007, ISBN 978-3-596-16048-8.

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Friedrich Suhr aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.