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Feuerwerk

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Feuerwerk (Begriffsklärung) aufgeführt.
Feuerwerk beim Kirschblütenfest in Hamburg

Als Feuerwerk bezeichnet man eine Darstellung oder Darbietung, bei der pyrotechnische Gegenstände und Feuerwerkskörper koordiniert gezündet werden.

Rechtliches

Dieser Abschnitt behandelt ausschließlich die Rechtslage in Bezug auf Feuerwerke. Weiteren Informationen zu gesetzlichen Regelungen siehe: Pyrotechnik (Einteilung in Gefahrenklassen), ADR (Transport), Pyrotechniker (Berufsbild).

Allgemeine rechtliche Regelungen

Der Import herkömmlicher Feuerwerkskörper wie auch anderer Pyrotechnika, ausgenommen Marginalien wie Zündhölzern, ist seit 2005 nur lizenzierten Fachbetrieben gestattet. Der Import durch Privatpersonen ist eine Straftat.

Wer ein Feuerwerk veranstalten möchte, muss dafür eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der örtlich zuständigen Behörde beantragen. Diese Genehmigungen beziehen sich auf ein Zeitfenster, d. h. das Feuerwerk darf nicht vor einer bestimmten Uhrzeit begonnen werden und muss spätestens zu einer bestimmten Uhrzeit enden. Das schließt auch die vom Fachpersonal veranstalteten Vorführungen ein.

Während Einzeleffekte und kleinere Feuerwerke der Kategorien F1 und F2 auch von Privatpersonen gezündet werden dürfen, dürfen Großfeuerwerke der Kategorien F3 und F4 sowie andere Pyrotechnika ausschließlich von ausgebildeten Pyrotechnikern im Rahmen behördlich genehmigter Veranstaltungen geschossen werden. Beim Abbrand aller pyrotechnischen Artikel gelten aber Vorschriften und besondere Sicherheitsmaßnahmen.[1]

Prinzipiell untersagt ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen und Gotteshäusern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen.

Die Zunahme von Feuerwerken zu vielfältigsten Anlässen und den daraus resultierenden Belästigungen und Unfällen, sowie Bedenken des Umweltschutzes hat auch zunehmend kritische Sicht zur Folge und führt zu verschärften gesetzlichen Regelungen.[2] Als besonderes Problem erweist sich hierbei die Verfügbarkeit von Artikeln im Internet: Der Gesetzgeber nimmt nur das geschulte Fachpersonal bei der Abgabe in die Pflicht (Altersbeschränkungen, Feuerwerksbewilligungen, Befähigungsnachweise), das illegale Abbrennen ist dann kaum mehr zu kontrollieren. Der Import von Feuerwerkskörpern ist auch aus EU-Staaten nur lizenzierten Fachbetrieben gestattet.[3]

Nationale Rechtslage

Deutschland

Die Verwendung von Feuerwerk in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern ist seit 2009 untersagt.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 an Privatpersonen ist nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt, in der Regel vom 29.–31. Dezember. Fällt der 29. Dezember auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag, ist der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember gestattet. An Privatpersonen mit einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz – gewöhnlich im Rahmen einer Genehmigung zum Abbrand eines Kl.-II-Feuerwerks zu einem besonderen Anlass – darf auch außerhalb der oben genannten Zeiten Feuerwerk der Klasse II verkauft werden.

Gezündet werden dürfen Klasse-II-Artikel nach § 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) nur vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis zum 1. Januar 24:00 Uhr. Städte und Gemeinden können das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung für diese beiden Tage zeitlich beschränken oder aus Brandschutzgründen räumlich einschränken beziehungsweise generell unterbinden (1. SprengV § 24). Der Erwerb und die Verwendung sind dabei ausschließlich Volljährigen, d. h. Personen ab 18 Jahren, vorbehalten. Eine Ausnahme von diesen Regeln bilden all jene Feuerwerkskörper, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in die Klasse I eingeordnet wurden. Diese Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig an jedermann ab 12 Jahren verkauft und auch von Minderjährigen verwendet werden (sogenanntes Ganzjahresfeuerwerk). Der Import von Feuerwerkskörpern jedwelcher Art durch Privatpersonen ist in Deutschland seit 2005 eine Straftat.

