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Reichsland Elsaß-Lothringen

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Reichsland Elsaß-Lothringen
Wappen Flagge
Wappen des Reichslandes Elsaß-Lothringen
Dienstflagge des Reichslandes Elsaß-Lothringen 1911–1918
Lage im Deutschen Reich
Lage des Reichslandes Elsaß-Lothringen im Deutschen Kaiserreich
 
Landeshauptstadt Straßburg
Regierungsform Teil des Deutschen Kaiserreiches
Staatsoberhaupt Deutscher Kaiser, vertreten durch einen Kaiserlichen Statthalter
Bestehen 1871–1918
Fläche 14.522 km²
Einwohner 1.874.014 (1910)
Bevölkerungsdichte 129 Einwohner/km²
Entstanden aus abgetretenen Gebieten Frankreichs
Aufgegangen in frz. Départements Moselle, Bas-Rhin, Haut-Rhin
Stimmen im Bundesrat 3 Stimmen (seit 1911)
Kfz-Kennzeichen VI A, B, C
Karte
Reichsland Elsaß-Lothringen
Karte Elsaß-Lothringens aus dem Jahr 1905

Das Reichsland Elsaß-Lothringen war ein aus Teilen der alten Landschaften Elsass und Lothringen gebildetes Verwaltungsgebiet des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918. Anders als die Bundesstaaten und die preußischen Provinzen unterstand das Reichsland unmittelbar dem Deutschen Kaiser.

Wappen

Wappenschild

Das mit kaiserlichem Erlass vom 29. Dezember 1891 genehmigte Wappen zeigt den deutschen Reichsadler (ohne Ordenskette) mit darüber schwebender Kaiserkrone, belegt mit einem mit der Herzogkrone gekrönten hochgespaltenen Schild. Die heraldisch rechte quergeteilte Hälfte zeigt oben im roten Feld einen einwärtsgekehrten goldenen, von je drei goldenen Kronen (2:1) begleiteten Schrägbalken (für die Landgrafschaft Oberelsass), unten im roten Feld einen ebenfalls linksgewendeten silbernen, beiderseits mit gleichfarbigen Perlen und Dreiblättern abwechselnd besteckten Schrägbalken (für die Landgrafschaft Unterelsass). In der linken Schildhälfte erscheint im goldenen Feld ein roter mit drei gestümmelten weißen, schräggelegten Adlern belegter Schrägbalken (für das Herzogtum Lothringen).

Geschichte

Geschichte bis zur Gründung des Reichslandes

Hauptartikel: Geschichte Lothringens
Territoriale Entwicklung Elsass-Lothringens vom Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648 bis zur Französischen Revolution 1789

Die heutigen Regionen Elsass und Lothringen gehörten seit dem Vertrag von Meerssen im Jahr 870 zum Ostfränkischen Reich (später Heiliges Römisches Reich). Wie überall bestanden auch hier verschiedene reichsstädtische, geistliche und reichsständische Territorien. Mit dem Vertrag von Chambord 1552 erlangte der französische König die Oberhoheit über das Bistum und die Stadt Metz, die im Westfälischen Frieden 1648 endgültig zu Frankreich kamen. Ebenfalls im Westfälischen Frieden wurden Frankreich die ehemals habsburgischen Gebiete im Elsass, d. h. insbesondere der Sundgau (ohne die Stadt Mülhausen, die zwischen 1515 und 1798 zur alten Eidgenossenschaft gehörte) und die Landvogtei über den elsässischen Zehnstädtebund zugesprochen. Der größte Teil des späteren Reichslandes wurde durch Frankreich unter Ludwig XIV. im Zuge der Reunionspolitik in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts nach und nach annektiert. Straßburg wurde 1681 von Truppen Ludwigs XIV. besetzt. Das Elsass spielte jedoch noch lange Zeit eine Sonderrolle im französischen Königreich und blieb kulturell deutsch geprägt. Es herrschte auch im Gegensatz zum übrigen Frankreich eine Toleranz gegenüber den Protestanten, wenn auch die französische Obrigkeit den Katholizismus begünstigte, wo es immer ging (das Straßburger Münster musste 1681 an die Katholiken übergeben werden) und wirtschaftlich war das Elsass durch eine Zollgrenze vom übrigen Frankreich getrennt. Im Jahr 1766 fiel auch das Herzogtum Lothringen entsprechend den Bestimmungen des Friedensvertrags von Wien (1738) an Frankreich.

