Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Elternschaft

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Elternschaft bezeichnet die Rolle eines Elternteils für sein Kind. Die Mutterschaft oder Vaterschaft für ein oder mehrere Kinder unterteilt sich in drei Bereiche:

Im weiteren Sinne bezeichnet die Elternschaft die Gesamtheit derjenigen Elternteile, deren Kinder gemeinsam beispielsweise einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, oder die in einem Elternverein organisiert sind: Sie verbindet ihre jeweils gemeinsame Interessenlage an ihren Kindern. Die Elternschaft wirkt über Elternvertretungen an pädagogischen Einrichtungen mit, für sie gibt es auch Elternsprechtage.

Bitte Belege für diesen Artikel bzw. den nachfolgenden Abschnitt nachreichen!

Begriffsgeschichte

Eltern und Elternschaft sind zentrale Begriffe innerhalb der Verwandtschaftsterminologie. Im Gegensatz zur Terminologie anderer Verwandtschaftsbeziehungen sind beide Begriffe noch wenig erforscht.[1]

Eltern

Das deutsche Wort Eltern (von indogermanisch al nähren, wachsen) ist im frühen Mittelalter durch die Gleichsetzung der Begriffe von Vater und Mutter entstanden (althochdeutsch eltiron ca. 765 n. Chr.).[2]

Elternbegriffe bildeten sich in den europäischen Sprachen als ein Ergebnis des Transformationsprozesses der Sozial- und Verwandtschaftssysteme Europas, der sich seit der Antike beobachten lässt.[3][4] In der Grundherrschaft des Mittelalters wurde das ‚Haus‘ zur zentralen Institution und Leistungseinheit, in der Hausvater und Hausmutter als Arbeitspaar und unverzichtbare Doppelspitze die Zentralposition zukam. Die Sozial- und Verwandtschaftssysteme wurden elternzentriert. In der Funktion als männliche Schutzherrschaft kam dem Hausvater innerhalb der Führungsspitze der Hauseltern der Vorrang zu. Das christliche Prinzip der ‚geistlichen Verwandtschaft‘ und die gesellschaftliche Ausrichtung an der grundherrschaftlichen Arbeitsorganisation führten zu einer Lockerung der Verwandtschafts- bzw. Abstammungsbeziehungen. ‚Geistliche Väter‘ und ‚geistliche Mütter‘ wurden quasi zu ‚Miteltern‘ (beispielsweise als Pater und Pate) oder traten an die Stelle der biologischen bzw. vorherigen Eltern. Im ‚Haus‘ des Mittelalters mussten Hauseltern, Kinder und Gesinde deshalb nicht verwandt sein. Für die zentrale Führungsposition steht der Begriff der Hauseltern bis heute noch beispielsweise in Jugendherbergen, Kinderheimen oder SOS-Kinderdörfern.

Im Mittelalter wurde der Begriff ‚Elter‘ auch in der Singularform als Maskulinum oder Neutrum verwendet.[5] Seit den 1990er Jahren beginnen die Sozialwissenschaften mit der erneuten Verwendung der Singularform, aufgrund der Zunahme von Ein-Eltern-Familien und weil der Begriff ‚Elternteil‘ als ungeeignet angesehen wird, da er die Vorstellung eines Ganzen transportiert und deshalb Unvollständigkeit unterstellt.[6]

Elternschaft

Das deutsche Wort Elternschaft (von althochdeutsch eltiron und scaft Ordnung, Beschaffenheit, Status, Rang, Würde, Tätigkeit) ist ein personaler Kollektivbegriff, der Ende des Mittelalters entstanden ist.[7]

Er bezeichnet die gesellschaftliche Ordnung in Bezug auf die Position von Eltern sowie die jeweiligen positionsbezogenen Zuordnungen von Status, Rang, Würde, Tätigkeiten, Rechten, Pflichten und Machtchancen. Als personaler Kollektivbegriff weist er darauf hin, dass Verhaltens- und Empfindensstandards in Bezug auf Elternschaft gesellschaftlich geprägt sind und sich mit dem sozialen Wandel verändern. Die jeweiligen Standards der Elternschaft legen sowohl die Spielräume des Verhaltens und Empfindens für Menschen in Elternposition fest, als auch für Menschen, die mit Eltern direkt oder indirekt in Beziehung stehen (Kinder, Verwandte, Nachbarn, Freunde, Erzieher, Lehrer, Politiker, Therapeuten, Richter, Jugendamtsmitarbeiter, Arbeitskollegen, Arbeitgeber etc.).

