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Fastenzeit

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Symbolische Verkörperung der Fastenzeit auf dem Gemälde Der Kampf zwischen Karneval und Fasten von Pieter Brueghel dem Älteren

Als Fastenzeit wird in der Westkirche der 40-tägige Zeitraum des Fastens und Betens zur Vorbereitung auf das Hochfest Ostern bezeichnet. In den reformatorischen Kirchen ist der Begriff „Passionszeit“ gebräuchlich. In der römisch-katholischen Kirche wird seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil auch die Bezeichnung „österliche Bußzeit“ verwendet.[1] Die orthodoxen Kirchen nennen sie die Heilige und Große Fastenzeit, kennen daneben aber noch drei weitere längere Fastenzeiten.

Historische Begriffe im deutschen Sprachraum sind „die große Faste“ und „die lange Faste“[2]. Die wichtigste lateinische Bezeichnung ist Quadragesima.

Zur Vorbereitung auf Weihnachten kennt die Westkirche eine zweite, ursprünglich ebenfalls 40-tägige Bußzeit, den Advent.

Vorkonfessionelle Entwicklung

Seit dem 2. Jahrhundert ist ein zweitägiges Trauerfasten an Karfreitag und Karsamstag bezeugt, das im 3. Jahrhundert mancherorts auf die ganze Karwoche ausgedehnt wurde. Im 3. Jahrhundert gab es in Rom eine dreiwöchige Fastenzeit, doch bis Anfang des 5. Jahrhunderts hatte sich überall ein 40-tägiges vorösterliches Bußfasten durchgesetzt. Diese Periode galt als Bußzeit für öffentliche Sünder und gleichzeitig als Vorbereitungszeit der Taufbewerber (Katechumenen) auf die Taufe, die damals nur in der Osternacht gespendet wurde.

Biblische Motive und Symbolik

Biblischer Hintergrund für die Festsetzung der Fastenzeit auf 40 Tage und Nächte ist das ebenfalls 40-tägige Fasten Jesu in der Wüste (Mt 4,2 EU). Die Zahl 40 erinnert aber auch an die 40 Tage der Sintflut (Gen 7,4-6 EU), an die 40 Jahre, die das Volk Israel durch die Wüste zog (Ex 16,35 EU), an die 40 Tage, die Mose auf dem Berg Sinai in der Gegenwart Gottes verbrachte (Ex 24,18 EU), und an die Frist von 40 Tagen, die der Prophet Jona der Stadt Ninive verkündete, die durch ein Fasten und Büßen Gott bewegte, den Untergang von ihr abzuwenden (Jona 3,4 EU).

Zählung

Ursprünglich scheint das Fasten am 6. Sonntag vor Ostern (Invocavit) begonnen zu haben und endete am 40. Tag, dem Gründonnerstag, an dem die Büßer wieder zum Empfang der Kommunion zugelassen wurden. Ab dem 5. Jahrhundert wurden die Sonntage (als „kleine“ Auferstehungstage) vom Fasten ausgenommen. Um auf eine 40-tägige Fastenzeit zu kommen, wurde daher der Beginn des Fastens (caput ieiunii) auf den Aschermittwoch vorgezogen und auch die beiden Trauerfastentage (Karfreitag und Karsamstag) noch mitgerechnet.[3]

Nach einer anderen Zählweise, welche die Sonntage einschließt, beginnt die Fastenzeit am Aschermittwoch und geht bis Palmsonntag. Mit dem Palmsonntag beginnt die Heilige Woche, die dann als gesonderter Abschnitt gerechnet wird.

Auch die adventliche Fastenzeit umfasste ursprünglich 40 Tage und begann nach dem 11. November, dem Martinstag. Die Sitte, an diesem Abend noch eine Martinsgans zu essen, ist ebenso wie der Beginn der Karnevalssession am 11. November in Parallele zu den Fastnachtsbräuchen vor Aschermittwoch zu sehen.