Österreich

Gegenstände der Kategorie F1 sind ab einem Alter von 12 Jahren frei erhältlich, Kategorie F2-Artikel dürfen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden, Kategorie F3 und Kategorie F4 dürfen nur von ausgebildeten Personen mit nachgewiesener Sachkunde bzw. Fachkenntnis erworben bzw. besessen und nur mit Genehmigung der Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Polizeidirektion, Magistrat) verwendet werden.

Mit dem PyroTG von 2010 gibt es die zusätzlich spezielle Kategorien für bühnenpyrotechnische (T1, T2), sonstige pyrotechnische Gegenstände (P1, P2) und pyrotechnische Sätze (S1, S2). Davon dürfen T2, P2 und S2 ebenfalls nur von ausgebildeten Personen besessen und verwendet werden. Früher wurde der Nachweis mit dem sogenannten "§6 Bescheid" erbracht - dieser ist seit 2010 dem Pyrotechnikausweis gewichen, der ähnlich dem Führerschein über die erworbeben Berechtigungen des Pyrotechnikers Auskunft gibt. [4]

Bereits seit 1974 gilt ein prinzipielles Verbot für die Verwendung von (nunmehr Kat. F2) Feuerwerk im Ortsgebiet. Generell kann aber auch jeder Bürger ohne Pyrotechnikausweis für ein privates Kat. F2 Feuerwerk im Ortsgebiet einen Bescheid beantragen, muss dann aber je nach Voraussetzungen, Örtlichkeiten us.w. mit (durchaus kostspieligen bzw. aufwändigen) behördlichen Auflagen rechnen, wie sie bei Großevents üblich sind.

Prinzipiell kann der Bürgermeister durch eine Verordnung zu gewissen Anlässen (wie z.B. zu Silvester) das Abbrennen von Kat. F2 Feuerwerken im Ortsgebiet zulassen. Eine Generalerlaubnis für das Abbrennen von F2 Feuerwerk im Ortsgebiet zu Silvester gibt es in Österreich nicht. - im Zweifelsfall sollte man im Rathaus des Orts nachfragen.

Laut §38 PyroTG ist auch die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze (Zitat) "innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten" verboten. Ebenfalls muss gewährleistet sein, (Zitat) "dass Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit nicht entstehen". Selbstverständlich darf auch in der Nähe von Tankstellen bzw. (Zitat) "in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten" kein Feuerwerk abgebrannt werden.[5]

Schweiz

Seit dem 1. Juli 2010 ist der Verkauf von Feuerwerksartikeln der Kategorie I an Personen unter 12 Jahren verboten. Für den Verkauf von Artikeln der Kategorie II beträgt das Mindestalter 16 Jahre und für die Kategorie-III- und G1–3 wird ein Alter von über 18 Jahren gefordert. Der Verkauf und die Verwendung von Bodenknallfeuerwerk ist generell verboten, dafür wird in der Schweiz durch den freien Verkauf von Kat.-III-Artikeln ab 18 Jahren mehr auf Effektfeuerwerk gesetzt.[6]

Das Abbrennen und der Verkauf von Feuerwerk ist in den Tagen bis und mit des 1. Augustes und vor bzw. zu Silvester/Neujahr erlaubt. Für das Verwenden von Feuerwerk während des Jahres ist eine Genehmigung erforderlich.

Slowenien

In Slowenien ist seit 2008 Verkauf, Besitz und Verwendung von Böllern und Krachern (bzw. reinen Knalleffekten) generell verboten. Das gilt auch für Touristen und soll Sach- und Gesundheitsschäden verhindern.[7]

Arten von Feuerwerken

Pyrotechnische Effekte umfassen Lichteffekte (Formen, Farben), Geräuscheffekte (Knall, Pfeifen), Rauch, Wärmeerzeugung und künstlichen Nebel.