Auffällig ist, dass Elternschaft in Wissenschaft und Berufspraxis zwar ein Schlüsselbegriff ist, dieser jedoch lange diffus blieb und wenig reflektiert wurde.[8][9] Ersatzweise bezieht man sich implizit vielfach auf Habitusmerkmale wie etwa Professionalität oder Geschlecht, über die Rechte und Pflichten in Beziehungen zu Kindern komplementär zugeordnet werden: beispielsweise von Eltern als Laien und Experten als Profis[10][11], von tradierten Geschlechterrollen in Elternschaft über personale Kollektivbegriffe von Mutterschaft und Vaterschaft. Eine Reflexion und Offenlegung des Begriffsverständnisses von Elternschaft ist entsprechend der Maßstäbe für wissenschaftliches Arbeiten und Professionalisierung deshalb unverzichtbar, damit implizite bzw. subjektive Vorstellungen nicht verdeckt in Wissenschaft und Berufspraxis einfließen.[1]

Biologische Elternschaft

Unter biologische Elternschaft fasst man jene Elternrollen von Mutter und Vater, die von diesen durch die gemeinsame Zeugung (begetting) und das Gebären (bearing) eines Kindes ausgeführt werden; ihr Kind ist mit ihnen blutsverwandt.[12]

Bei einer natürlichen Zeugung und Geburt gibt es genau eine biologische Mutter und einen biologischen Vater, beide sind „Erzeuger“, fachsprachlich Genitoren. Bei Kindern, die mit Hilfe der modernen Reproduktionsmedizin gezeugt oder ausgetragen oder geboren wurden, ist die biologische Elternschaft nicht notwendigerweise eindeutig zu bestimmen (siehe weibliche Eizellspende, männliche Samenspende). So kann eine Frau eine fremde Eizelle austragen und das Kind zur Welt bringen (siehe Leihmutter); in diesem Fall besteht keine biologische Verwandtschaft mit dem Kind, allerdings eine rechtliche (siehe unten). Ferner wird auch das Stillen als ein Teil biologischer Mutterschaft in Betracht gezogen, der ebenfalls an andere Personen übertragen werden kann.[13].

Der genetische Verwandtschaftskoeffizient von Elternteilen und ihren leiblichen Kindern beträgt 0,5: geschätzte 50 % ihrer Erbinformationen stimmen überein (ebenso zwischen vollbürtigen Geschwistern, siehe dazu auch die Erbkrankheitsrisiken). Die genetische Übereinstimmung zwischen Elternteilen und Kindern erhöht sich, wenn beide Eltern selber bereits miteinander blutsverwandt sind, weil dadurch mehr übereinstimmende Erbinformationen vererbt werden (siehe auch Cousinenheirat, Verwandtenheirat).

Siehe auch: Kuckuckskind, Scheinvater (Kuckucksvater), Elternaufwand (Soziobiologie)

Rechtliche Elternschaft

Die biologische Verwandtschaft und die Verwandtschaft im rechtlichen Sinne sind auseinanderzuhalten. Rechtliche Verwandtschaft, zu der auch die Mutterschaft und die Vaterschaft zählen, wird ausschließlich von der Gesetzgebung bestimmt, bezüglich der Elternschaften vor allem im Kindschaftsrecht. Einen Sonderfall stellt die Adoption einer Person als Annahme „an Kindes statt“ dar, bei der die rechtliche Mutterschaft auf die Adoptivmutter und/oder die Vaterschaft auf den Adoptivvater übergeht (und seitens der Herkunftseltern erlischt).

