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Erik Wolf

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Erik Wolf (geb. 13. Mai 1902 in Biebrich; gest. 13. Oktober 1977 in Oberrotweil) war ein deutscher Rechtsphilosoph und Kirchenrechtler.

Leben

Nach der Teilnahme von 1914 bis 1918 als Kriegsfreiwilliger im Ersten Weltkrieg studierte Wolf Volkswirtschaft, Geschichte, Philosophie und anschließend Rechtswissenschaften. 1924 wurde er an der Universität Jena promoviert. In den Jahren 1924/25 folgten weitere Studien an der Universität Heidelberg, wo er 1925 Wissenschaftlicher Assistent wurde. 1927 habilitierte er sich in Heidelberg.

1927/28 hatte er eine Vertretungsprofessur in Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Kiel inne und wurde anschließend zum ordentlichen Professor für Strafrecht an der Universität Rostock berufen. 1930 erhielt er einen Ruf auf den Lehrstuhl für Geschichte der Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 1967 wurde er emeritiert.

Wolf, der Mitglied der NSDAP war,[1] wurde 1933 vom damaligen Rektor Martin Heidegger zum ersten Dekan nach der Machtübernahme ernannt.[2] 1934 publizierte Wolf die Abhandlung Das Rechtsideal des Nationalsozialistischen Staates,[1] in der er unter anderem schrieb: „Zu den nichtarischen Volksgästen, denen keine Rechtsstandschaft zukommt, gehören rassisch Fremdstämmige und Ausländer“.[3] Während des Zweiten Weltkriegs arbeitete er beim NS-Projekt Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften mit.[1] Nach den Erinnerungen Günter Spendels war Wolf trotz anfänglicher positiver Ausführungen zugunsten des Regimes bald ein „entschiedener Gegner“ des Regimes. Spendel prophezeite er im Sommer 1941, dass Deutschland den Krieg trotz der Anfangserfolge verlieren werde. Nach dem 20. Juli 1944 bestellte ihn die Freiburger Gestapo ein. Dabei drohte der vernehmende Beamte, Wolf kenne ja als Rechtsgelehrter aus der Rechtsgeschichte die Mittel, mit denen man einem Geständnis nachhelfen könne.[4]

Erik Wolf, der 1930 Kirchengemeinderat in Freiburg war, engagierte sich ab 1936 als Mitglied der Bekennenden Kirche und erarbeitete zusammen mit Franz Böhm, Constantin von Dietze, Adolf Lampe und Gerhard Ritter im Freiburger Kreis die von der Leitung der Bekennenden Kirche beauftragte Freiburger Denkschrift Politische Gemeinschaftsordnung: ein Versuch zur Selbstbesinnung des christlichen Gewissens in den politischen Nöten. Ein Schlüsselsatz lautete: „Es gibt keinen Dämon, der dringender der Zähmung und Fesselung bedürfte, als den Dämon der Macht.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war er von 1946 bis 1948 Vorsitzender des Verfassungsausschusses der EKD sowie 1948 Delegierter der Weltkirchenkonferenz in Amsterdam (Gründungsversammlung des Ökumenischen Rats der Kirchen).

Wolf lebte seit 1959 im Kaiserstühler Dorf Oberrotweil (Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl), wo er auch bestattet ist.[5]

Werke

Rechtsgedanke und biblische Weisung: Drei Vorträge, Tübingen 1948

Große Rechtsdenker der deutschen Geistesgeschichte, 4. Auflage 1963

Herausgeberschaft

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 685.
  2. Traugott Wolf: Protestantismus und Soziale Marktwirtschaft: Eine Studie am Beispiel Franz Böhms. München 1997, S. 50.
  3. Zitat bei Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch 2005, S. 685.
  4. Eric Hilgendorf (Hrsg.): Die deutschsprachige Strafrechtswissenschaft in Selbstdarstellungen, Berlin/New York 2010, S. 529ff.
  5. Alexander Hollerbach, In memoriam Erik Wolf, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Kanonistische Abteilung 65 = 96 = 109 (1979), S. [455]–461; als Sonderdruck aus der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg: [1]
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