In der französischen Revolutionszeit wurden nach 1789 die alten feudalen Strukturen und regionalen Sonderrechte und damit auch viele Bindungen an das benachbarte Deutschland beseitigt, die Region wurde Teil der Ersten Französischen Republik, und in neu geschaffene Départements aufgeteilt, deren Grenzen sich nicht mit den alten Regionsgrenzen und den späteren Grenzen des Reichslandes deckten (siehe nebenstehende Karte). Nach der Niederlage Napoleons verblieben das Elsass und Lothringen im Wiener Kongress 1815 bei Frankreich. Waren die deutschsprachigen Bewohner des Landes vor 1789 trotz der französischen Herrschaft noch weitgehend der deutschen Kultur verbunden gewesen, orientierten sich nach der Französischen Revolution immer mehr Elsässer in Richtung Frankreich und Paris. Da in Frankreich aber keine allgemeine Schulpflicht in französischer Sprache bestand blieb das Deutsche als Umgangs- und Alltagssprache im Elsass erhalten.

Elsass-Lothringen im Deutschen Reich

Grenzen der französischen Départements und Grenzziehung Elsass-Lothringens 1871
Wandkarte von Südwestdeutschland (einschließlich Reichsland Elsaß-Lothringen), 1875

Vom Deutsch-Französischen Krieg bis zur Annexion

Nachdem sich der französische Kaiser Napoleon III. durch Bismarck zur Kriegserklärung an Preußen hatte provozieren lassen, nicht zuletzt auch unter dem Druck der öffentlichen Meinung in Paris, stellten sich auch die süddeutschen Staaten entgegen den Erwartungen Napoleons III. auf die Seite Preußens. Der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71 verlief für Frankreich von Anbeginn ungünstig. Schon die ersten Gefechte im August 1870 bei Weißenburg und Wörth im nördlichen Elsass gingen verloren und die preußischen Truppen und Verbündeten besetzten das Elsass. Straßburg wurde sechs Wochen lang von den deutschen Truppen belagert. Dabei wurde auch das Münster durch Artilleriebeschuss beschädigt und die alte Stadt- und Universitätsbibliothek mit ihrer kostbaren mittelalterlichen Handschriftensammlung wurde bei einem Brand vernichtet, darunter auch das einzige Exemplar der mittelalterlichen Enzyklopädie Hortus Deliciarum der Äbtissin Herrad von Landsberg. Noch während der Belagerung von Metz im Deutsch-Französischen Krieg wurde General Friedrich Alexander von Bismarck-Bohlen am 21. August 1870 als Generalgouverneur für die deutsch besetzten Gebiete eingesetzt. Als Zivilkommissar und damit ihm zur Seite gestellter Leiter der Zivilverwaltung nahm Friedrich von Kühlwetter kurz darauf seine Arbeit auf. Während des Krieges orientierte sich die öffentliche Meinung in Deutschland zunehmend an der „Wiedergewinnung“ des vermeintlich deutschen Elsasses. Bismarck selbst stand im privaten Gespräch der Annexion ambivalent gegenüber. Einserseits sah er in ihr die Möglichkeit damit die innere Einheit des neu gegründeten Deutschen Kaiserreichs zu festigen, außerdem sprachen militärstrategische Gesichtspunkte für die Annexion. Andererseits war sich Bismarck als Realpolitiker bewusst, dass das deutsch-französische Verhältnis dadurch auf Dauer belastet würde, er ging aber auch von einer deutsch-französischen Erbfeindschaft mit oder ohne Annexion als historischer Konstante aus. In den Jahren nach dem Krieg sah er sich von einem cochemar des coalitions, einem „Albtraum der Koalitionen“ verfolgt und versuchte das auf Revanche sinnende besiegte Frankreich durch ein umfangreiches defensives Bündnissystem im Zaum zu halten.

