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Festschrift

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Als Festschrift (auch Festgabe oder liber amicorum) bezeichnet man eine Publikation aus festlichem Anlass. Die erste Festschrift der Welt erschien mit den Beiträgen vieler deutscher Dichter 1640 in Leipzig anlässlich des zweihundertsten Jubiläums der Erfindung der Buchdruckerkunst. Herausgegeben wurde sie von Gregor Ritzsch.

Bibliothekwesen

Im Bibliothekswesen herrscht der akademische Begriffsgebrauch vor, der als Festschrift gewöhnlich die einem Gelehrten gewidmete Sammlung von Aufsätzen ansieht. Die Beiträge zu dieser Art von Veröffentlichung werden meist von Schülern, Freunden oder Fachkollegen zu einem runden Geburtstag des Geehrten verfasst. Den Beiträgen wird sehr oft eine Würdigung des Geehrten mit Foto und sein möglichst komplettes Schriftenverzeichnis beigefügt. Daher gelten sie als eine wichtige Quelle der Wissenschaftsgeschichte.

Die Frage, zu welchen Anlässen eine Festgabe erstellt werden soll, wird unterschiedlich beantwortet. Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer gab unter Initiative von H. P. Ipsen eine Empfehlung heraus, Festschriften erst ab dem 70. Geburtstag zu veröffentlichen, konnte sich damit jedoch nicht durchsetzen. Vor dem 60. Geburtstag werden eher selten Festschriften herausgegeben; eine Ausnahme ist etwa die Festgabe zum 40. Geburtstag von Heinrich Himmler. Manche Wissenschaftler werden auch mit mehreren solcher Festgaben geehrt, so wurde für Rudolf von Laun zu dessen 65., 70., 80. und 90. Geburtstag eine Festschrift veröffentlicht.

Der Brauch, zum 50-jährigen Doktorjubiläum eine Festschrift zu veröffentlichen, ist nicht mehr in Mode. Die nach dem Tod einer Person erscheinenden Festschriften werden als Gedenk- oder Gedächtnisschriften bezeichnet. Gelegentlich wird auch die Sammlung eigener Aufsätze des Geehrten mit dem Titel Festschrift geschmückt. Neben expliziten Festschriften können Werke auch eine Widmung enthalten.

Eher ungewöhnlich sind Festschriften, die ganz oder teilweise aus an den Empfänger der Festschrift gerichteten Grußworten oder Briefen befreundeter Personen bestehen, auch eigens zu diesem Anlass geschaffene Kunstwerke oder literarische Texte können hier abgebildet werden[1].

Nicht nur Personen, sondern auch Institutionen werden zu ihren Jubiläen durch Festschriften geehrt. So erschien z. B. eine vierbändige Festschrift aus Anlass des 50-jährigen Bestehens des Bundesgerichtshofs und eine Festschrift zum 225-jährigen Jubiläum des Verlags C.H. Beck.

Im angloamerikanischen Raum begegnet man auch in englischsprachigen Publikationen mitunter der deutschen Bezeichnung Festschrift. Im Englischen heißen Festschriften oft Essays in honor of ...

Üblicherweise werden Festschriften in feierlichem Rahmen vorgestellt, manchmal wird ihre Erstellung auch vor der zu ehrenden Person geheimgehalten, so dass sie als Überraschung erscheint.

Außerhalb der Wissenschaft wird der Begriff Festschrift oft auch ganz allgemein für Publikationen zu einem festlichen Anlass verwendet, beispielsweise einem Vereins- oder Firmenjubiläum, der Einweihung eines neuen Gebäudes usw. Mit einer akademischen Festschrift haben diese Publikationen nur gemeinsam, dass sie zu einem bestimmten Ereignis erscheinen, ihr Inhalt kann ganz unterschiedlicher Natur sein. Sie richten sich zudem auch meist an ein breiteres Publikum.

Kritik

Die Herausgabe von Festschriften ist freilich nicht unumstritten. Als Kritik werden fehlende Selektivität und starke Heterogenität der Beiträge angeführt. Manche Autoren „recyclen“ beispielsweise Aufsätze, die zuvor von Zeitschriftenredaktionen abgelehnt worden sind. Ferner wird kritisiert, dass Fachzeitschriften Aufsätze entzogen würden, was angeblich zur Folge hätte, dass diese Aufsätze in Bibliotheken schlechter verfügbar seien.

Auch Festschriften, die lediglich aus Nachdrucken von eigenen Publikationen der geehrten Person bestehen, werden oft eher kritisch gesehen, da sie keinen eigenen wissenschaftlichen (Neuheits-) Wert darstellen und dazu beitragen können, einen veralteten Forschungsstand weiterzutragen. Auch zur ursprünglichen Veröffentlichung abweichende Seitenzahlen bei den in einer solchen Festschrift wieder abgedruckten Aufsätzen sind kritisch zu sehen, da sie beim Zitieren zu Verwirrung führen können. Die Verwendung oft erheblicher finanzieller Mittel für solche Nachdrucke ist zudem problematisch, wenn sie der Publikation aktueller wissenschaftlicher Arbeiten entzogen werden.

Satire

In seinem satirisch angelegten Roman Die Festschrift, erschienen 2004 bei Klöpfer und Meyer in Tübingen (ISBN 3-937667-00-8), sieht der Germanist und Linguist Werner Zillig die Arbeit an solch einer Publikation äußerst kritisch.

Nachweis

Dem bibliographischen Nachweis der unselbständigen Literatur, die in Festschriften veröffentlicht wird, dient die Internationale Jahresbibliographie der Festschriften (IJBF), die mit einem Datenbestand ab 1986 inzwischen als kostenpflichtige Datenbank von K. G. Saur angeboten wird.

Literatur

Weblinks

 Commons: Festschrift – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. So z. B. die zweibändige Festschrift für den Archivar Franz-Josef Heyen, deren erster Band ausschließlich Briefe und persönliche Erinnerungen befreundeter Personen enthält: Johannes Mötsch (Hrsg.) Ein Eifler für Rheinland-Pfalz. Mainz 2003.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Festschrift aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.