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Fazlollah Nuri

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Scheich Fazlollah Nuri
Hinrichtung Fazlollah Nuris

Scheich Fazlollah Nuri (persisch فضل‌الله نوری, DMG Fażl-Allāh Nūrī; * 1843; † 31. Juli 1909) war ein schiitischer Geistlicher im Iran. Er gilt als Vordenker der lange nach seinem Leben erfolgten Islamischen Revolution. Scheich Fazlollah Nouri war einer der Geistlichen, die eine wichtige Rolle beim Sieg der konstitutionellen Bewegung spielten, aber nachdem er die Abweichung dieser Bewegung von wichtigen Grundsätzen des Islam deutlich erkannt hatte, legte er den Grundstein für die Opposition gegen diese Bewegung und wurde von derselben Gruppe hingerichtet.

Zu Nuris Aussagen gehörte: "Was ich will, ist ein islamisches Parlament, das kein Gesetz verabschiedet, dessen Inhalt mit den Gesetzen des Koran nicht übereinstimmt." Jene Vision wurde später in der Beratungsversammlung [madschlis-al-schura] umgesetzt. Scheich Nuri gilt auch als Vordenker des Prinzips der Statthalterschaft des Rechtsgelehrten [wilayat-ul-faqih].

Nach dem Sieg der Jungperser bei der Errichtung der konstitutionellen Monarchie wurde Fazlollah Nuri in Teheran am 31. Juli 1909 öffentlich hingerichtet.

Seine radikalislamischen Thesen haben von ihrer Aktualität nichts verloren und sind für die heutige Islamische Republik Iran von enormer Bedeutung. Ajatollah Chomeini berief sich ausdrücklich auf Fazlollah Nuri und bezeichnete ihn als Vorbild, der Widerstand gegen die konstitutionelle Bewegung leistete, und den Staat dem Glauben unterzuordnen verlangte.

Leben

Fazlollah Nuri wurde 1843 in der Provinz Mazandaran im Norden des Iran geboren. Nach dem Besuch einer Koranschule in seiner Heimat ging er nach Nadschaf, um bei Mohammad Hasan Schirazi zu studieren. Nach dem Ende seines Studiums ging er nach Teheran und wirkte dort als Geistlicher. Während der Konstitutionellen Revolution im Iran war er der entschiedenste Gegner der konstitutionellen Bewegung. Nach dem Sieg der konstitutionellen Kräfte wurde Nuri wegen der Beteiligung an der Ermordung mehrerer Konstitutionalisten durch ein Sondertribunal zum Tode verurteilt und am 31. Juli 1909 in Teheran gehängt.

Nuris Einwände gegen den Konstitutionalismus

Nuri formulierte zusammenfassend fünf Einwände gegen den Konstitutionalismus und sah es als seine religiöse Pflicht an, der Einführung einer Verfassung und der konstitutionellen Monarchie im Iran entgegenzutreten.

  • Der Souverän ist nicht das Volk, sondern Allah. Alle Gewalt geht von Allah aus. Allah hat sie dem Propheten und dann weiter an die Imame und die gelehrte Geistlichkeit übertragen.
  • Die Herrschaft des Monarchen ist die ausführende Gewalt der islamischen Gesetze. Eine Schwächung des Monarchen durch ein Parlament führt zu einer Schwächung des Islam. Die Begrenzung der Macht des Monarchen durch die Schaffung eines konstitutionellen Staates bedeutet eine Schwächung des Islam.
  • Die Scharia ist eine Sammlung von Geboten und Verboten, der gegenüber ein Muslim keine Entscheidungsfreiheit besitzt. Da der Mensch in seiner Entscheidung nicht frei ist, kann es auch keine bürgerlichen Freiheiten wie die Meinungsfreiheit oder Wahlfreiheit geben, wie sie von den Konstitutionalisten gefordert wird. So führt die Meinungsfreiheit zur Veröffentlichung atheistischer Bücher und verstößt damit gegen göttliche Gesetze. Die Wahl des Herrschers ist Gott vorbehalten. Die Menschen haben in dieser Hinsicht keinerlei Rechte. Einzig die Religionsgelehrten sind diejenigen, „die als Stellvertreter des zwölften Imams das göttliche Recht in der Gesellschaft ausübten.“[1]
  • Die von den Konstitutionalisten geforderte Gleichheit vor dem Gesetz verstößt gegen die Scharia, da die Scharia zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen unterscheidet und beiden Gruppierungen einen unterschiedlichen Rechtsstatus zuweist. Die Gleichheit vor dem Gesetz dient den Konstitutionalisten nur dazu, die Durchsetzung islamischer Gesetze zu verhindern. Sie ist deshalb in einem islamischen Staat völlig unmöglich.
  • Eine parlamentarische Gesetzgebung wird von den Konstitutionalisten durch die angebliche Unvollständigkeit islamischer Gesetze begründet. Die Gesetze des Islam sind aber vollständig, da der Islam die letzte Offenbarung Gottes ist.
  • Die konstitutionelle Bewegung basiert auf den Ideen des europäischen Naturalismus und Materialismus und steht damit im vollständigen Widerspruch zum Islam.