Mit dem Frieden von Frankfurt wurde das Elsass und Lothringen dem neu gegründeten deutschen Kaiserreich, angegliedert. Der völkerrechtliche Gebietsübergang erfolgte bereits am 2. März 1871, dem Tag des Inkrafttretens des Versailler Vorfriedens; zu einem integralen Bestandteil des Reichsgebietes im staatsrechtlichen Sinne wurde Elsaß-Lothringen erst am 28. Juni 1871 mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes vom 9. Juni 1871 über die Vereinigung von Elsass und Lothringen mit dem Deutschen Reich.[1] Im September 1871 wurde das Militärgouvernement aufgelöst und die Verwaltung dem Oberpräsidium unter Eduard von Moeller übertragen.

Die Grenzziehung im Bereich des Elsass folgte im Wesentlichen der Sprachgrenze entlang des Hauptkamms der Vogesen. Allerdings wurde um die Orte Schirmeck östlich des Vogesenkamms und Sainte-Marie-aux-Mines aus militärstrategischen Gründen ein Gebiet mit einer französischsprachigen Bevölkerung einbezogen. Die historisch zum südlichen Elsass (das heißt zum Sundgau) gehörige, aber von alters her französischsprachige Stadt Belfort mit ihrem Umland (Arrondissement Belfort) an der Burgundischen Pforte verblieb bei Frankreich. Auch der größte Teil des alten Gesamt-Lothringens (Lorraine) mit der Hauptstadt Nancy blieb bei Frankreich, die Stadt Metz mitsamt Festung und Umland wurde allerdings – vor allem aus strategischen Beweggründen – dem Deutschen Reich zugeschlagen. Durch diese Grenzziehung wurden 200.000 Lothringer mit französischer Muttersprache zu Reichsdeutschen.[2] Zwar handelte es sich dabei nur um ca. 15 % der Bevölkerung Elsaß-Lothringens, somit wesentlich weniger als die zuvor und danach deutschsprachigen Elsässer in Frankreich, allerdings belastete dieser Umstand die deutsch-französischen Beziehungen in den folgenden Jahrzehnten zusätzlich.

Die Optanden

Die Bewohner Elsaß-Lothringens erhielten, sofern sie nicht aus Zentralfrankreich zugewandert waren, nach den Bestimmungen des Friedensvertrages von Frankfurt die deutsche Staatsangehörigkeit, aber die Möglichkeit sich bis zum 1. Oktober 1872 für die Beibehaltung der französischen Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Ursprünglich war vorgesehen, dass diejenigen, die sich für die französische Staatsbürgerschaft entschieden (sogenannte Optanden), das Land zu verlassen hätten. Sie durften dabei ihr Eigentum mitnehmen bzw. frei veräußern. Insgesamt optierten 160.878 Personen, d. h. etwa 10,4 % der Gesamtbevölkerung für die französische Staatsbürgerschaft. Der Anteil der Optanden war besonders hoch im Oberelsass, wo 93.109 Personen (20,3 %) erklärten, die französische Staatsbürgerschaft behalten zu wollen, und deutlich geringer im Unterelsass (6,5 %) und in Lothringen (5,8 %).[3] Letztlich wanderte aber nur ein Bruchteil der Optanden nach Frankreich aus. Insgesamt verließen etwa 50.000 Personen das Reichsland Richtung Frankreich, was 3,2 % der Bevölkerung entsprach. Die etwa 110.000 Optanden, die nicht bis zum 1. Oktober 1872 ausgewandert waren, hatten damit ihre Option auf die französische Staatsbürgerschaft verloren. Sie wurden aber auch nicht durch die deutschen Behörden ausgewiesen, sondern behielten die deutsche Staatsbürgerschaft. Auch nach 1872 gab es eine kontinuierliche Emigration aus Elsaß-Lothringen, die hinsichtlich ihrer Motive nicht einheitlich einzuordnen ist, da Deutschland insgesamt bis in die 1890er Jahre ein ausgesprochenes Auswanderungsland war. Zum Teil wollten aber junge Elsässer auf diese Weise dem Militärdienst in der deutschen Armee entgehen. Durch die Optanden behielten viele Elsaß-Lothringer familiäre Beziehungen nach Frankreich, da es nicht selten vorkam, dass einige Familienangehörige für Frankreich optierten und dorthin auswanderten, während andere im Land verblieben.

