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Fred A. Leuchter

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Frederick A. Leuchter (* 7. Februar 1943) ist ein international bekannter, US-amerikanischer Holocaustleugner. Er verfasste 1988 den sogenannten Leuchter-Report. Darin versuchte er zu beweisen, dass in den Gaskammern der nationalsozialistischen Vernichtungslager keine Vergasungen stattgefunden haben könnten.

Ausbildung und Beruf

Leuchter wuchs in Massachusetts auf. 1964 schloss er ein Studium der Geisteswissenschaften mit dem bachelor of arts ab. Er gibt vor, sich einen Ruf als technischer und organisatorischer Experte für Hinrichtungsapparaturen erworben zu haben, indem er für Strafvollzugseinrichtungen in den USA elektrische Stühle, Vorrichtungen für die Letale Injektion und Gaskammern konstruiert und gewartet haben will, obwohl dies von den Gefängnissen dementiert wird. Obwohl er dazu keine fachliche Qualifikation und gesetzliche Berechtigung erworben hatte, verlieh er sich selbst den Titel Execution Engineer und versuchte zudem, ein Berufsbild als Execution Technician (Hinrichtungstechniker) zu formen.

Prozessgutachten

Hauptartikel: Leuchter-Report

1988 wurde gegen den Deutschen Ernst Zündel, der damals in Toronto, Kanada, lebte, wegen seiner holocaustleugnenden Aktivitäten Anklage erhoben. Im Rahmen seiner Verteidigung beauftragte er Fred Leuchter als Gutachter, der prüfen sollte, ob in den Gaskammern der NS-Vernichtungslager Menschen vergast wurden. Leuchter besichtigte die Lager Auschwitz-Birkenau und Majdanek und entnahm unerlaubt jeweils einige Proben von den Wänden der dortigen Gaskammern. In seinem Gutachten stellte er fest, es seien keine nennenswerten Rückstande des zur Vergasung eingesetzten Blausäuregases Zyklon B nachweisbar gewesen. Die Räumlichkeiten könnten daher nicht für Massenvergasungen gedient haben. Für die chemische Analyse berief sich Leuchter auf die Firma Alpha Analytical Laboratories, die über den Verwendungszweck der Analysen nicht informiert waren und deshalb eingereichte Proben mit einem Mörser zerkleinerten und auf Stoffkonzentrationen untersuchten, welche typischerweise bei jüngeren industriellen Chemie-Unfällen zu erwarten gewesen wären. Die Analysen verliefen negativ und Leuchter widersprach in seinem darauf bauenden Gutachten den allgemein als historisch gesichert geltenden Erkenntnissen der Holocaustforschung.

Der weitere Prozessverlauf stellte Leuchters fachliche Qualifikation, Methodik und Messergebnisse in mehrfacher Hinsicht in Frage:

  • Seine Angabe, er sei als Bauingenieur qualifiziert, erwies sich als Falschaussage. Er musste einräumen, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu Unrecht zu führen und so gut wie keine Fachkenntnisse in Physik, Chemie und Toxikologie zu besitzen.
  • Er war nur insgesamt drei Tage lang im Konzentrationslager Auschwitz sowie einen Tag in Majdanek gewesen, ohne die jeweilige Leitung der Museumseinrichtungen zu informieren. Der tatsächliche Untersuchungszeitraum der Gaskammern war noch kürzer und gestattete keine umfassenden Untersuchungen zu chemischen Rückständen eines mehr als 40 Jahre zurückliegenden Gaseinsatzes.
  • Methodik und anschließende Auswertung der von den Wänden der Gaskammern entnommenen „Proben“ blieben im Dunkeln, so dass die Schlussfolgerungen des Gutachtens als reine Behauptungen gewertet werden mussten.

Im Ergebnis wurde Ernst Zündel nach dem kanadischen False-News-Gesetz wegen „Verbreitung falscher Nachrichten“ verurteilt. Der vorsitzende Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung sinngemäß:

In dem Gutachten wird die Meinung geäußert, dass es niemals Vergasungen oder Hinrichtungen dort gegeben habe. Meiner Meinung nach, und nach dem, was hier vorgetragen wurde, liegt es jenseits seiner [Leuchters] Befähigung, eine solche Meinung begründet vertreten zu können ... Es mangelt ihm an Kompetenz zu beurteilen, was an den besagten Orten durchgeführt werden konnte oder nicht, wie er in seinem Bericht pauschal behauptet.

Nachspiele

1990 leitete das Massachusetts Board of Registration of Engineers in Boston ein Verfahren gegen Leuchter ein. Ihm wurde vorgeworfen, die Berufsbezeichnung Engineer (Ingenieur) zu missbrauchen, um „die Allgemeinheit zu täuschen“. Leuchter gab daraufhin eine schriftliche Erklärung ab, in der er versicherte, nie Ingenieur im rechtlich geschützten Rahmen des Staates Massachusetts gewesen zu sein.

1999 erstellte Errol Morris unter dem Titel Mr. Death: The Rise and Fall of Fred A. Leuchter, Jr. eine filmische Dokumentation über ihn. Seine und Zündels Anhänger behaupteten darin, dass jüdische Gruppen Leuchter verfolgt hätten, so dass er seine Firma verloren habe und seine Familie zerstört worden sei.

Fachliche Widerlegung

Heute gelten Leuchters Thesen als widerlegt. Die Gaskammern in Auschwitz waren im Gegensatz zu den Entlausungsräumen zerstört worden und daher vierzig Jahre der Witterung ausgesetzt. Untersuchungen des gerichtsmedizinischen Instituts der Universität Warschau ergaben an den Gebäudeteilen deutliche Spuren von Zyanid. Dass in den Entlausungsräumen eine höhere Konzentration herrschte, ist dadurch zu erklären, dass die Toxizität von Blausäure für Säugetiere viel höher ist als für Insekten. Leuchter ging in seinem Gutachten von den Verhältnissen in den Todestrakten amerikanischer Gefängnisse aus, ohne in Rechnung zu stellen, dass die SS deutlich rücksichtsloser vorging.[1]

Leuchter ist gleichwohl auf verschiedenen Kongressen der Holocaustrevisionisten mit seinen Thesen hervorgetreten und hat Nachahmer gefunden. Er wurde 1991 in der Bundesrepublik Deutschland zu einer Geldstrafe verurteilt, als er als Zeuge im Prozess gegen Günter Deckert den Holocaust öffentlich leugnete. 1994 wurde er deswegen erneut festgenommen.

Einzelnachweise

  1. Hellmuth Auerbach, Leuchter-Report, in: Wolfgang Benz (Hrsg.), Legenden. Lügen, Vorurteile. Ein Wörterbuch zur Zeitgeschichte, dtv, München 1992, S. 147ff

Literatur

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Fred A. Leuchter aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.