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Exhumierung

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Als Exhumierung (auch Exhumation oder Enterdigung) wird das Ausgraben eines bereits bestatteten Leichnams aus seinem Grab bezeichnet.

Exhumierung im Strafverfahren

Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Die Ausgrabung einer beerdigten Leiche ist im Strafverfahren zum Zweck der gerichtlichen Leichenschau zulässig (§ 87 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO)). Exhumierungen können nach § 87 Abs. 4 Satz 1 StPO durch einen Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die zuständige Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Wenn ein Angehöriger des Toten ohne Schwierigkeiten ermittelt werden kann und der Untersuchungszweck hierdurch nicht gefährdet ist, ist dieser von der Exhumierung zu benachrichtigen. Bei Verdacht auf Vergiftung soll auch ein chemischer Sachverständiger anwesend sein (Ziff. 34 RiStBV). Die Obduktion ist nicht dem Arzt zu übertragen, welcher den Verstorbenen in der dem Tod unmittelbar vorausgegangenen Krankheit behandelt hat. Er kann jedoch aufgefordert werden, der Leichenöffnung beizuwohnen, um aus der Krankheitsgeschichte Auskünfte zu geben.

Andere Gründe für eine Exhumierung

Exhumierungen können verschiedene Zwecke haben. Sie können zum Beispiel dazu dienen:

  • Ein Grab für die nächste Nutzung freizumachen. Die dabei noch gefundenen Knochen werden oft in ein Beinhaus gebracht, manchmal werden sie verbrannt.
  • Tote umzubetten,
    • zum Beispiel weil bei einem Bauprojekt ein alter Friedhof gefunden wird,
    • zum Beispiel um sie an einem würdigeren Ort zu bestatten. So wurde im Juni 1989 der Leichnam von Imre Nagy exhumiert und feierlich beigesetzt. Auch religiöse Aspekte können hier eine Rolle spielen, wenn etwa in der katholischen Kirche Seliggesprochene an einen Ort umgebettet werden, wo den Gläubigen ihre Verehrung möglich ist (z. B. Hildegard Burjan).
  • Tote von Massengräbern in Einzelgräber umzubetten.
  • Historische Geschehnisse zu erforschen (siehe auch Wahrheitskommission).

Oft kommt es nach Kriegen, nach dem Ende von Diktaturen oder nach Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu Exhumierungen. Beispiele:

Geologie

In der Geologie ist Exhumierung die Hebung oder Erosion von Gesteinen aus einer Tiefenlage an die Erdoberfläche.

Siehe auch

Literatur

  • Melanie Drees: Zur kriminologischen Struktur von Exhumierungen. Am Beispiel einer Untersuchung am Rechtsmedizinischen Institut der Universität Münster. Münster Univ., Diss., 1985.
  • Alfred Haugg: Zur Unfallbegutachtung und anatomischen Diagnose von Organerkrankungen bei Exhumierungen. München, Med. F., Diss. 1952.
  • Kira Holzhausen: Den Toten Einen Namen Geben: Wie Exhumierungen den Kriegsopfern Guatemalas wieder Würde schenken. Marburg 2007, ISBN 978-3-8288-9240-8.
  • Franc Kernjak: Tote bergen - Leben finden. Exhumierungen in Guatemala. Historische Aufarbeitung und psychosoziale Arbeit. Innsbruck, Wien, Bozen 2006, ISBN 978-3-7065-4315-6.
  • Jürgen Krahn: Zur kriminologischen Struktur von Exhumierungen. Am Beispiel einer Untersuchung am Rechtsmedizinischen Institut der Universität Erlangen. Münster Univ., Diss., 1985.
  • Burkhard Madea (Hrsg.): Die ärztliche Leichenschau. Rechtsgrundlagen, praktische Durchführung, Problemlösungen. 3. Auflage, Berlin 2006, ISBN 978-3-642-34642-2.
  • Heiko Scherf: Über die Exhumierungen des Leipziger Institutes für Rechtsmedizin im Zeitraum 1900-1996. Leipzig, Univ., Diss., 2000.
  • Kristin Ulm: 371 Exhumierungen. Eine Untersuchung aus morphologischer, versicherungsmedizinischer und rechtsmedizinischer Sicht. Gießen, Univ., Diss., 2008.

Weblinks

Wiktionary: Exhumierung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Exhumierung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.