Entwicklung in der Westkirche

Mit dem Auslaufen der öffentlichen Kirchenbuße gegen Ende des ersten Jahrtausends erhielt sich der Ritus der Bestreuung mit Asche als Zeichen der Buße und wurde an allen Gläubigen vorgenommen. Der Ascheritus erhielt seinen liturgischen Ort am Aschermittwoch. Auf der Synode von Benevent (1091) empfahl Papst Urban II. diesen Brauch allen Kirchen.[4]

Die mittelalterlichen Fastenregeln erlaubten nur eine Mahlzeit am Tag, in der Regel am Abend. Der Verzehr von Fleisch, Milchprodukten, Alkohol und Eiern war verboten. Darauf geht die Tradition zurück, in den Fastnachtstagen Backwerk mit Zutaten wie Milch, Eiern, Zucker oder Schmalz herzustellen, wie etwa Krapfen, um die verderblichen Vorräte aufzubrauchen. Der Fastnachtsdienstag heißt im französischsprachigen Raum dementsprechend Mardi Gras (fetter Dienstag), im englischsprachigen Pancake Tuesday (Pfannkuchendienstag). Erst 1486 erlaubte Papst Innozenz VIII. auch den Verzehr von Milchprodukten in der Fastenzeit.

Die Fastenzeit in der römisch-katholischen Kirche

Symbol der Passionszeit: das verhüllte Kreuz

Die vierzigtägige Fastenzeit der römisch-katholischen Kirche ist als österliche Bußzeit bestimmt. „Die Fastenzeit dauert von Aschermittwoch bis zum Beginn der Messe vom letzten Abendmahl am Gründonnerstag.“[5] Ab Karfreitag bis zur Osternachtfeier schließt sich das Osterfasten an[6], nun nicht mehr als Bußübung, sondern als Trauerfasten zum Gedächtnis der Passion und der Grabesruhe Christi vor der besonderen Festfreude des Auferstehungstages Ostern. Die Fastenzeit gilt als geschlossene oder „gebundene“ Zeit.

Die katholischen Anforderungen an die Fastenpraxis sind detailliert in der Apostolischen Konstitution Paenitemini von Papst Paul VI. aus dem Jahr 1966 geregelt. Neben der Beachtung besonderer Speisegebote werden auch andere Formen der Askese und Buße empfohlen. Die Gläubigen sind angehalten, das Gebet intensiver zu pflegen und vermehrt an Gottesdiensten und Andachten (etwa der Kreuzwegandacht) teilzunehmen. Ebenso sollen sie mehr Werke der Nächstenliebe verrichten und Almosen geben.

An Sonntagen und Hochfesten (etwa dem Josefstag oder an Mariä Verkündigung) wird auch innerhalb der Fastenzeit nicht gefastet.

Viele katholische Pfarrgemeinden kennen die Tradition des Fastenessens. Unter diesem Begriff wird ein Solidaritätsessen zugunsten von Projekten in der Dritten Welt verstanden, dessen solidarische Pointe im Verzicht auf den üblichen Sonntagsbraten liegt. Stattdessen wird oft ein einfacher Eintopf oder ein für das Projektland typisches Gericht verkauft oder gegen eine Spende gereicht.

Die Fastenzeit in der katholischen Liturgie

Die sechs Sonntage der Fastenzeit werden nach den Anfängen der liturgischen Messfeiern benannt, den lateinischen Antiphonen zum Introitus bzw. nach dem Ritus der Palmweihe am Palmsonntag (Palmarum).

In der Liturgie der Fastenzeit wird kein Halleluja gesungen, das Gloria nur an Hochfesten. Nach dem Gloria der Messe vom letzten Abendmahl am Gründonnerstag bis zum Gloria in der Osternacht werden keine Glocken geläutet, sondern stattdessen Ratschen verwendet. Auch die Orgel schweigt traditionell während des folgenden Triduum Sacrum. Ebenso gibt es bis auf den Sonntag Laetare in der Fastenzeit keinen Blumenschmuck in der Kirche.

Ab dem 5. Sonntag der Fastenzeit („Passionssonntag“) werden Kreuze und Standbilder durch violette Tücher verhüllt. Die Retabeln von Triptychen und Flügelaltäre sind in der Fastenzeit häufig zugeklappt und zeigen die einfacher gestaltete Rückseite der Flügel. Teilweise verhüllen Fastentücher den ganzen Chorraum.