Mit der rechtlichen Elternschaft sind bestimmte Elternrechte und -pflichten verbunden, beispielsweise das Sorgerecht. Die rechtliche Mutterschaft oder Vaterschaft begründet zugleich die Unterhaltspflicht und darüber hinaus auch die sittliche Pflicht, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, bis zum Abschluss einer seiner Neigung entsprechenden Ausbildung.

Im Regelfall sind der Ehemann oder die eingetragene Lebenspartnerin der Mutter die Eltern des Kindes im rechtlichen Sinne. Davon abweichend kann ein Mann durch die Vaterschaftsanerkennung zum rechtlichen oder juristischen Vater eines Kindes werden, auch wenn es nicht sein biologisches Kind ist. Abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, kann die rechtliche Elternschaft unter Umständen auch von zwei Müttern, von zwei Vätern, oder von mehr als zwei Elternteilen wahrgenommen werden.[14]

Rechtliche Elternteile und ihre rechtlichen Kinder gelten in Deutschland, Österreich, Schweiz und vielen weiteren Ländern als miteinander in gerader Linie und im ersten Grad verwandt (vermittelt durch 1 Geburt).

Deutschland

Im Bürgerlichen Gesetzbuch legt der § 1591 Mutterschaft fest: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“;[15] dies gilt auch für das Austragen einer fremden Eizelle (siehe Eizellspende, Leihmutter). Als Vater eines Kindes gilt nach § 1592 Vaterschaft grundsätzlich der mit der Mutter verheiratete Mann, oder der Mann, der seine Vaterschaft anerkannt hat, solange dies nicht erfolgreich angefochten wurde (siehe Vaterschaft im deutschen Recht und Unehelichkeit).[16]

Die Pflicht zum Kindesunterhalt besteht für einen nur biologischen Vater nicht; seine Möglichkeit, auch rechtlicher Vater werden zu können, wurde 2001 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht.

Siehe auch: Abstammung: Zugehörigkeit zu einer Familie, Elterliche Sorge (Deutschland), Erziehungsauftrag, Erziehungsberechtigter (Deutschland), Sorgeerklärung, Vaterschaftsfeststellung in Deutschland, Kindschaftsrecht (Deutschland), Adoption (Deutschland)

Österreich

Hauptartikel: Kindschaftsrecht (Österreich), Adoption (Österreich), Unterhalt in Österreich

Schweiz

Hauptartikel: Elterliche Sorge (Schweiz), Vaterschaftsanerkennung (Schweiz), Verwandtenunterstützung (Elternunterhalt)

Soziale Elternschaft

Soziale Elternschaft bezeichnet die Elternrollen von Müttern und Vätern, die diese durch Zuwendung für das Kind und durch die Übernahme von langfristiger Verantwortung für das Kind einnehmen. Dabei kann zwischen drei Rollen der sozialen Elternschaft unterschieden werden:

  • die Pflege (nurturance) und Erziehung des Kindes, die sich vor allem im alltäglichen Zusammenleben ausdrückt und Bereiche wie Ernährung und Versorgung betrifft
  • die Ausbildung (training) bezeichnet jene Beschäftigungen mit Kindern, bei denen sie etwas lernen
  • die Förderung (sponsorship) betrifft die Übernahme von finanzieller Verantwortung (z.B. für die Schulausbildung).[12][17]

Die Unterscheidung in soziale Elternschaft ist erforderlich, weil diejenigen Menschen, die für ein Kind als liebevolle und auch langfristig zuverlässige Bezugspersonen im privaten Umfeld fungieren und oft auch „Mama“ oder „Papa“ genannt werden, nicht immer Elternteile im biologischen oder rechtlichen Sinn sind.

Häufig übernehmen Personen die soziale Elternschaft, wenn sie eine Partnerschaft mit einem biologischen oder rechtlichen Elternteil eingehen, etwa nach einer Trennung, nach einem Todesfall oder mit einer von Anfang an alleinerziehenden Mutter (siehe Stiefeltern).

