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Pâtissier

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Pâtissier bei der Arbeit

Als Pâtissier (weibliche Form: Pâtissière; von franz.: pâte‚ Teig) bezeichnet man in einer Küchenbrigade den Küchenkonditor (dt. auch Feinbäcker).

Berufsbild und Tätigkeitsfeld

Der Pâtissier übernimmt folgende Aufgabengebiete

Berufsbildung

In der Schweiz ist Pâtissier eine Spezialisierung des Grundberufs Koch/Köchin.[1]

In Deutschland ist der Beruf des Pâtissiers kein eigenständiger Ausbildungsberuf. Ausübungsvoraussetzung ist jedoch eine abgeschlossene Lehre zum Koch oder Konditor. Häufig übernimmt er Aufgaben des Küchenbäckers (Boulanger) oder teilt sich mit diesem den Arbeitsbereich. Ausgewählte Hotelschulen bieten spezielle Fortbildungen zum Pâtissier an. Dagegen hat sich in den letzten Jahren Speiseeishersteller zu einem eigenständigen Beruf entwickelt.[2]

In Österreich gehört der Bereich ebenfalls zu zahlreichen verschiedenen Berufen, darunter den Lehrberufen Konditor (Zuckerbäcker) und Bäcker im handwerklichen, Süßwarenhersteller im großgewerblichen Bereich, findet sich aber auch in den Spezialberufen Lebzelter (Lebkuchenmacher), Waffelbäcker, Bonbon- und Konfektmacher und Speiseeishersteller.

Einzelnachweise

  • Speisenlehre. Leipzig 1987.
  1. Beruf: Pâtissier. In: Berufe und Ausbildungen. berufsberatung.ch, abgerufen am 20. Februar 2009.
  2. Speiseeishersteller im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
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