Boden- und Höhenfeuerwerk

In der Art der Raketenschüsse (Steighöhe) unterscheidet man zwischen Boden- und Höhenfeuerwerk:

  • Zum Höhenfeuerwerk (Hochfeuerwerk) zählt man grundsätzlich alle Feuerwerkskörper, deren Effektkörper in die Höhe geschossen werden oder die durch einen Eigenantrieb in die Höhe steigen. Zum Höhenfeuerwerk zählen Feuerwerkskörper wie Bomben und Raketen.
  • Zum Bodenfeuerwerk gehören fest mit dem Boden verankerte Feuerwerkskörper wie Fontänen, Vulkane, Sonnen, Springbrunnen und Wasserfälle, sowie Lichterbilder.
    • Da diese klassische Art zur Zeit des Barock sehr beliebt war (und heutzutage oft zu barocker Musik abgebrannt wird), nennt man Bodenfeuerwerke häufig auch Barockfeuerwerke.
    • Bengalische Lichterbilder sind eine Sonderform. Sie stellen Schriften oder anderes dar.
  • Feuerwerkskörper, die ihre Effekte zwar nach oben in die Luft ausstoßen, aber sich selbst nicht vom Boden lösen, nehmen eine Zwischenstellung zwischen dem Boden- und dem Höhenfeuerwerk ein. Dazu zählen Feuerwerkskörper wie Feuertöpfe und Römische Lichter, Rauch– und Flammeneffekte.
  • Werden bei einem Feuerwerk gleichzeitig oder nacheinander feststehende und aufsteigende Feuerwerkskörper abgebrannt, spricht man häufig von einem kombinierten Boden- und Höhenfeuerwerk.
Eine Aufstellung zu den Effekten gibt der Artikel Feuerwerkskörper.

Einteilung in Gruppen und Klassen

Einteilung nach dem Umfang der Effekte, und der davon ausgehenden Gefahr – für die höheren Klassen ist eine Ausbildung als Pyrotechniker nötig, für mindere Gefährdungen ein Mindestalter oder Volljährigkeit. Die Klassen/Kategoriennummerierung ist die Mitteleuropa übliche:

  • Großfeuerwerk (K. IV): Feuerwerke, die nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden dürfen.
  • Mittelfeuerwerk (K. III): Feuerwerke, die nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden dürfen. Diese sind von begrenzterem Ausmaß, insbesondere bezüglich der Steighöhe und der Menge des pyrotechnischen Satzes. Die gesetzlichen Vorschriften sind dann etwas weniger streng.
  • Kleinfeuerwerk (K. II): Das sind Feuerwerke, die auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten, im allgemeinen aber erwachsenen Personen abgebrannt werden dürfen.
  • Kleinstfeuerwerk (K. I): Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk: Sie sind meist ohne gesetzliche Einschränkung verwendbar.

Die genauen rechtlichen Regelungen über Einteilung und Bedingungen sind von Land zu Land verschieden.

Musikfeuerwerk

Feuerwerke, die zu einer Musik choreografiert werden, nennt man Musikfeuerwerke. Ihre Entwicklung begann mit Feuerwerks-Begleitmusik der Barockzeit, etwa mit Händels Music for the Royal Fireworks HWV 351. Allerdings ist unbekannt, inwieweit die Feuerwerker tatsächlich synchron zur Musik geschossen haben. Heute sind – über eine passende Musikuntermalung weit hinausgehend – mit Hilfe von Zündmaschinen schlaggenaue Feuerwerke technisch machbar.

Mit Live-Musik ist die Synchronisation wesentlich schwieriger und gilt als besondere künstlerische Herausforderung. Eine Aufführung jüngsten Datums ist die Raketensinfonie von Orlando Gough, mit der des Kulturhauptstadt-Jahr Linz09 eröffnet wurde: Die Inszenierung erfolgte nicht nur instrumentell, sondern auch mit einem großen Chor von 300 Sängern. Mit der Ars Electronica gibt es in Linz auch eine lange Tradition der Kombination von Pyrotechnik und neuen Medien.

Weitere Typen

Weitere Typen sind das Seefeuerwerk (das von Flößen aus geschossen wird), technische Feuerwerke wie das Bühnenfeuerwerk (Theaterfeuerwerk), die Feuershow, Film-Spezialeffekte oder die reine Illumination, also Beleuchtung mittels pyrotechnischer Effekte.

Sonderformen:

  • Bühnenfeuerwerk ist Feuerwerk, das in unmittelbarer Nähe von Personen zulässig ist
  • Theaterfeuerwerk ist speziell für die Benutzung in geschlossenen Räumen vorgesehen

Zusätzlich fallen unter die einschlägigen Regelungen: Rauch- oder nebelerzeugende pyrotechnische Gegenstände, pyrotechnische Signalmittel, Bengalfeuer und Schellackfeuer sowie Böllerpatronen für Böller- oder Salutkanonen.