Zitate Fazlollah Nuris

  • Die konstitutionelle Bewegung hat die Worte Freiheit und Gleichheit auf die Fahnen geschrieben. Diese beiden Forderungen widersprechen dem Islam. Der Islam verlangt Gehorsam und nicht Freiheit, Ungleichheit und nicht Egalität.
  • Was ich will ist ein islamisches Parlament, das kein Gesetz verabschiedet, dessen Inhalt mit den Gesetzen des Koran nicht übereinstimmt.[2]

Politische Auswirkungen

Nuri entwarf eigenhändig einen Zusatz zur Verfassung, in dem er von einem aus mindestens fünf Geistlichen bestehenden Expertengremium sprach, das alle Gesetzesvorlagen des Parlaments daraufhin überprüfen sollte, inwieweit sie mit den islamischen Rechtsgrundsätzen vereinbar sind. Diesem Expertengremium sollte ein Vetorecht zustehen, um jedes Gesetz, das nicht den islamischen Rechtsgrundsätzen entsprach, verhindern zu können. Mit diesem Verfassungszusatz sollte ferner festgeschrieben werden, dass die offizielle Religion Persiens der schiitische Islam sei, und der Schah ein schiitischer Muslim sein müsse. Am 7. Oktober 1907 wurde dieser Verfassungszusatz vom Parlament angenommen, nachdem Nuri erklärt hatte, dass mit der Annahme dieses Verfassungszusatzes alle seine Forderungen erfüllt seien.

Nuri hielt sich allerdings nicht an seine Zusage. Kurz nach der Verabschiedung des Verfassungszusatzes durch das Parlament organisierte Nuri einen weiteren Protestzug und einen drei Monate andauernden Streik von über 2.000 Geistlichen, in dem er die Abschaffung des Parlaments forderte. Gesetze könnten nach Meinung Nuris nicht von einem gewählten Parlament, sondern nur von Geistlichen erlassen werden. 1909 wurde Nuri dann verhaftet und hingerichtet.

Der Verfassungszusatz war in der 1907 verabschiedeten Reform bis 1979 Teil der iranischen Verfassung. In diesem Zusatz war festgelegt worden, dass das Recht der Auswahl der Geistlichen für das Expertengremium beim Parlament lag. Damit war sichergestellt, dass nur dem Parlament genehme Geistliche in das Expertengremium kamen. Das Auswahlverfahren führte später zu vielen Streitigkeiten sowohl innerhalb der Geistlichkeit als auch zwischen der Geistlichkeit und dem Parlament. Da die gewählten Geistlichen immer wieder Wege fanden, Gesetzesvorlagen zu legitimieren, die von den Fundamentalisten abgelehnt wurden, kam es zu der Behauptung, dass „der Verfassungszusatz nicht beachtet würde“.

Obwohl in dem Verfassungszusatz von 1907 ausdrücklich bestätigt worden war, dass dieser Zusatz weder abgeändert noch aufgehoben werden dürfe, hielten sich die Geistlichen nicht daran. Nach der islamischen Revolution änderte Chomeini sowohl die Zusammensetzung als auch das Auswahlverfahren. Das Expertengremium wurde von fünf auf zwölf Mitglieder erweitert und in Wächterrat umbenannt. Sechs Mitglieder sind Geistliche, die direkt von ihm bzw. seinen Nachfolgern ernannt werden. Die restlichen sechs Mitglieder sind Juristen, die auf Vorschlag Chomeinis bzw. seiner Nachfolger vom Parlament gewählt werden. Mit diesem Auswahlverfahren ist jetzt sichergestellt, dass nur noch Gesetze verabschiedet werden können, die im Sinne Chomeinis und seiner Nachfolger sind. Das heutige iranische Parlament hat im Gesetzgebungsprozess letztlich nur noch ein Vorschlagsrecht. Die gesetzgeberische Macht liegt beim Wächterrat.

Im heutigen Iran ist die Bewertung der konstitutionellen Bewegung entsprechend kritisch. Geistliche wie Mirza Hosein Na'ini, die die konstitutionellen Bewegung unterstützen, werden als „westlich beeinflusst“ kritisiert, während Nuri als Kämpfer für den Islam entsprechend gewürdigt wird. "Der Konflikt zwischen traditionellen und modernen Denkweisen, die scheinbar unvereinbar sind, zieht sich durch die gesamte neuere Geschichte Irans.[3]

Siehe auch

Literatur

Quellen

  1. Ahmad Ali Heydari: Rezeption der westlichen Philosophie durch iranische Denker in der Kadscharenzeit. Dissertation. Bonn 2003, S. 190.
  2. Homa Rezwani: Die Traktate des Scheichs Fazlollah. Teheran 1983. Seite 32 ff.
  3. Ahmad Ali Heydari: Rezeption der westlichen Philosophie durch iranische Denker in der Kadscharenzeit. Dissertation. Bonn 2003, S. 193
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