In den meisten Staaten wird es den sozialen Eltern in gewissen Fällen verboten, die rechtliche Elternschaft für ihre sozialen Kinder zu übernehmen, insbesondere in homosexuellen oder in polyamourösen Beziehungen der Eltern.

Siehe auch: Avunkulat (Mutterbruder als sozialer Vater), Pflegeeltern, Pflegekind, Patenonkel, Patentante, Milchverwandtschaft, Aufgaben in der Familie, Co-Parenting

Religiöse Bedeutung der Elternschaft

Im Christentum wird die Elternschaft mit der daraus resultierenden christlichen Familie als Hauskirche verstanden. Die katholische Kirche sieht in einem Vorbehalt gegen die Elternschaft einen Willensmangel im Ehekonsens, der zur Ungültigkeit der Ehe führt.

Im Islam spielt das Prinzip der Pietät (Respekt, Ehrfurcht) gegenüber den eigenen Eltern (al-birr bi-l-wālidain) eine wichtige Rolle. Im Koran wird in Sure 31 Luqmān in Vers 14 dem Menschen empfohlen, seinen Eltern dankbar zu sein.[18]

Im Konfuzianismus ist die „kindliche Pietät“ ein Grundbegriff und nimmt einen zentralen Platz in der Ethik des Konfuzius ein.

Soziologie der Elternschaft

An der School of Social Policy, Sociology and Social Research der University of Kent besteht seit 2007 ein Centre for Parenting Culture Studies, das es sich zur Aufgabe gesetzt hat, interdisziplinäre Forschung zur gegenwärtigen Kultur der Elternschaft zu fördern.[19] Zu den Themen, die in diesem Fach gegenwärtig diskutiert werden, zählt der Eltern-Determinismus: ein Denken, das Eltern vorwirft, durch massenhaftes individuelles erzieherisches Versagen gesellschaftliche Problembestände zu verschulden.

Siehe auch

Literatur

  • Erdmute Alber (2013): Soziale Elternschaft im Wandel. Kindheit, Verwandtschaft und Zugehörigkeit in Westafrika. Berlin. ISBN 978-3-496-02868-0
  • Michael Borchard u. a.: Eltern unter Druck. Selbstverständnisse, Befindlichkeiten und Bedürfnisse von Eltern in verschiedenen Lebenswelten. Konrad-Adenauer-Stiftung, Februar 2008, ISBN 978-3-8282-0424-9 (umfangreiche sozialwissenschaftliche Sinus-Sociovision-Studie; Leseproben).
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.): Familie und Beruf. In: FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung. Nr. 3, Oktober 2004 (8 Beiträge verschiedener Autoren; PDF-Download möglich).
  • Norbert F. Schneider (Hg.)(2002): Elternschaft heute. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen und individuelle Gestaltungsaufgaben. Opladen.
  • Norbert F. Schneider; Sabine Diabaté; Kerstin Ruckdeschel (Hg.) (2015): Familienleitbilder in Deutschland. Kulturelle Vorstellungen zu Partnerschaft, Elternschaft und Familienleben. Berlin. ISBN 978-3-8474-0663-1
  • Désirée Waterstradt (2015): Prozess-Soziologie der Elternschaft. Nationsbildung, Figurationsideale und generative Machtarchitektur in Deutschland. Münster. ISBN 978-3-95645-530-8

