Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Franz Böhm

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieser Artikel befasst sich mit dem Politiker Franz Böhm. Zu anderen Personen siehe Franz Boehm.

Franz Böhm (geb. 16. Februar 1895 in Konstanz; gest. 26. September 1977 in Rockenberg) war ein deutscher Politiker (CDU), Jurist und Ökonom. Er war ein wichtiger Vertreter der Sozialen Marktwirtschaft und des Ordoliberalismus.

Leben

Böhms Vater war als Staatsanwalt in Konstanz, später dann als Hochschulreferent im Kultusministerium und schließlich als Großherzoglicher Minister des Kultus und Unterrichts in Baden tätig und prägte den Sohn in der liberal-protestantischen Tradition des badischen Bürgertums. Franz Böhm heiratete 1926 Marietta Ceconi, die Tochter von Ricarda Huch. Der Sohn aus dieser Ehe, Alexander Böhm (1929–2006), wurde Professor für Strafvollzugsrecht.

Franz Böhm war im Ersten Weltkrieg Leutnant, es verschlug ihn Anfang 1918 als Führer eines Infanteriegeschützzuges im Verband des Deutschen Asienkorps bis ins Tal des Jordans und ans Tote Meer.[1] Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges studierte Böhm, der evangelischen Glaubens war, Rechts- und Staatswissenschaften in Freiburg im Breisgau, wo er sich dem Corps Rhenania anschloss, absolvierte 1924 sein Assessorexamen und wurde zum Staatsanwalt ernannt. Anfang 1925 wurde er beurlaubt, um im Reichswirtschaftsministerium als Referent unter Paul Josten in der Kartellabteilung zu arbeiten.

Nach positiven Rückmeldungen zu einigen Veröffentlichungen über die Frage von Monopolen und Kartellen 1931 kehrte er nach Freiburg zurück, promovierte 1932 und habilitierte sich 1933. Böhm wurde Mitbegründer der sogenannten Freiburger Schule und gilt zusammen mit Walter Eucken und Hans Großmann-Doerth seither auch als Begründer des sogenannten Ordoliberalismus. 1937 gehörte er zu den Begründern der für die Freiburger Schule konstituierenden Schriftenreihe Ordnung der Wirtschaft.

Anfang der 1930er Jahre schon trat Böhm gegen die Diskriminierung und Verfolgung von Mitbürgern jüdischen Glaubens ein. 1938, nach einer Denunziation, wurden er und seine Schwiegermutter Ricarda Huch nach dem Heimtückegesetz angeklagt. Das Verfahren endete mit einem Dienststrafverfahren, das 1940 mit dem Entzug seiner Lehrbefugnis endete. Während der NS-Herrschaft wurde Böhm daher, entgegen vorherigen Absichten, kein Lehrstuhl in Freiburg angeboten. Während einer Lehrstuhlvertretung in Jena blieben aber dennoch Böhms Verbindungen nach Freiburg bestehen. Böhm gehörte dem Freiburger Konzil, dem Freiburger Bonhoeffer-Kreis und der „Arbeitsgemeinschaft Erwin von Beckerath“ an, wie auch dem Beraterkreis von Carl Friedrich Goerdeler, für den er ein Wirtschaftsgutachten mitverfasste. Lediglich durch eine Namensverwechslung wurde Böhm dann nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 nicht verhaftet und verurteilt.

Nach dem Ende des Krieges erhielt Böhm nun einen Lehrstuhl in Freiburg und wurde noch 1945 Prorektor der Universität. 1946 nahm er einen Ruf an die Universität Frankfurt an und war von 1948 bis 1949 deren Rektor. 1948 begründete er gemeinsam mit Walter Eucken das bis heute erscheinende Jahrbuch ORDO. Daneben wurden die ordoliberalen Theorien im Wissenschaftlichen Beirat des späteren Bundeswirtschaftsministeriums, dem fast alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Erwin von Beckerath angehörten, auch verwirklicht.