Eine Überblick hierüber gibt der Artikel Pyrotechnischer Gegenstand sowie der Abschnitt Rechtliches

Konfettifeuerwerk ist eine nicht pyrotechnische Vorführung, es wird üblicherweise mit Druckluft geschossen.


Gefahrenstoffe in Feuerwerk

Dies ist eine Auswahl von Gefahrenstoffen in Feuerwerk, bei vielen gilt der Grundsatz "je bunter, desto giftiger".[8]

Chemikalie Gefahr Funktion
Antimon(III)-sulfid (Sb2S3) gesundheitsschädlich, umweltgefährdend Reduktionsmittel (für Glitter-Effekte oder zur Erhöhung der Sensilibität von Knallsätzen.)
Arsen(III)-sulfid (As2S3) giftig/tödlich Reduktionsmittel
Bariumcarbonat (BaCO3) gesundheitsschädlich Hilfsstoff (grüne Farbe bei Hochtemperaturflammen, Verzögerung bei Glitter-Effekten)
Bariumchlorat (Ba(ClO3)2) gesundheitsschädlich, umweltgefährdend Oxidationsmittel (Farbgeber in grün brennenden Feuerwerkssätzen und Sternen)
Bariumnitrat (Ba(NO3)2) gesundheitsschädlich Oxidationsmittel (Farbgeber für schwaches Grün, silberne Leucht- und Knallsätze)
Bariumperchlorat (Ba(ClO4)2 * H2O) gesundheitsschädlich Oxidationsmittel (nur selten für grün brennende Sätze verwendet.)
Bariumperoxid (BaO2) gesundheitsschädlich Oxidationsmittel (für Lichtspur- und Thermitanzündsätze)
Bismut(III)-sulfid (Bi2S3) gesundheitsschädlich Reduktionsmittel
Blei(II)-nitrat (Pb(NO3)2) giftig/tödlich, umweltgefährdend Oxidationsmittel (selten für Funkenbildung in Sternen und Brandsätzen)
Blei(II,IV)-oxid (Pb3O4) giftig/tödlich, umweltgefährdend Oxidationsmittel (für Crackling-Micro-Sterne oder als Knallstern-Kerne)
Borsäure (H3BO3) giftig/tödlich Hilfsstoff (Stabilisator zur Stabilisierung des PH-Wertes in Nitrat-Aluminium-Gemischen)
Cobalt (Co) gesundheitsschädlich Hilfsstoff (Farbgeber: tiefblau)
Guanidiniumnitrat (CH6N4O3) gesundheitsschädlich Reduktionsmittel (für raucharme und farbreine Applikationen)
Hexachlorbenzol (C6Cl6) giftig/tödlich, umweltgefährdend Oxidationsmittel
Kaliumchlorat (KClO3) gesundheitsschädlich, umweltgefährdend Oxidationsmittel (Nur in den USA und Asien wird Kaliumchlorat noch in Leuchtsternen für reine, intensive Farben in großkalibrigen Kugelbomben verwendet)
Kaliumdichromat (K2Cr2O7) giftig/tödlich,umweltgefährdend Hilfsstoff (Stabilisator, Katalysator)
Kaliumperchlorat (KClO4) gesundheitsschädlich Oxidationsmittel (sehr häufig für farbige Sterne und in Blitzknall- & Heulsätzen)
Basisches Kupfercarbonat (CuCO3 * Cu(OH)2) gesundheitsschädlich Hilfsstoff (schwacher blauer Farbgeber)
Kupfer(I)-chlorid (CuCl) gesundheitsschädlich, umweltgefährdend Hilfsstoff (blauer Farbgeber)
Kupfer(II)-chlorid (CuCl2) gesundheitsschädlich, umweltgefährdend Hilfsstoff (blauer Farbgeber)
Kupfer(I)-oxid (Cu2O) gesundheitsschädlich, umweltgefährdend Hilfsstoff (Farbgeber für blauen Farbsaum bei Leuchtsternen oder als Zündverbesserer)
Kupfer(II)-oxid (CuO) gesundheitsschädlich, umweltgefährdend Hilfsstoff (Farbgeber für blauen Farbsaum bei Leuchtsternen oder als Zündverbesserer)
Kupferoxychlorid (ClCu2(OH)3) gesundheitsschädlich, umweltgefährdend Hilfsstoff (blauer Farbgeber)
Natriumchlorat (NaClO3) gesundheitsschädlich, umweltgefährdend Oxidationsmittel
Natriumnitrat (NaNO3) gesundheitsschädlich Oxidationsmittel
Natriumoxalat (Na2C2O4) gesundheitsschädlich Hilfsstoff (Orange-Farbgeber in Perchlorat-Sternen)
Natriumsalicylat (C7H5NaO3) gesundheitsschädlich Reduktionsmittel (zusammen mit Kaliumperchlorat in Pfeifsätzen verwendet)
Nitroguanidin (CH4N4O2) gesundheitsschädlich Reduktionsmittel (für raucharme und farbreine Applikationen)
Naturkautschuk (Polyisopren) Monomer giftig/tödlich Hilfsstoff (Farbverbesserer, Binder, für intensive Farbsterne verwendet)
Quecksilber(I)-chlorid (Hg2Cl2) gesundheitsschädlich, umweltgefährdend Hilfsstoff (Farbverbesserer für grünleuchtende Fackeln)
Schwefel (S) gesundheitsschädlich Reduktionsmittel (wichtiger Bestandteil von schwarzpulverähnlichen Brandsätzen)
Selen (Se) giftig/tödlich Hilfsstoff (Farbgeber: hellblau)
Silicium (Si) gesundheitsschädlich Reduktionsmittel (als Hitzelieferant, z.B. in Zündmänteln für Sterne)
Strontiumnitrat (Sr(NO3)2) gesundheitsschädlich Oxidationsmittel (Farbgeber, bester roter Farbgeber)
Tellur (Te) gesundheitsschädlich Hilfsstoff (Farbgeber: grasgrün)
Thallium (Tl) giftig/tödlich Hilfsstoff (Farbgeber: wiesengrün)
Titan (Ti) gesundheitsschädlich Reduktionsmittel (Farbgeber: für silber-blaue Funken in Fontänen und Knallsätzen)
Urotropin (C6H12N4) gesundheitsschädlich Reduktionsmittel (zur Flammenvergrößerung in wenigen Perchlorat-Sternen)
Zink (Zn) umweltgefährdend Reduktionsmittel (Farbgeber: blassgrün, früher Brennstoff in einigen Sternen und Rauchsätzen)

