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Exit (Schweiz)
EXIT Vereinigung für Humanes Sterben Deutsche Schweiz | |
---|---|
Zweck: | setzt sich ein für die Selbstbestimmung der Menschen im Leben und im Sterben |
Vorsitz: | Saskia Frei (Präsidentin) |
Gründungsdatum: | 3. April 1982 |
Mitgliederzahl: | 80'000 |
Mitarbeiterzahl: | ca. 15 Angestellte |
Sitz: | Zürich, Büros in Bern, Basel und Giubisasco |
Website: | http://www.exit.ch/ |
Unter dem Namen EXIT bestehen zwei voneinander unabhängige Schweizer Vereine, die sich für die Sterbehilfe einsetzen und diese in Form der Freitodbegleitung auch leisten, EXIT A.D.M.D. in der französischen Schweiz (Romandie) und EXIT (Deutsche Schweiz) in der deutschen und italienischen Schweiz.
Geschichte
Die Idee zur Gründung von EXIT ist eng mit Hedwig Zürcher (geboren 1905, ehemalige Lehrerin aus Bern) verbunden[1]. Sie war an unheilbarem Schilddrüsenkrebs erkrankt und setzte 1989 mit Hilfe von EXIT ihrem Leben ein Ende.[2]
EXIT A.D.M.D. (Association pour le Droit de Mourir dans la Dignité) wurde am 23. Januar 1982 gemeinsam von 20 Personen in Genf gegründet, die Gründung von EXIT (Deutsche Schweiz) folgte am 3. April 1982, ebenfalls von Hedwig Zürcher (erste Vizepräsidentin) und Walter Baechi (Anwalt aus Zürich, erster Präsident) sowie 69 weiteren gleichgesinnten Personen[3]. Beide Organisationen bezeichnen sich als unabhängige Schwesterorganisationen, die aber ideell miteinander verbunden sind[1].
Für das Jahr 1994 wird der Sitz in Grenchen SO und eine Mitgliederzahl von 51'000 angegeben.[2]
Heute zählt EXIT (Deutsche Schweiz) mit Sitz in Zürich rund 80'000 Mitglieder[4], EXIT (Romandie) mit Sitz in Genf rund 18'500 Mitglieder. Damit sind die beiden Schweizer Vereine, die für Selbstbestimmung am Lebensende eintreten und nur in der Schweiz wohnhafte Personen als Mitglieder aufnehmen, die pro Kopf der Bevölkerung stärksten weltweit. Gesamthaft rangiert ihre Mitgliederzahl im oberen Bereich der Mitgliederzahlen von Bundesratsparteien.[5][6] Beide Organisationen bezeichnen sich selbst als politisch und konfessionell neutral und sind Mitglied der „World Federation of Right-to-Die-Societies“[7]. Exit A.D.M.D gibt die Mitgliederzahl mit rund 21 000 an [8]. Mit über 100'000 Mitgliedern sind beide Organisationen zusammen so stark wie die grössten im Parlament vertretenen Parteien.
Tätigkeit
Exit (Deutsche Schweiz) engagiert sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben und im Sterben. Die Tätigkeitsbereiche von Exit sind: Patientenverfügungen; Palliativpflege mittels eigener Stiftung; Beratungen im Fall von Krankheit oder Altersbeschwerden; Suizidprävention und Freitodbegleitungen[9]. Die zentralen Begriffe für Exit sind Autonomie und Menschenwürde. Nach Ansicht des Vereins ist nicht alles, was die moderne Medizin heute zu tun vermag, auch im Sinne des betroffenen Patienten. Der Verein unterstützt durch seine Mitarbeiter Menschen, die aufgrund schwerer Krankheit den Entschluss gefasst haben, ihr Leben zu beenden.
Freitodbegleitung
EXIT leistet eine Freitodbegleitung nur für Vereinsmitglieder, die mindestens 18 Jahre alt und Schweizer Bürger oder in der Schweiz wohnhaft sein müssen – im Unterschied zu anderen Organisationen wie z. B. Dignitas, die auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit eine Mitgliedschaft ermöglichen. Die Nennung von Exit im Zusammenhang mit dem sogenannten „Sterbetourismus“ ist daher nicht richtig[10].
Nach eigenen Angaben erfolgen jährlich ca. 2000 Anfragen zu Freitodbegleitungen. Es gelten für eine Gewährung fünf Bedingungen: Die sterbewillige Person
- „versteht, was sie tut (Urteilsfähigkeit);
- handelt nicht aus dem Affekt (Wohlerwogenheit);
- hegt einen dauerhaften Sterbewunsch (Konstanz);
- wird von Dritten nicht beeinflusst (Autonomie) und
- führt den Suizid eigenhändig aus (Handlungsfähigkeit)“[11].
