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Evangelische Räte

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Die mystische Vermählung des hl. Franziskus mit der Frau Armut

Die Evangelischen Räte (lat. consilia evangelica) sind im Evangelium Ratschläge, die Jesus Christus denen gab, die, wie in Mt 19,16 EU beschrieben, „vollkommen sein“ wollten. Ihre Befolgung ist für Christen jedoch nicht zur Erlangung des ewigen Lebens notwendig. Die evangelischen Räte beruhen auf der Lehre und dem Beispiel Christi und sind ein Geschenk Gottes, der die Gläubigen in besonderer Weise dazu beruft.

Insbesondere Menschen, die sich für ein gottgeweihtes Leben entscheiden (Ordensmänner und -frauen, Eremiten, geweihte Jungfrauen, Mitglieder der Säkularinstitute) verpflichten sich in ihren Gelübden oder Versprechen zu einem Leben nach den evangelischen Räten:

Keuschheit, Jungfräulichkeit oder Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen
Der Rat zu einem Leben in Jungfräulichkeit bzw. eheloser Keuschheit wird aus Mt 19,12 EU abgeleitet. Manche geistlichen Gemeinschaften nehmen auch verheiratete Mitglieder auf.
Armut
Mt 19,21 EU warnt vor einer Überbewertung und einer zu starken Bindung an irdische Güter und verlangt einen einfachen Lebensstil. In den Bettelorden spielt das Gelübde der Armut per definitionem eine besondere Rolle.
Gehorsam
In Anlehnung an Mt 20,26 EU kann der Gehorsam als Bereitschaft zur Einordnung in eine Gemeinschaft oder zum Gehorsam gegenüber einem Oberen verstanden werden. In den Orden findet dies seinen Ausdruck im Gehorsamsversprechen bei der Profess vor dem Abt oder Prior; allein lebende Personen des geweihten Lebens sind dagegen in der Regel dem Bischof der jeweiligen Diözese direkt unterstellt.

Die drei evangelischen Räte werden zuweilen auch als franziskanische Tugenden bezeichnet. Das geht auf eine Legende des heiligen Franz von Assisi zurück, der auf einem Weg nach Siena drei Frauen begegnete, allegorischen Verkörperungen von Armut, Keuschheit und Gehorsam.

Die Sicht der evangelischen Räte nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil

Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) hat die seit dem Mittelalter[1] bis heute vorherrschende „Engführung aufgebrochen“. Demgemäß wurde schon von den Kirchenvätern vertreten, die „Formel“ von den evangelischen Räten stamme aus dem 12. Jahrhundert.[2] Allerdings setzt sich eine neue Sicht der evangelischen Räte nur zögerlich durch. Während das traditionelle Schema „im Anschluß an die Perikope vom reichen Jüngling (Mt 19,17 EU und Mt 19,21 EU) einen zweifachen Weg des christlichen Lebens: Den Weg der Gebote und den Weg der Räte“[1] unterscheidet, und nur der letzte Weg als Weg der Vollkommenheit angesehen wurde, versteht das Zweite Vatikanische Konzil in Lumen Gentium die evangelischen Räte als „Weisungen für alle Christen“.[2]

Ausgangspunkt dabei ist die allgemeine Berufung zur Heiligkeit:

„Daher sind in der Kirche alle, mögen sie zur Hierarchie gehören oder von ihr geleitet werden, zur Heiligkeit berufen […]. Sie [die Heiligkeit] drückt sich vielgestaltig in den Einzelnen aus, die in ihrer Lebensgestaltung zur Vollkommenheit der Liebe in der Erbauung anderer streben. In eigener Weise erscheint sie in der Übung der sogenannten evangelischen Räte. Diese von vielen Christen auf Antrieb des Heiligen Geistes privat oder in einer von der Kirche anerkannten Lebensform, einem Stand, übernommene Übung der Räte gibt in der Welt ein hervorragendes Zeugnis und Beispiel dieser Heiligkeit und muß es geben.[3]

„Alle Christgläubigen sind also zum Streben nach Heiligkeit und ihrem Stand entsprechender Vollkommenheit eingeladen und verpflichtet. Alle sollen deshalb ihre Willensantriebe richtig leiten, um nicht im Umgang mit Dingen der Welt und durch die Anhänglichkeit an die Reichtümer wider den Geist der evangelischen Armut im Streben nach vollkommener Liebe gehindert zu werden.[4]

Entsprechend wird im Katechismus der Katholischen Kirche die Unterscheidung zwischen den Geboten und den Räten zwar auch auf die Vollkommenheit der Liebe bezogen, jedoch in übergreifender Weise:

„Die Gebote sollen aus dem Wege räumen, was sich mit der Liebe nicht vereinbaren läßt. Ziel der Räte ist es, zu beheben, was die Entfaltung der Liebe hemmen kann, auch wenn es nicht gegen sie verstößt.[5]

Das Gelöbnis der evangelischen Räte begründet auch nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil den Stand des geweihten Lebens.[6]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Deutsche Bischofskonferenz: Katholischer Erwachsenenkatechismus (1995). Band 2: „Leben aus dem Glauben“, S. 166, abgerufen am 12. Mai 2014.
  2. 2,0 2,1 Kleine Geschichte der christlichen Spiritualität. Herder, Freiburg u.a. 2007, S. 144ff.
  3. Zweites Vatikanisches Konzil: Dogmatische Konstitution über die Kirche „Lumen gentium“, 5. Kapitel, Nr. 39. Abgerufen am 13. Mai 2014.
  4. Zweites Vatikanisches Konzil: Dogmatische Konstitution über die Kirche „Lumen gentium“, 5. Kapitel, Nr. 42. Abgerufen am 13. Mai 2014.
  5. Der Heilige Stuhl: „Katechismus der Katholischen Kirche (1997). Nr. 1973, abgerufen am 13. Mai 2014.
  6. Zweites Vatikanisches Konzil: Dogmatische Konstitution über die Kirche „Lumen gentium“, 6. Kapitel, Nr. 43-46. Abgerufen am 13. Mai 2014.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Evangelische Räte aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.