Feinstaubbelastung durch Feuerwerke

Eine Gefährdung die von Feuerwerken ausgeht, ist die Belastung der Umwelt mit gesundheitsschädlichem Feinstaub PM10, also Staubteilchen mit einem Durchmesser kleiner als 10 µm. In jeder Silvesternacht werden insbesondere in großen Ballungsgebieten Feinstaubkonzentrationen gemessen, die um ein Vielfaches von den Durchschnittswerten abweichen. In München in der Prinzregentenstraße registrierte die Überwachungsstation 1138 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft eine Stunde nach Mitternacht. Tagsüber lag der Wert bei 17 Mikrogramm.[9] Das Umweltbundesamt aus Dessau berichtet von Feinstaubkonzentrationen, die bis zu 4000 Mikrogramm Feinstaub in einem Kubikmeter Luft enthalten können.[10] In einem Bonner Wohngebiet konnten kurz nach Mitternacht Werte von über 140.000 Mikrogramm gemessen werden. Verglichen mit der ansonsten ortstypischen Feinstaubkonzentration von ca. 22 Mikrogramm, entspricht dieses Messergebnis dem 6300-fachen Wert.[11]

Daten und Fakten

Im Jahr 2011 wurden 37.040 Tonnen Feuerwerkskörper nach Deutschland importiert und 3.460 Tonnen exportiert. In Deutschland wurden in Jahr 2011 113 Millionen Euro für Feuerwerkskörper ausgegeben.[12] Die Prognose für 2012 lag mit 115 Millionen Euro nur unwesentlich über dem Vorjahr. [13]