Haltung der Bevölkerung zur Annexion

Die große Mehrheit der elsass-lothringischen Bevölkerung zeigte sich gegenüber der Annexion ablehnend. Während dies bei der französischsprachigen Minderheit nicht verwundern mochte, zeigten sich deutsche Verwaltungsbeamte, die ins Land kamen, erstaunt, oder geradezu erschüttert über die Tatsache, dass viele Elsässer, von denen die meisten gar kein Französisch sprechen konnten, sich trotzdem gefühlsmäßig der französischen grande nation zugehörig fühlten. Der preußische Ministerialrat Ludwig Adolf Wiese schrieb über einem Besuch in Elsaß-Lothringen im Mai/Juni 1871:

„Der Gesamteindruck […] war aber mehr niederschlagend als hoffnungsreich. Die Entfremdung der Lothringer und ebenso der Elsässer von Deutschland ging viel tiefer und ihre Anhänglichkeit an Frankreich war inniger als ich erwartet hatte; sie hatten keine nationale Fühlung mehr mit uns. Es machte den Elsässern nichts, daß sie in Frankreich doch eigentlich nur für eine niedere und unvollkommene Species von Franzosen galten, ja oft zu komischen Figuren gebraucht wurden; es war dennoch eine Ehre, zu ihnen, zur grande nation zu gehören. […] räthselhaft und betrübend war mir, wie das Blendende des französischen Namens, das Bestechende der französischen Bildungsformen, und schließlich die große Macht der Gewohnheit auch edlere und gebildetere Geister gefangen genommen […] hatte ...“

Ludwig Adolf Wiese: Lebenserinnerungen und Amtserfahrungen 1886[4]

Die in den Reichstagswahlen 1874–1887 gewählten jeweils 15 elsässisch-lothringischen Abgeordneten wurden (mit Ausnahme des Abgeordneten Hugo Zorn von Bulach 1884) wegen ihrer Opposition gegenüber der Annexion den „Protestler-Abgeordneten“ zugerechnet (frz. députés protestataires). Kurz nach der ersten Reichstagswahl 1874 in Elsaß-Lothringen stellten die Protestler im Reichstag den Antrag, dass ein Plebiszit über die staatliche Zugehörigkeit des Reichslandes durchzuführen sei: „Der Reichstag möge beschließen, daß die Bevölkerung von Elsaß-Lothringen, die ohne befragt worden zu sein, dem Deutschen Reich durch den Vertrag von Frankfurt eingegliedert worden ist, aufgerufen wird, sich zu dieser Annexion zu äußern.[5] Der Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Die Bevölkerung wurde weder im Jahr 1870/71 noch im Jahr 1918 nach ihrer Meinung über die staatliche Zugehörigkeit gefragt.

Militärpolitische Entwicklung Elsaß-Lothringens

Heutige Reste der Festungsanlagen in der Nähe von Metz: die Feste Wagner, erbaut 1904–1912, nach 1918 umbenannt in Groupe fortifié l'Aisne

In den Jahrzehnten nach 1871 wurde Metz unter deutscher Herrschaft zur größten Festungsanlage der Welt ausgebaut mit einem Kranz von Vorwerken, die zum Teil weit vor den eigentlichen Befestigungen lagen.[6] Metz wurde durch den Zuzug von Militärpersonen und anderen Altdeutschen, also Zuwanderern aus dem übrigen Deutschland, zu einer mehrheitlich deutschsprachigen Stadt.[7] Bei der Formierung des Deutschen Heeres nach der Reichsgründung war aus bereits vorhandenen Truppen das XV. preußische Armeekorps entstanden. Das Korps erhielt seinen Bezirk im neuen Grenzland Elsaß-Lothringen, wie ebenfalls das 1890 aufgestellte XVI. Armeekorps. Die südlichen Territorien des Reichslandes gehörten zu den Bezirken des 1871 aus badischen Truppen aufgestellten XIV. und ab 1912 die nordöstlichen zum XXI. Armeekorps.

