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Erfolgskonto

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Bei Erfolgskonten handelt es sich im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen um die in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eingehenden Konten der Finanzbuchhaltung (im Gegensatz zu den Bestandskonten). Auf Erfolgskonten werden ausschließlich erfolgswirksame Geschäftsvorfälle gebucht, ganz gleich, ob es sich um Gewinne oder Verluste handelt. Sie sammeln − getrennt nach Aufwands- und Ertragsarten − sämtliche Aufwendungen und Erträge einer Abrechnungsperiode. Der Saldo eines Erfolgskontos wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten auf das Gewinn- und Verlustkonto gebucht. Erfolgskonten werden – im Gegensatz zu den Bestandskonten – jedes Jahr mit dem Saldo Null eröffnet. Sie sind Unterkonten des Eigenkapitals.

Man unterscheidet zwei Typen von Erfolgskonten:

Aufwandskonten
Dort werden die Aufwendungen eines Unternehmens erfasst, beispielsweise Löhne und Gehälter, Abschreibungen, Büromaterial, Werbung oder Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Aufwendungen werden immer auf der Sollseite des Kontos gebucht, da sie das Eigenkapital mindern.
Ertragskonten
In diesen Konten werden sämtliche Erträge, die eine Unternehmung erzielt, gebucht. Diese können unter anderem durch Leistungserbringung, Zins- oder Mieteinnahmen entstehen. Erträge werden immer auf der Habenseite des Kontos gebucht, da sie das Eigenkapital erhöhen.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Erfolgskonto aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.