Weblinks

 Commons: Eltern (parents) – Bilder und Mediendateien

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Waterstradt, Désirée: Prozess-Soziologie der Elternschaft. Nationsbildung, Figurationsideale und generative Machtarchitektur in Deutschland, Münster 2015, S. 93ff.
  2. Waterstradt, Désirée: Prozess-Soziologie der Elternschaft. Nationsbildung, Figurationsideale und generative Machtarchitektur in Deutschland, Münster 2015, S. 85.
  3. Mitterauer, Michael: Mittelalter, In: Gestrich, Andreas/Krause, Jens-Uwe/Mitterauer, Michael (Hrsg.), Geschichte der Familie. Stuttgart 2003, S. 177ff.
  4. Mitterauer, Michael: Warum Europa? Mittelalterliche Grundlagen eines Sonderwegs. 2. Aufl. München 2003, S. 70-108.
  5. Grimm, Jacob/Grimm, Wilhelm: Deutsches Wörterbuch im Internet, 1852/2001, http://www.dwb.uni-trier.de/.
  6. Hoffmann-Riem, Christa: Elternschaft ohne Verwandtschaft: Adoption, Stiefbeziehung und heterologe Insemination, in: Nave-Herz, Rosemarie/Markefka, Manfred (Hrsg.), Handbuch der Familien- und Jugendforschung, Neuwied 1989, S. 389–411.
  7. Waterstradt, Désirée: Prozess-Soziologie der Elternschaft. Nationsbildung, Figurationsideale und generative Machtarchitektur in Deutschland, Münster 2015, S. 87ff.
  8. Ramey, Sharon L.: The Science and Art of Parenting, In: Robert Wood Johnson Foundation/National Institute of Child Health and Human Development (Hrsg.), Parenting and the child's world. Influences on academic, intellectual, and social-emotional development. Mahwah N.J. 2002, S. 56.
  9. Schneider, Norbert F.: Elternschaft heute. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen und individuelle Gestaltungsaufgaben. Einführende Betrachtungen, In: Schneider, Norbert F. (Hrsg.), Elternschaft heute. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen und individuelle Gestaltungsaufgaben. Opladen 2002, S. 10.
  10. Sacher, Werner: Elternarbeit. Gestaltungsmöglichkeiten und Grundlagen für alle Schularten. Bad Heilbrunn 2008, S. 68.
  11. Schulze, Heike: Kindeswohlorientierung im Familiengericht. Das Auseinandertreten von Habitus und Feld, in: Pfadenhauer, Michaela (Hrsg.), Profession, Habitus und Wandel. Frankfurt/M. 2009, 142ff.
  12. 12,0 12,1 Goody, Esther N. 1982. Parenthood and social reproduction. Fostering and occupational roles in West Africa. Cambridge: Cambridge University Press.
  13. Alber, Erdmute 2014. Soziale Elternschaft im Wandel. Kindheit, Verwandtschaft und Zugehörigkeit in Westafrika. Berlin: Reimer. 59f.
  14. Frankfurter Rundschau: Zwei Mütter und ein Baby. 6. Januar 2007, S. 14.
  15. Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1591 Mutterschaft: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“
  16. Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1592 Vaterschaft: „Vater eines Kindes ist der Mann, 1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, 2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder 3. dessen Vaterschaft […] gerichtlich festgestellt ist.“ Sowie folgende Paragraphen.
  17. Alber, Erdmute 2014. Soziale Elternschaft im Wandel. Kindheit, Verwandtschaft und Zugehörigkeit in Westafrika. Berlin: Reimer. 62f.
  18. Rudi Paret: Koran Sure 31: Luqmán. In: koransuren.de: Deutsche Koran-Übersetzung. Abgerufen am 21. September 2014: „Und wir haben dem Menschen im Hinblick auf seine Eltern anbefohlen – seine Mutter hat ihn (doch vor seiner Geburt) überaus mühsam (unter dem Herzen) getragen, und bis zu seiner Entwöhnung waren es (weitere) zwei Jahre –: »Sei mir und deinen Eltern dankbar! Bei mir wird es (schließlich alles) enden.«“
    Siehe auch: Kurt Rudolph: Der Koran – Kapitel 31 – Einunddreißigste Sure: Loqman. In: Projekt Gutenberg-DE. Abgerufen am 21. September 2014 (Quelle: Reclam Verlag 1970).
  19. Centre for Parenting Culture Studies. Abgerufen am 25. Januar 2015.; Successful start for parenting research centre. Abgerufen am 25. Januar 2015.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Elternschaft aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.