Die Rekrutierungsbezirke dieser Korps lagen außerhalb Elsaß-Lothringens. Dies traf auch auf die später im Rahmen von Heeresvergrößerungen bei diesen Korps aufgestellten und nicht immer im Reichsland stationierten Ober- und Unter-Elsässischen und Lothringischen Regimenter zu. Die zum Wehrdienst eingezogenen Elsässer und Lothringer wurden dagegen, wie als ebenso politisch unzuverlässig geltende aktive und passive Sozialdemokraten, einzeln auf sämtliche preußische Armeeeinheiten verteilt. Erst ab dem Jahre 1903 wurde ein Viertel der Elsässer Rekruten versuchsweise zu den Truppen eingezogen, die in ihrem Heimatland stationiert waren.[8]

1910 waren 4,3 % der ortsanwesenden Bevölkerung – etwa 80.000 Personen – Militärangehörige, was Elsaß-Lothringen zur am dichtesten mit Truppen belegten Region des Deutschen Reiches machte.

Der Status „Reichsland“

Der Hauptbahnhof von Metz, erbaut nach Plänen von Jürgen Kröger 1905–1908.
Während der Zugehörigkeit zum Kaiserreich kam es zu einem starken wirtschaftlichen Aufschwung und zu einer regen Bautätigkeit. Vielfach dienten die oft monumentalen Bauten repräsentativen Zwecken und sollten die Zugehörigkeit des Reichslandes zu Deutschland auch architektonisch demonstrieren. Heute sind sie vielfach bedeutende Zeugnisse wilhelminischer Architektur.
Der neoromanische evangelisch-reformierte Temple Neuf in Metz, erbaut 1901–1904 durch Conrad Wahn
Die Hauptpost (Poste centrale) in Metz, erbaut 1905–1911 durch Jürgen Kröger und Ludwig Bettcher
Hauptgebäude der 1872 (wieder) gegründeten Universität Straßburg, erbaut durch Otto Warth 1879–1884
Ehemaliger Kaiserpalast (heute Palais du Rhin) in Straßburg, errichtet 1884–1889 nach Plänen von Hermann Eggert

Da das Deutsche Reich ein Bundesstaat aus autonomen Gliedstaaten („Bundesgliedern“) war, man dem Neugewinn aber zunächst keine Eigenständigkeit zugestehen wollte, wurden verschiedene Möglichkeiten der Eingliederung diskutiert:

  • Angliederung als preußische Provinz
  • Eingliederung Lothringens in das Königreich Bayern (die damals noch bayerische Pfalz wäre damit verschmolzen worden), das Elsass wäre zu Baden gekommen.
  • Neuschaffung eines „Reichslandes“, das dem Reich (also keinem bestimmten Einzelstaat des Reiches) zugeordnet ist und das vom Kaiser direkt verwaltet wird.

Vor allem die „preußische Lösung“ wurde anfangs von verschiedenen Seiten sehr lebhaft vertreten. Der Historiker Heinrich von Treitschke plädierte 1871 im Reichstag für diese Lösung mit folgender Begründung: „Die Aufgabe, diese entfremdeten Stämme deutscher Nation unserem Lande wieder einzufügen, ist so groß und schwer, dass man sie nur erprobten Händen anvertrauen darf, und wo ist eine politische Kraft im Deutschen Reiche, die die Gabe, zu germanisieren, erprobt hat, wie das alte glorreiche Preußen.“ Angesichts des bevorstehenden Kulturkampfes gegen den Katholizismus machte auch der hohe katholische Anteil unter den Neubürgern Sorgen.

Otto von Bismarck setzte sich im Reichstag für die Lösung ein, dass Elsaß-Lothringen an das Reich selbst überging, nicht zuletzt, weil er auf die Interessen der süddeutschen Gliedstaaten Rücksicht nehmen musste.