Farben

Die Farbgebung eines Feuerwerkkörpers ist von den atomaren Eigenschaften bestimmter beigemischter Stoffe abhängig. Die chemischen Elemente, die für die Farbgebung verantwortlich sind, werden, um eine vorzeitige Reaktion zu vermeiden, in Form von Metallsalzen, zum Beispiel Strontiumnitrat für eine karminrote Färbung, beigemischt. Die Hitze, die durch die Verbrennung des Schwarzpulver entsteht, führt unter anderem dazu, dass die Atome des farbgebenden Elements angeregt werden. Das bedeutet, dass den äußersten Elektronen der Atome eine spezifische Energiemenge zugeführt wird, wodurch sie auf ein höheres Energieniveau angehoben werden. Dieser Zustand ist jedoch nicht stabil, daher fällt das Elektron bereits nach kurzer Zeit in den ursprünglichen Zustand (Grundzustand) zurück. Die Energie, die es dabei abgibt, wird in Form eines Lichtteilchens emittiert, welches je nach Größe des Energieunterschieds eine andere Farbe hat (die Wellenlänge ist antiproportional zu dem Energieunterschied). Dieser Vorgang wird vom Beobachter dann als farbiges Leuchten wahrgenommen. Außer dem bereits Genannten sind noch weitere Zusätze zur Farbgebung üblich. In der Regel wird Bariumnitrat für einen grünen, Natriumacetat oder Kalziumkarbonat für einen gelben und Kupferchlorid für einen blauen Farbeffekt verwendet. Die Mischung dieser Zusätze, um weitere Farben zu erzeugen, ist zwar prinzipiell möglich, auf Grund der Reaktionsfreudigkeit solcher Mischungen und der daraus resultierenden erhöhten Explosionsgefahr jedoch technisch sehr aufwändig.

Geschichte des Feuerwerks

Die Taten des Herkules, Aufführung mit Feuerwerk auf dem Rhein vor Düsseldorf anlässlich der Hochzeit Johann Wilhelms von Jülich-Kleve-Berg mit Jakobe von Baden-Baden im Jahr 1585, Kupferstich von Frans Hogenberg
Le feu d’Artifice sur l’Arno
Stich von Jacques Callot, 17. Jahrhundert

Die ersten Feuerwerke gab es wahrscheinlich im China während der Song-Dynastie, die sich jedoch nicht durch einen Licht-, sondern durch einen Knalleffekt auszeichneten. Im späten 14. Jahrhundert entwickelte sich in Italien (erste Nennung in Vicenza, 1379), aus dem Gebrauch des Schwarzpulvers, eine eigenständige Feuerwerkskunst, die sich dann in ganz Europa verbreitete.[14] Zur Kunstform wurde es insbesondere in Japan weiterentwickelt und heißt dort 花火 hana-bi „Blumen aus Feuer“ (aus dem chinesischen 花火 huāhuǒ) und diente religiösen Zwecken.[15]

Feuerwerke dienten in Europa seit der frühen Neuzeit - wichtige Namen hierzu waren Amédée-François Frézier (1682–1773) und Perrinet d’Orval - der höfischen Repräsentation und wurden im Barock zu einer eigenen Art von Veranstaltung weiterentwickelt. Hierbei stand immer der politische, repräsentative Charakter im Vordergrund.

Heutzutage werden in Amerika und Europa Feuerwerke vor allem zu Neujahr abgefeuert. Zusätzlich werden Feuerwerke zu länderspezifischen Feiertagen, wie dem amerikanischen Unabhängigkeitstag, dem österreichischen, oder schweizerischen Nationalfeiertag, und Massenveranstaltungen (große Sportereignisse, Kirmes, Musikfestivals, etc.) gezündet. In Asien werden Feuerwerke üblicherweise im Sommer abgefeuert. In südeuropäischen Ländern wird besonders zu Ostern Feuerwerk abgebrannt.

Weltberühmt sind die Fallas in Valencia (Spanien) Anfang März mit lautstarken Tageslichtfeuerwerken (Mascleta), die gewaltigen Feuerwerke in Las Vegas, die erwähnten Hanabis in Japan, im deutschsprachigen Raum sind etwa Rhein in Flammen, Kölner Lichter, das Feuerwerk des Donauinselfests oder das Feuerwerk zum Zürich Fest mit jeweils bis zu einer Million Zuschauern. International renommierte Wettbewerbe sind L’International des Feux Loto-Québec oder die Feuerwerksolympiade.

Siehe auch

 Portal:Pyrotechnik – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Pyrotechnik

Literatur

Neuere Literatur

  • Michael S. Russell. The Chemistry of Fireworks. The Royal Society of Chemistry, Cambridge 2000, ISBN 0-85404-598-8.