Fasten außerhalb der Fastenzeit

Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil galt das Fastengebot auch noch viermal im Jahr an den Quatembertagen. Daneben bestand das Fasten- bzw. Abstinenzgebot am Vortag verschiedener Hochfeste und Heiligenfeste (Vigilfasten), etwa am Heiligen Abend vor Weihnachten mit vielerorts traditionellem Fischgericht.

Bis in die 1960er Jahre war Katholiken auch der Verzicht auf Fleisch an allen Freitagen, auf die kein Hochfest fällt, verbindlich vorgeschrieben. Heute kann dieser Verzicht durch einen anderen Akt der Buße und des Verzichts ersetzt werden. Einzelne Gläubige fasten jedoch aus persönlicher Frömmigkeit außer freitags zusätzlich noch mittwochs (vgl. Artikel Freitagsopfer).

Die Fastenzeiten in den orthodoxen Kirchen

In der orthodoxen Kirche gibt es vier mehrtägige Fastenzeiten:

  • Die Heilige und Große vierzigtägige Fastenzeit beginnt sieben Wochen vor Ostern und dauert bis zum Freitag vor dem Lazarus-Samstag an. Davor liegt die Milchwoche, in der kein Fleisch mehr, aber ausgiebig Milch, Milchprodukte und Eier verzehrt werden und regional verschiedene karnevalistische Gebräuche gepflegt werden. An die große Fastenzeit schließt unmittelbar das Fasten des Lazarus-Samstages, des Palmsonntages und der Karwoche an.
  • Die Apostel-Fastenzeit, in der ein leichtes Fasten gilt, dauert vom ersten Sonntag nach Pfingsten bis zum Hochfest Peter und Paul am 29. Juni. Die Dauer hängt vom Osterdatum ab; dieses Fasten fällt im Neuen Kalender in manchen Jahren auch komplett aus.
  • In der Mariä-Entschlafungs-Fastenzeit wird streng gefastet und dauert vom 1. bis zum 14. August.
  • Die Philippus-Fastenzeit, die dem westlichen Advent entspricht, dauert vom 15. November bis 24. Dezember.

Fastenstufen in den orthodoxen Kirchen

Je nach Tradition gibt es verschiedene Fastenstufen. Während der Fastenzeiten sollte sowohl die Anzahl der täglichen Mahlzeiten wie auch deren Gehalt eingeschränkt werden. An Samstagen und Sonntagen wird das Fasten jeweils um eine „Stufe“ gelockert.

Nach der in den orthodoxen Kirchen verbreiteten Ansicht gilt jedoch das Beten sowie die strengstmögliche Enthaltung von Sünden als der wichtigere Teil des Fastens, wichtiger als der Nahrungsverzicht im engeren Sinne. Jeder Gläubige sollte seine Fastenregeln mit Gott, sich selbst und seinem Priester oder Beichtvater abklären. Fasten „auf eigene Faust“ wird nicht empfohlen. Die genaue Beachtung der Speiseregeln wird heute nur noch von einer kleinen Minderheit von Gläubigen vollständig eingehalten, in der Karwoche jedoch ist das Fasten weiterhin verbreitet üblich.

Bezüglich der Speisegebote kennen die orthodoxen Kirchen grundsätzlich drei Stufen des Fastens:

  1. Strenges Fasten: ein streng veganes Fasten, bei dem außer Honig keinerlei tierische Produkte verzehrt werden, außerdem weder Öl noch Alkohol.
  2. Leichtes Fasten: Über Stufe 1 hinaus sind Wein, Öl und Weichtiere erlaubt.
  3. Fisch: Über Stufe 2 hinaus ist auch noch Fisch erlaubt.

Diese Fastenstufen können von Kirche zu Kirche verschieden gehandhabt werden. Sie können auch durch den Priester für den einzelnen Gläubigen an dessen Möglichkeiten angepasst werden. In Klöstern gibt es noch eine zusätzliche Form des Fastens, die Xerophagia, die sich durch kompletten Nahrungsverzicht bis zur neunten Stunde (15 Uhr) auszeichnet und danach nur Brot, Früchte und Wasser erlaubt. Diese Form ist für die Große Fastenzeit vor Ostern vorgesehen und wird von Laien bisweilen am „Reinen Montag“ (dem ersten Fastentag) und am Karfreitag eingehalten.

Fastenordnung der „Großen Fastenzeit“

Wochen Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
1. Vorfastenwoche Fastenfrei
2. Vorfastenwoche   Strenges Fasten   Strenges Fasten  
3. Vorfastenwoche Milchwoche/Tyrophagia/Masleniza
1. Fastenwoche Strenges Fasten oder Xerophagia (Reiner Montag) Strenges Fasten Leichtes Fasten
2. Fastenwoche Strenges Fasten Leichtes Fasten
3. Fastenwoche Strenges Fasten Leichtes Fasten
4. Fastenwoche Strenges Fasten Leichtes Fasten
5. Fastenwoche Strenges Fasten Leichtes Fasten
6. Fastenwoche Strenges Fasten Leichtes Fasten (Lazarus-Samstag) Fisch, Wein und Öl (Palmsonntag)
Große Woche (Karwoche) Strenges Fasten Strenges Fasten oder Xerophagia (Karfreitag) Strenges Fasten (Karsamstag) Fastenbrechen (Ostersonntag)

Fasten außerhalb der Fastenzeiten

Außer in den Wochen direkt nach Ostern und Pfingsten (Oktav) und in den zwei Wochen nach Weihnachten soll an jedem Mittwoch und Freitag streng gefastet werden.

Für orthodoxe Mönche gelten weitere Regeln. Allgemein fasten sie zusätzlich an jedem Montag. Die weitere Ausgestaltung ist jedoch von Kloster zu Kloster verschieden. In den strengsten Klöstern kann ein einziges gekochtes Ei pro Jahr, am Ostersonntag, das maximal Erlaubte an tierischen Lebensmitteln sein.

Die Fastenzeit in den evangelischen Kirchen

Die Reformatoren standen in der spätmittelalterlichen Tradition einer verinnerlichten Frömmigkeit: nicht die quantifizierbaren äußeren Akte seien wichtig, sondern die Gesinnung. In diesem Sinn äußert sich Martin Luther in seinem Sermon von den guten Werken:

„Ich will jetzt davon schweigen, dass manche so fasten, dass sie sich dennoch vollsaufen; dass manche so reichlich mit Fischen und anderen Speisen fasten, dass sie mit Fleisch, Eiern und Butter dem Fasten viel näher kämen … Wenn nun jemand fände, dass auf Fische hin sich mehr Mutwillen regte in seinem Fleisch als auf Eier und Fleisch hin, so soll er Fleisch und nicht Eier essen. Andererseits, wenn er fände, dass ihm vom Fasten der Kopf wüst und toll oder der Leib und der Magen verderbt würde […], so soll er das Fasten ganz gehen lassen und essen, schlafen, müßig gehen, so viel ihm zur Gesundheit nötig ist.“

Deutlich wird aus diesem Zitat, dass Luther das Fasten als eine Art individuelles Trainingsprogramm versteht. Daher kann nicht das gleiche Verzichtsverhalten allen gleichermaßen empfohlen oder gar verordnet werden.

Zweck des Fastens ist nach den lutherischen Bekenntnisschriften „den alten Adam zu zähmen“;[7] das Fasten wird insbesondere zur Vorbereitung auf das Abendmahl empfohlen: „Fasten und leiblich sich bereiten ist wohl eine feine äußerliche Zucht“.[8] Jedoch wird die Festschreibung des Fastens in kirchenrechtlichen Kategorien durchweg abgelehnt und „Freiheit in äußerlichen Ceremonien“ gefordert, programmatisch z. B. in der Augsburgischen Konfession, § 26 „Von Unterschied der Speis“: „Und wird also nicht das Fasten verworfen, sondern daß man einen notigen Dienst daraus auf bestimbte Tag und Speise, zu Verwirrung der Gewissen, gemacht hat.“[9]

Auch Luther formulierte: „Kein Christ ist zu den Werken, die Gott nicht geboten hat, verpflichtet. Er darf also zu jeder Zeit jegliche Speise essen.“ Seine theologische Pointe lag dabei in seiner Rechtfertigungslehre, weil Luther die Gefahr sah, dass der Mensch mit seinem Handeln Gott gefallen wolle.