Die genaue Prüfung dieser Fakten und ggf. dann eine Freitodbegleitung wird durch einen Personenkreis realisiert (angegeben sind „über 30 Personen“), der über die notwendige Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und die entsprechenden Kompetenzen verfügt (einjährige Schulung und laufende Weiterbildung, viele Personen aus sozialen oder medizinischen Berufen)[12]. Nach ausführlicher Prüfung (mehrere Gespräche, auch mit behandelnden Ärzten und Angehörigen) werden ca. 500 Wünsche auf Freitodbegleitung bewilligt, 350 erfolgen effektiv.[9] Für die Entscheidung bleibt die Selbstbestimmung der sterbewilligen Person während des gesamten Zeitraumes oberstes Prinzip. Nach Bewilligung (genauer Bereitschaft von EXIT, die Person zu begleiten) kann der Zeitpunkt von der sterbewilligen Person dann vergleichsweise kurzfristig jederzeit bestimmt werden. Bei nur 2 % der Personen findet die Freitodbegleitung ausserhalb der eigenen Wohnung statt, 98 % tun dies im eigenen Bett, auch im Beisein von Familie oder Freunden.[1] Neben der sehr wichtigen sozialen und emotionalen Aspekte einer Freitodbegleitung geht es auch darum, im Falle der Realisierung des Wunsches auf Freitod eine solche Methode und einen solchen Ablauf wählen zu können, die zuverlässig sind, keine anderen Menschen gefährden und keine zusätzlichen Schädigungen durch Fehlschläge bewirken, welche die Lebensqualität dann noch weiter einschränken[1].
Es wird aufgrund der vorliegenden Erfahrungen auch davon ausgegangen, dass das gewährte Angebot der Freitodbegleitung nicht immer sofort zu seiner Realisierung genutzt wird: „Die Gewissheit, im Notfall jederzeit einen Ausweg zu haben, lässt mehr als die Hälfte der ursprünglich Interessierten ihr Leiden bis zum natürlichen Tod weiter ertragen.“[13]
Patientenverfügung
EXIT bietet eine Patientenverfügung, die beim Verein hinterlegt und dann online abgerufen werden kann – eine entsprechende Zugriffskarte können die Mitglieder bei sich führen. Die Patientenverfügung von EXIT „geht davon aus, dass man am Lebensende oder bei einer schlechten bis aussichtslosen Prognose nicht unnötig künstlich am Leben erhalten werden will“. Gleichzeitig verlangt sie eine optimale Schmerz- und Symptomkontrolle[14].
Organisation
EXIT (Deutsche Schweiz) berät Mitglieder und Nichtmitglieder unentgeltlich in Geschäftsstellen in Zürich, Bern, im Kanton Tessin sowie seit 1. Oktober 2013 auch in Basel.[15]
Weblinks
- Website von EXIT (Deutsche Schweiz)
- Website von EXIT (Romandie)
- SRF vom 2. Juni 2013 Immer mehr Menschen sterben mit Hilfe von Exit
- Todesursachenstatistik 2009 Sterbehilfe (assistierter Suizid) und Suizid in der Schweiz BFS Aktuell 03.2012
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 EXIT (Hrsg.) 30 Jahre Einsatz für Selbstbestimmung. Festschrift
- ↑ 2,0 2,1 Focus Nr. 12 vom 21. März 1994
- ↑ Geschichte von EXIT auf www.exit.ch
- ↑ Tagesanzeiger vom 16. November 2014
- ↑ Mitglieder-Magazin 2-13 Seite 19
- ↑ http://www.exit-geneve.ch/
- ↑ Mitgliedsverbände der World Federation of Right to Die Societies
- ↑ Mitgliederzahl Stabd 6.7. 2015: 21403
- ↑ 9,0 9,1 Exit auf einen Blick auf www.exit.ch
- ↑ http://www.swissinfo.ch/ger/archiv/Suizidhilfe:_Ruf_nach_Leitplanken_wird_lauter.html?cid=6222904
- ↑ Bedingungen für Freitodhilfe
- ↑ FreitodbegleiterInnen bei www.exit.ch
- ↑ „Was ist eine Freitodbegleitung“ auf www.exit.ch
- ↑ Die EXIT Patientenverfügung bei www.exit.ch, abgerufen am 9. Dezember 2014
- ↑ EXIT-Zweigstelle in Basel, Menschen im Grossraum Basel können sich neu in ihrer Nähe beraten lassen. (Memento vom 9. Januar 2014 im Internet Archive) vom 17. September 2013
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Exit (Schweiz) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |