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Ferdinand Geib

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Ferdinand Geib (geb. 15. Januar 1804 in Lambsheim; gest. 1. November 1834 in Pfeffingen) war ein deutscher Jurist und Autor. Als Gründer des Deutschen Preß- und Vaterlandsvereins setzte er sich für den Erhalt der Presse- und Meinungsfreiheit in der Pfalz unter der bayerischen Herrschaft ein und war einer der Mitorganisatoren des Hambacher Festes von 1832.

Leben und Wirken

In jungen Jahren war er Gymnasiast zu Grünstadt und Speyer. 1821 mit 17 Jahren wechselte er auf die Universität nach Heidelberg und studierte Rechtswissenschaften, was er in Erlangen fortführte. Mit 23 Jahren wurde er zum Advokaten am Gericht in Zweibrücken ernannt.[1]

Mit Einsetzen der Französischen Julirevolution 1830 wurde Geib durch seinen vertrauten Freund, den pfälzischen Rechtsanwalt und Abgeordneten Friedrich Schüler politisiert. Er war angetan vom Wirken Johann Georg August Wirths mit seiner liberalen Zeitschrift „Deutsche Tribüne“. Gleichstarken Einfluss übte der „Westbote“, verlegt durch Philipp Jakob Siebenpfeiffer aus. Seine politischen Ansichten wollte er zu jener Zeit nicht durch gewaltsamen Umsturz umsetzen, sondern per Belehrung und Aufklärung in einer freien Presse. Hierzu verfasste er Aufsätze:[1]

Die öffentliche Meinung soll alles bewirken, sie selbst soll erzeugt und kräftig werden durch die freie Presse; Fürsten und Regierungen sind keineswegs von dieser Belehrung ausgeschlossen, im Gegentheil, auf sie ist es ganz besonders abgesehen. Unsere Überzeugung soll die ihrige werden, haben wir alle eine Überzeugung, dann erfolgt eine Aenderung des bisherigen Zustandes auf dem Weg friedlicher Reform, sie ist ein Bedürfniß, ein Begehren Aller, der Fürsten und Regierungen wie der Einzelnen im Volke. Sind wir nicht im Stande, durch die Macht der Belehrung und dadurch bewirkte Ueberzeugungen auf diesem friedlichen Wege eine Aenderung zum allgemeinen Wunsch, zum allgemeinen Bedürfniß zu machen, nun gut, so bleibt es beim Alten u.s.w.

1832 begründet Geib den Deutscher Preß- und Vaterlandsverein mit. Er wurde zusammen mit Friedrich Schüler und Joseph Savoye Teil des provisorischen Vorstands. Er tat sich im Zentralkomitee des Vereins hervor, da die beiden Mitvorstände vergleichsweise wenig Zeit aufbrachten. Die Anstrengungen die ihn auch Nachts beschäftigten neben seiner Tätigkeit als Advokat waren mutmaßliche Ursache für seine „Brust“-Erkrankung und frühen Tod. Beteiligt war er seit Anfang des Jahres an der Organisation des Hambacher Fests. Mitte des Jahres 1832 musste er aufgrund seiner Erkrankung die Anstellung als Advokat aufgeben. Er kehrte noch im selben Jahr ins Elternhaus zurück.[1]

1833 gezeichnet von Krankheit, musste er vor der provisorischen Verhaftung, im Zusammenhang mit dem Hambacher Fest, fliehen und gelangte nach Frankreich. Hier nahm er Schriftwechsel zum Generalprocurator auf, um seine Flucht durch Krankheit zu begründen und gleichsam zu beteuern, er würde zum Gerichtsprozess erscheinen, da er von der Gerechtigkeit seiner Sache überzeugt war. Seine Ärzte rieten ihm davon ab sich beim Assisengericht (Schwurgericht) das in Landau zusammentrat zu stellen. Im Urteil wurde er am 29. August 1833 in contumaciam[2] frei gesprochen. Im Januar 1834 kehrte er nach eingelegter aber erfolgloser Kassation[3] ins väterliche Haus zurück. Noch im selben Jahr verstarb er an Schwindsucht.[1][4]

Literatur

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Ernst Ludwig Heim: Neuer Nekrolog der Deutschen - Zweiter Theil. Zwölfter Jahrgang, 1834 Auflage. Druck und Verlag von Bernh. Fr. Voigt, Weimar 1836, S. 920 (online auf: books.google.de).
  2. Anm.: in contumaciam bedeutet „in Abwesenheit des Angeklagten“
  3. Anm.: Kassation ähnlich der Revision
  4. Antje Gerlach: Deutsche Literatur im Schweizer Exil. Lostermann, Vittorio, 1975, ISBN 978-3465010425, S. 35 (online auf: books.google.de).
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