Im traditionellen Luthertum wird jedoch am Karfreitag bis zur Todesstunde Jesu um 15 Uhr strikt gefastet. Das Evangelische Gottesdienstbuch, das für die VELKD und die UEK, also für fast alle evangelischen Landeskirchen in Deutschland, verbindlich ist, sieht vor, dass ab dem Beginn der Vorpassionszeit, also ab Septuagesimae, „das Halleluja entfällt. Von Aschermittwoch bis Karsamstag entfällt auch das Ehre sei Gott in der Höhe (Ausnahme Gründonnerstag).“[10]

Am anderen Ende des evangelischen Spektrums, z. B. bei Pfingstlern oder Evangelikalen, aber auch bei vielen reformierten Christen werden geschichtlich gewachsene Traditionen wie die Fastenzeit eher skeptisch gesehen, manchmal provokativ durchbrochen wie beim Zürcher Wurstessen an Invokavit 1522.

Wo in den evangelischen Kirchen die Fastenzeit neu entdeckt wird, geht es generell nicht um eine Rückkehr zu überlieferten Speiseregeln, sondern um das Aufbrechen eigener Gewohnheiten, um dem Heiligen Geist Raum zu geben. Seit rund 25 Jahren verbinden evangelische Christen diese geistliche Praxis auch wieder mit einer körperlichen: dem Verzicht auf liebgewonnene Gewohnheiten wie gut essen, rauchen, Alkohol trinken oder fernsehen. Kennzeichen für diese Entwicklung ist die Fastenaktion 7 Wochen Ohne der Evangelischen Kirche. Inzwischen nehmen jedes Jahr viele Millionen Menschen an dieser Aktion teil, die sich 1983 aus einer Stammtischidee des Hamburger Pressepastors Hinrich Westphal entwickelte.

Siehe auch

Literatur

  • Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche (= BSLK); Göttingen 1992.
  • Evangelisches Gottesdienstbuch. Agende für die Evangelische Kirche der Union und für die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands; Berlin 1999.
  • Peter Gerlitz, Hugo Mantel, Stuart George Hall, Joseph H. Crehan: Fasten/Fasttage I. Religionsgeschichtlich II. Judentum III. Biblisch und kirchenhistorisch, in: Theologische Realenzyklopädie 11 (1983), S. 41–59 (histor. Überblick).

Weblinks

Wiktionary: Fastenzeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Fastenzeit – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wikisource: Fastenzeit – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Andreas Heinz: Art. Fastenzeit. In: LThK 3, Bd. 3, Sp. 1194.
  2. http://woerterbuchnetz.de/DWB/?sigle=DWB&mode=Vernetzung&lemid=GF01173
  3. Adolf Adam: Das Kirchenjahr mitfeiern.Herder Verlag, Freiburg, Basel, Wien 1979; S. 81ff.; Karl-Heinrich Bieritz: Das Kirchenjahr. Feste, Gedenk- und Feiertage in Geschichte und Gegenwart. Union Verlag, 2. Aufl., Berlin 1988, ISBN 3-372-00012-9, S. 90-93.
  4. Adolf Adam: Das Kirchenjahr mitfeiern.Herder Verlag, Freiburg, Basel, Wien 1979; S. 87.
  5. Amtliche Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen Römischen Generalkalenders Nr. 28.
  6. ebd. Nr. 20.
  7. Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche (BSLK), S. 302.
  8. BSLK, S. 521.
  9. BSLK, S. 100–109, hier S. 106
  10. BSLK, S. 292; Evangelisches Gottesdienstbuch (EGb), S. 301 ff.
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