Wissenschaftliche Ausrichtung

Böhms Forschung bezog sich auf die Grundlage, dass wirtschaftlicher Wettbewerb als Grundlage einer Marktwirtschaft der rechtlichen Ordnung bedürfe. Damit widersprach er der damals herrschenden Auffassung von der Notwendigkeit einer organisierten Wirtschaft. Böhm Forschung führte dazu, dass auch im politischen Raum anerkannt wurde, dass ein sich selbst überlassener Wettbewerb zu seiner eigenen Zerstörung führt, wenn Mittel des Rechts nicht gegen Wettbewerbsbeschränkungen eingesetzt werden können. Das Ergebnis war in Deutschland ein international anerkanntes und hoch entwickeltes Kartellrecht, das sich auch auf die Fortbildung des Wettbewerbsrechts in der Europäischen Gemeinschaft ausgewirkt hat.[2]

Politische Laufbahn

Böhm war nach 1945 Mitglied der CDU. Am 1. November 1945 wurde er unter dem parteilosen Ministerpräsidenten Karl Geiler Minister für Kultus und Unterricht des Landes Hessen. Nachdem er von der amerikanischen Militärregierung von Groß-Hessen für ungeeignet erachtet wurde, eine auf Demokratisierung ausgerichtete Schulpolitik einzuleiten, wurde er am 15. Februar 1946 entlassen.

Böhm gehörte dem Deutschen Bundestag von 1953 bis 1965 an. 1954 hielt er im Bundestag die Ansprache beim Staatsakt zum Gedenken an den ersten Jahrestag des 17. Juni 1953. Auf Vorschlag von Konrad Adenauer war Böhm ab 1952 Leiter der deutschen Delegation für die Wiedergutmachungsverhandlungen zwischen dem Staat Israel, den jüdischen Weltverbänden und der Bundesrepublik (Luxemburger Abkommen). Vom 17. Februar 1955 bis 1965 war er stellvertretender Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Wiedergutmachung.

Ehrungen

1975 wurde er mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Heute ist nach Böhm die „Franz-Böhm-Schule“, eine Berufsschule in Frankfurt am Main, benannt.

Werke

  • Das Problem der privaten Macht. In: Die Justiz. Jg. 1928, Heft 3, S. 324–345.
  • Wettbewerb und Monopolkampf. Eine Untersuchung zur Frage des wirtschaftlichen Kampfrechts und zur Frage der rechtlichen Struktur der geltenden Wirtschaftsordnung. Berlin 1933.
  • Kartelle und Koalitionsfreiheit. Carl Heymann Verlag, Berlin 1933.
  • Recht und Macht. In: Die Tatwelt. Jg. 1934, Heft 10, S. 115–132.
  • Die Ordnung der Wirtschaft als geschichtliche Aufgabe und rechtsschöpferische Leistung. In: Ordnung der Wirtschaft. Bd. 1, 1937.
  • Wirtschaftsordnung und Staatsverfassung. Tübingen 1950.
  • Reden und Schriften. Über die Ordnung einer freien Gesellschaft und über die Wiedergutmachung. Hrsg. v. Ernst-Joachim Mestmäcker. Karlsruhe 1960.
  • Privatrechtsgesellschaft und Marktwirtschaft. In: ORDO. Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft. Bd. 17 (1966), S. 75–151. Rezension: Nicht nur für Studenten … In: Die Zeit. Nr. 39/1966.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Walter Henkels: 99 Bonner Köpfe, Econ Verlag, Düsseldorf/Wien 1963. (S.48)
  2. Ulrich Immenga: Franz Böhm. In: Rolf H. Hasse, Hermann Schneider, Klaus Weigelt (Hrsg.): Lexikon Soziale Marktwirtschaft. UTB, Freiburg 2002, S. 25.

Weblinks

Vorlage:Navigationsleiste Kultusminister Hessen

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Franz Böhm aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.