Ältere Literatur

  • August Eschenbacher, A. Vandrovez: Die Feuerwerkerei. Survival Press, Radolfszell 2003, ISBN 3-8311-2743-3 (Nachdr. d. Ausg. Wien 1920).
  • Eberhard Fähler: Feuerwerke des Barock. Studien zum öffentlichen Fest und seiner literarischen Deutung vom 16. bis 18. Jahrhundert. Metzler, Stuttgart 1974, ISBN 3-476-00276-4 (zugl. Dissertation, Universität Göttingen 1974).
  • Karl Gelingsheim: Die moderne Kunstfeuerwerkerei. Eine Anleitung für Dilettanten. Survival Press, Radolfszell 2001, ISBN 3-8311-2946-0 (Nachdr. d. Ausg. Stuttgart 1913).
  • Arthur Lotz: Das Feuerwerk. Seine Geschichte und Bibliographie. Edition Olms, Zürich 1978, ISBN 3-283-00010-7 (Quellen zur Geschichte der Feuerwehr und Feuerwerkerei; 2).
  • Franz Sales Meyer: Die Feuerwerkerei als Liebhaberkunst. Survival Press, Radolfszell 2002, ISBN 3-8311-4012-X (Nachdr. d. Ausg. Leipzig 1898).

Gereon Sievernich, unter Mitarbeit von Hendrik Budde, Das Buch der Feuerwerkskunst. Farbenfeuer am Himmel Asiens und Europas, ISBN 3-89190-617-X, Nördlingen 1987

  • Takeo Shimizu: Fireworks. The Art, Science and Technique. Pyrotechnica Publications, Post Falls, Id. 1981, ISBN 0-929388-05-4 (Nachdr. d. Ausg. 1912).
  • George W. Weingart: Pyrotechnics. Survival Press, Radolfszell 2002, ISBN 3-8311-3270-4 (Nachdr. d. Ausg. New York 1943).

Weblinks

Wiktionary: Feuerwerk – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Feuerwerke – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. ORF ON Science: Silvester, Feuerwerk und die Folgen – Übersichtliche Sammlung von Vorsichtsmaßnahmen für den Laien
  2. vergl. die 2009/2010 harmonisierten und verschärften gemeinschaftlich-rechtlichen Vorschriften bezügl. Zulassung, Handel und Lagerung pyrotechnischer Gegenstände und das Schadstoffemmisionsrecht
  3. etwa für Deutschland: Birgit Franke: Gefährliche Silvester-Knaller. Wann geböllert werden darf. Abgerufen am 1. Januar 2011. Kein Import aus dem Ausland. Einfuhr von Silvester-Feuerwerk für Privat-Leute verboten. In: WISO. ZDF, 20. Dezember 2010, abgerufen am 1. Januar 2011. EU-Harmonisierung erfolgt mit der Überarbeitung der Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände ab 2013
  4. [1]
  5. [2]
  6. Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik (ZSP): Sprengstoff / Pyrotechnik, abgerufen am 16. Januar 2012.
  7. Verbot von Böllern gefordert. In: Salzburger Nachrichten. 31. Dezember 2008, Österreich, S. 8.
  8. Russell, Michael S. The chemistry of fireworks. Cambridge, UK: RSC Pub., 2009.
  9. http://www.merkur-online.de/nachrichten/muenchen/feuerwerk-feinstaub-22-fach-ueber-grenzwert-meta-577900.html
  10. http://www.stern.de/wissen/mensch/silvester-feinstaub-rekord-durchs-feuerwerk-606416.html
  11. http://www.sueddeutsche.de/wissen/301/452997/text/
  12. Feuerwerkskörper: Export- und Importzahlen Abgerufen am 5. Dezember 2012.
  13. 2012 voraussichtlich so viel Feuerwerk wie im Jahr zuvor Abgerufen am 1. Januar 2013
  14. Anja Kircher-Kannemann: http://resikom.adw-goettingen.gwdg.de/abfragebegriffe.php?pics=yes&optionID=50 Höfe und Residenzen, Feuerwerke und Illuminationen Geschichte des Feuerwerks bis 1800
  15. Ruth Schneider: Hanabi. Japanisches Feuerwerk. In: www.japanlink.de
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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