Die Möglichkeit, Elsaß-Lothringen den Status eines Gliedstaates des Deutschen Reiches mit eigenem Landesherrn und eigener Verfassung zuzugestehen, wurde nicht erwogen; nicht zuletzt deshalb, weil man in Preußen der Überzeugung war, dass die Bevölkerung des Landes doch zuerst „germanisiert“ werden, das heißt an die neue deutsch-preußische Staatsform gewöhnt werden müsse. Deshalb wurde das Reichsland zunächst wie ein besetztes Gebiet behandelt und unmittelbar durch einen Reichsstatthalter, der direkt vom Kaiser ernannt wurde, verwaltet. Eine Beteiligung der Bevölkerung an der politischen Macht gab es nur auf kommunaler Ebene und bei den Wahlen zum Reichstag. 1874 wurde die Bismarcksche Reichsverfassung eingeführt. Ein beratender Landesausschuss wurde eingerichtet. 1879 wurde das Amt des Kaiserlichen Statthalters in Elsaß-Lothringen eingeführt, der als Oberhaupt das Reichsland Elsaß-Lothringen repräsentierte. Ein Staatssekretär im Ministerium für Elsaß-Lothringen leitete die Regierung des Reichslandes. Das Land erhielt im Deutschen Reich ab 1877 das Recht, Gesetze vorzuschlagen. Erst im Jahr 1911 erhielt das Elsaß-Lothringen eine Verfassung und es wurde ein erster Landtag gewählt.

Oberpräsidenten und Kaiserliche Statthalter 1871–1918:

Oberpräsident des Reichslandes Elsaß-Lothringen
Nr. Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
1 Eduard von Moeller 1871 1879
Kaiserlicher Statthalter des Reichslandes Elsaß-Lothringen
1 Edwin von Manteuffel 1879 1885
2 Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst 1885 1894
3 Hermann Fürst zu Hohenlohe-Langenburg 1894 1907
4 Karl Graf von Wedel 1907 1914
5 Nikolaus Michael Louis Hans von Dallwitz 1914 1918
6 Rudolf Schwander 1918 1918

Wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung

Besuch Kaiser Wilhelms I. in der Aula der Universität Straßburg im Jahr 1886

Schon 1871 gab es Pläne für eine strategische Eisenbahnlinie von Berlin über Wetzlar und Koblenz nach Metz, um das neue Reichsland auch militärstrategisch einzubinden. Diese „Kanonenbahn“ wurde dann in den 1870er Jahren realisiert. Die dortigen Eisenbahnen der privaten französischen Ostbahn-Gesellschaft (Compagnie des Chemins de Fer de l’Est) – insgesamt 740 km Strecken – wurden zunächst vom französischen Staat gekauft und dann dem Deutschen Reich für 260 Mio. Goldmark weiterverkauft. Der Kaufpreis wurde auf die von Frankreich zu zahlende Kriegskostenentschädigung angerechnet. Daraus wurden die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen gebildet, die erste im Eigentum des Deutschen Reiches befindliche Eisenbahn. Seit 1883 gab es Planungen zur Moselkanalisierung, um die Industrie in Lothringen mit dem Rhein zu verbinden. Bis zum Ersten Weltkrieg erlebte das Land einen großen wirtschaftlichen Aufschwung, viele neue sozialpolitische Errungenschaften wie die Sozialversicherung und Krankenversicherung wurden entsprechend der Entwicklung im übrigen Deutschen Kaiserreich eingeführt.

1872 wurde die Universität Straßburg wieder gegründet und erhielt 1877 den Namen „Kaiser-Wilhelm-Universität“ (nach Wilhelm I.). Durch eine großzügige Ausbauplanung entwickelte sie sich zu den größten Universitäten des Kaiserreichs. Trotz dieser positiven Entwicklungen blieb das Verhältnis der Elsass-Lothringer zur deutschen Obrigkeit bis zum Ende des Kaiserreichs 1918 ambivanlent und nicht spannungsfrei. Hierzu trugen auch die nicht selten unsensibel auftretenden und als Landesfremde empfundenen preußischen Militärs und Verwaltungsbeamten bei, wie die Vorgänge um die Zabern-Affäre 1911 zeigten.

