Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Friedhofsrecht

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Friedhofsrecht ist Landesrecht der Bundesländer.

Regelungen

Alle Bundesländer haben eigene Friedhofs- oder Bestattungsgesetze erlassen. In den meisten Bundesländern sind die Bestattungspflicht und das Friedhofsrecht in einem Gesetz kombiniert; einige Bundesländer, z.B. Berlin, treffen getrennte Regelungen.

Ergänzende Regelungen treffen die Kommunen sowie die Kirchengemeinden mit eigenen Friedhofsordnungen. Hier sind oft Fragen der Grabgestaltung und Grabpflege sowie der Ruhefrist geregelt.

In kommunalen Friedhofssatzungen sind die Bestimmungen zur Verwendung der Trauerhalle meist detailliert geregelt. So heißt es etwa in der Friedhofsordnung der Gemeinde Schmogrow-Fehrow, dass „die Leichen […] jedoch nicht vor Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung in die Trauerhallen zu überführen [sind und dass] Leichen der an anzeigepflichtigen ansteckenden Krankheiten Verstorbenen […] sofort in geschlossenen Särgen in die Trauerhalle gebracht und in einem besonderen Raum verschlossen aufgestellt werden“ müssen. Auch kann die Aufbewahrung untersagt werden wenn „die zu beerdigende Person an einer anzeigepflichtigen ansteckenden Krankheit verstorben [ist oder] die fortgeschrittene Verwesung Geruchsverbreitung befürchten“ lässt.[1]

Der Friedhofszwang für die Beisetzung von Asche nach Kremation ist in Bremen mit Wirkung vom 1. Januar 2015 nach der letzten Änderung des dortigen Bestattungsgesetzes de facto abgeschafft. Auch in Nordrhein-Westfalen ist es bereits erlaubt, Asche außerhalb von Friedhöfen zu verstreuen. Der Beisetzungsort muss laut Gesetz aber „dauerhaft öffentlich zugänglich“ sein - nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums zumindest zu bestimmten Zeiten.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

Literatur

  • Günter Böttcher: Das aktuelle Praxishandbuch des Friedhofs- und Bestattungswesens. Kissing: WEKA-Media, ISBN 978-3-8276-7234-6 (auch als reine Onlineausgabe erhältlich).
  • Horst Deinert, Wolfgang Jegust, Rolf Lichtner, Anne Bisping: Todesfall- und Bestattungsrecht. Alle Bestimmungen des Bundes und der Länder. 5. Auflage, Fachverlag des Bestattungsgewerbes, Düsseldorf 2014, ISBN 978-3-936057-43-0.
  • Jürgen Gaedke, Torsten F. Barthel: Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechtes. 11. Aufl. Heymanns, Köln 20169, ISBN 978-3-452-27095-5.
  • Kurze, Goertz: Bestattungsrecht in der Praxis. 2. Aufl., Bonn 2016, ISBN 978-3-941586-45-1.
  • Siegfried Platz: Rechtsfragen beim Todesfall - ein Leitfaden für die Kundenberatung. 4. Auflage, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-09-304989-7.
  • Walter Zimmermann: Rechtsfragen bei einem Todesfall 6. Auflage, dtv-Beck, München 2010, ISBN 978-3-423-05632-8.

Weblinks

Friedhofsgesetze der Länder

Sonstige Bestimmungen

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Friedhofsrecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.