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FATCA

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FATCA steht für „Foreign Account Tax Compliance Act“ und ist die Kurzbezeichnung für einen Teil eines im Jahr 2010 in Kraft getretenen US-Gesetzes, mit dem das US-Steuer-Reporting von ausländischen Finanzinstitutionen deutlich verschärft wurde.[1]

Ziel des FATCA ist es zu verhindern, dass in den USA Steuerpflichtige Geld in ausländische Steueroasen schaffen (siehe auch Bankgeheimnis). Nach Einführung des FATCA schlossen einige große europäische Banken wie UBS, ING oder die Deutsche Bank ausgewählte Handelsabteilungen in den USA, die bis dahin als eine Art Brücke dienten, um Geld nach Europa zu schaffen. [2]

Geschichte

FATCA wurde am 18. März 2010 in den USA im Rahmen des „Hiring Incentives to Restore Employment Act“ (HIRE Act) in Kraft gesetzt. Die erste Version der Umsetzungsrichtlinie der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) hierzu ist mit der Notice 2010-60 im September 2010 veröffentlicht worden. Das IRS veröffentlichte im April 2011 die Notice 2011-34, im Juli 2011 die Notice 2011-53 und im Februar 2012 die Proposed Regulations.

Im Juli 2012 kündigten die USA zusammen mit den Ländern Deutschland[3], Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien an, FATCA in diesen sogenannten „FATCA-Partnerländern“ auf Basis bilateraler Vereinbarungen umzusetzen. Dabei stellten die Staaten ein Musterabkommen vor. Großbritannien unterschrieb es als erstes Land im September 2012. [4]

Die IRS veröffentlichte im Januar 2013 die „Final Regulations“ für Nicht-FATCA-Partnerländer.

Hintergrund

Mit FATCA soll verhindert werden, dass US-steuerpflichtige Personen insbesondere mittels im Ausland befindlicher Finanzinstitutionen bzw. anderer Nicht-US Rechtsgebilde ihre Steuern verkürzen. Dies soll vor allem durch eine Ausweitung der Berichtsverpflichtungen (Reporting) erreicht werden:

  • Finanzinstitutionen müssen einen zusätzlichen Vertrag mit dem IRS abschließen.
  • Alle, auch Nicht-US-Kunden außerhalb der USA müssen hinsichtlich ihrer US-Steuerpflicht eindeutig identifiziert werden. Insbesondere sind solche US-Personen zu erkennen, die Anteilsinhaber von Unternehmen und Personengesellschaften sind (wenn diese vorrangig investierend tätig sind, also passive Unternehmen, nach FATCA: passive NFFE = Non financial foreign entity).
  • Bereits der Verdacht, dass ein Deutscher eine "US-Person" sein könnte, soll Finanzinstitutionen dazu verpflichten, den Indizien für eine US-Steuerpflicht nachzugehen und diese zu klären.
  • Es müssen nun auch Einlagenkonten und nicht an der Börse gehandelte Beteiligungen am Kapital bzw. Verbindlichkeiten jährlich an den IRS gemeldet werden.
  • Der Begriff der Einnahmen, die zu berichten sind, ist stark erweitert worden.
  • Gutschriften, Belastungen und Höchststände auf den Konten sind zu berichten.

Es wird ein Quellensteuerabzug in Höhe von 30 % auf alle Einnahmen aus US-Quelle („withholdable payments“) für nicht kooperationswillige Kunden und Finanzinstitutionen vorgenommen. Das primäre Ziel ist aber die Identifikation und Meldung der US-Steuerpflichtigen.

Der Steuerabzug hat keinen Abgeltungscharakter und ersetzt nicht die Abgabe der jährlichen FATCA-Meldung.

Derzeit wird bilateral zwischen Deutschland und den USA die Einführung von FATCA diskutiert. Am 8. Februar 2012 haben die USA mit der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten eine Gemeinsame Erklärung über eine zwischenstaatliche Vorgehensweise zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit im grenzüberschreitenden Bereich und zur Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) herausgegeben:[5] Danach

  • muss nicht jedes Finanzinstitut einen Vertrag mit dem IRS abschließen
  • verzichten die USA ggf. auf die Quellensteuer
  • müssen die relevanten Daten lediglich an deutsche Behörden übermittelt werden, die sie dann weiter an die US-Behörde weiterleitet
  • hat Deutschland Ausführungsbestimmungen in Bezug auf FATCA zu erlassen.
  • Die USA verpflichten sich, dem jeweiligen Vertragspartner Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde von US Finanzinstituten erhebt.

Auf Ebene der EU-Kommission wird (Stand Februar 2012) ebenfalls eine europäische Lösung gesucht[6]. Am 21. Februar 2013 haben die USA und die Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten paraphiert[7].

Siehe auch

Tax-Compliance

Weblinks

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel FATCA aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.