Ergebnisse der Reichstagswahlen 1874–1912

Die Einwohner erhielten das Wahlrecht zum Deutschen Reichstag, in dem das Reichsland ab 1874 mit 15 Abgeordneten (von 397) fortan vertreten war. Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der Reichstagswahlen in Elsaß-Lothringen 1874 bis 1912.[9]

1874 1877 1878 1881 1884 1887 1890 1893 1898 1903 1907 1912
Einwohnerzahl (in Tsd.) 1550 1532 1567 1564 1604 1641 1719 1815 1874
Wahlberechtigte (in %) 20,6 21,6 21,0 19,9 19,5 20,1 20,3 20,3 21,0 21,7 21,9 22,3
Wahlbeteiligung (in %) 76,5 64,2 64,1 54,2 54,7 83,3 60,4 76,4 67,8 77,3 87,3 84,9
Konservative (K) 0,0 0,2 2,8 0,0 12,5 14,7 10,0 4,8
Deutsche Reichspartei (R) 0,2 12,0 0,8 1,5 6,6 7,6 6,1 4,1 3,5 2,7 2,1
Nationalliberale (N) 2,1 0,0 1,9 0,7 11,5 8,5 3,6 10,3
Linksliberale 0,2
Freisinnige Vereinigung (FVg) 0,0 0,1 6,2 6,4
Deutsche Fortschrittspartei 1,4 0,0 1,8 0,5 14,0
Zentrum (Z) 0,0 0,6 7,1 31,1 5,4
SPD Elsaß-Lothringen (S) 0,3 0,1 0,4 1,8 0,3 10,7 19,3 22,7 24,2 23,7 31,8
Regionale Parteien (EL) 96,9 97,8 87,5 93,3 95,9 92,2 56,6 47,7 46,9 36,1 30,2 46,5
Sonstige 0,7 0,6 0,2 0,6 0,8 0,2 1,1 1,9 12,0 7,0 5,9 0,2
  1874 1877 1878 1881 1884 1887 1890 1893 1898 1903 1907 1912
Mandatsverteilung EL 15 EL 15 EL 15 EL 15 EL 15 EL 15 EL 10
K 1
R 1
N 2
S 1
EL 8
K 3
R 1
S 2
FVg 1
EL 10
K 1
R 2
S 1
FVg 1
EL 9
K 1
R 1
N 1
FVg 1
Fp 1
U 1
EL 7
R 1
Z 5
S 2
EL 9
S 5
FVg 1

FVp: Fortschrittliche Volkspartei, durch Zusammenschluss aller linksliberalen Gruppierungen entstanden.

Die Zusammenstellung zeigt, dass die große Mehrheit der Bewohner des Reichslandes in den ersten beiden Jahrzehnten dem Deutschen Reich skeptisch gegenüberstanden und regionale Parteien (elsass-lothringische Autonomisten) wählten (EL). Nach der Entlassung Bismarcks 1890 lockerte sich die Parteienlandschaft jedoch auf und reichsdeutsche Parteien (SPD, Zentrum, Nationalliberale, Linksliberale, Konservative) fanden mehr und mehr Anhänger. Auf dem Land und in den überwiegend französischsprachigen Wahlkreisen Lothringens blieben die Autonomisten weiterhin stark, in den Städten, insbesondere in Straßburg, spielten sie zunehmend nur noch eine untergeordnete Rolle, hier dominierten die Sozialdemokraten. Das zum deutschen Reichstag gültige Mehrheitswahlrecht begünstigte jedoch regionale Parteien und benachteiligte große Massenparteien, wie die SPD.

