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Emendation (Editionsphilologie)

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Als Emendation (von lat. emendatio: „Verbesserung“) wird in der Editionsphilologie die Korrektur von Fehlern in Texten durch einen Herausgeber bezeichnet.

Bei der Edition von handschriftlichen Manuskripten gibt es oft das Problem, dass Schriftzeichen, Wörter oder ganze Sätze durch Stockflecken, Tintenkleckse oder Wurmfraß unleserlich geworden sind. Auch einfache Schreibfehler treten natürlich häufig auf. Wenn ein zu edierender Text nur abschriftlich überliefert ist, kann man auch von Abschreibefehlern ausgehen.

Diese Stellen können bei der Edition emendiert (korrigiert) werden, soweit der Originaltext sinnvoll erschlossen werden kann. Im günstigsten Fall gibt es mehrere Abschriften eines Textes, die miteinander verglichen werden können. Anhand der Fehler in den Abschriften lässt sich oft auch deren Chronologie ermitteln (vgl. Stemma). Kann eine Textstelle nicht rekonstruiert werden, wird diese im Drucktext markiert.

Werden gedruckte Texte in einer philologisch edierten Neuauflage herausgegeben, werden beispielsweise eindeutige Druckfehler berichtigt. Liegen mehrere frühe Druckfassungen eines Textes vor (wie z. B. bei Shakespeares Werken), werden diese miteinander verglichen. Der Herausgeber muss dann von Einzelfall zu Einzelfall – notfalls Wort für Wort, Buchstabe für Buchstabe – entscheiden, welche Fassung er übernimmt.

Eine kritische Ausgabe von Texten weist Emendationen im kritischen Apparat nach, das heißt, in einem speziellen Anhang oder am Fuß der Seite.

Die inhaltliche und stilistische Korrektur eines Textes nennt man Konjektur.

Literatur

Siehe auch

Textkritik

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