Entwicklung hin zu einem Bundesstaat des Kaiserreichs

Erst im Jahre 1911 wurde Elsaß-Lothringen den übrigen deutschen Bundesstaaten gleichgestellt und erhielt mit dem Gesetz über die Verfassung Elsaß-Lothringens vom 31. Mai 1911[10] eine eigene Verfassung und ein eigenes, frei gewähltes Parlament, eine eigene rot-weiße Flagge und drei Vertreter im deutschen Bundesrat. Der Statthalter hatte festzulegen, wie sie abstimmen, wobei die Stimmen nicht gezählt werden durften, wenn durch sie ein sonst unterlegener Antrag Preußens die Mehrheit erhielte.[11]

1911 wurde der erste und einzige Landtag des Reichslandes gewählt. Der Landtag bestand aus zwei Kammern. Die erste Kammer setzte sich aus Vertretern der großen Religionsgemeinschaften (Katholiken, Lutheraner, Reformierte, Juden), der Landwirtschafts- und Handelskammern, der Gewerkschaften, der Justiz, der Städte Straßburg, Metz, Mülhausen und Colmar, der Universität Straßburg sowie einigen vom Kaiser ernannten Mitgliedern zusammen. Die Abgeordneten der zweiten Kammer wurde nach dem allgemeinen gleichen Wahlrecht (für Männer über 25 Jahre) in 60 Einzelwahlkreisen gewählt. Für die damalige Zeit war die Verfassung fortschrittlich. Das allgemeine gleiche Wahlrecht gab es damals nur in wenigen Bundesstaaten des Kaiserreichs. Auch die Hinzuziehung von Vertretern der Gewerkschaften war bemerkenswert, da diese zum damaligen Zeitpunkt noch nicht gesetzmäßig als Arbeitnehmervertreter anerkannt waren. Bei der Landtagswahl am 22. Oktober 1911 wurden das elsässische Zentrum und die Sozialdemokraten mit 31,0 % bzw. 23,8 % der Stimmen die stärksten Parteien, gefolgt von den Autonomisten mit 16,3 %.

Kurzzeitige Unabhängigkeit als Republik Elsaß-Lothringen Ende 1918

Flagge der Republik Elsass-Lothringen 1918

Am Kieler Matrosenaufstand waren auch Elsässer beteiligt. Diese hatte man nicht an der Westfront einsetzen wollen und deswegen zur Marine einberufen. Am 9. November wurde in Berlin die Republik ausgerufen (Novemberrevolution), am 10. November 1918 floh der Kaiser aus seinem Hauptquartier im belgischen Spa in die Niederlande, am 11. November trat der Waffenstillstand von Compiègne in Kraft, der u. a. vorsah, dass Elsass-Lothringen innerhalb von 15 Tagen zu räumen ist.[12] Wilhelm dankte zwar offiziell erst am 28. November 1918 ab, aber das Reichsland Elsaß-Lothringen war durch die Flucht des Staatsoberhauptes de facto in die Unabhängigkeit entlassen. Der Landtag unter Eugen Ricklin rief am 11. November 1918 die unabhängige Republik Elsaß-Lothringen aus.

Nach etwa einer Woche rückten französische Truppen ein: am 17. November in Mülhausen, dann in Colmar und Metz, und am 21. November wurde Straßburg erreicht. Dies beendete die Unabhängigkeit. Anfangs reagierten einige Bevölkerungsteile enthusiastisch auf den Anschluss an Frankreich. Dies ließ nach, als die Franzosen begannen, ihre Assimilationspolitik durchzusetzen.

Teil von Frankreich

Das Reichsland beziehungsweise die Republik Elsaß-Lothringen wurde am 17. Oktober 1919 aufgelöst und fortan von einer Generaldirektion in Paris verwaltet.

Vertreibungen

Die Bewohner des Elsass wurden ab dem 14. Dezember 1919 in vier Gruppen eingeteilt, je nach Abstammung:

  1. A Vollfranzosen: Einwohner, die selbst oder deren Eltern/Großeltern vor 1870 in Frankreich oder Elsaß-Lothringen geboren worden waren
  2. B Teilfranzosen: ein Eltern- bzw. Großelternteil stammte schon vor 1870 aus Frankreich oder Elsaß-Lothringen
  3. C Ausländer: Einwohner, die selbst oder deren Eltern/Großeltern aus einem mit Frankreich verbündeten oder neutralen Staat stammten
  4. D Deutsche: Einwohner, die selbst oder deren Eltern/Großeltern aus dem übrigen Deutschen Reich oder aus Österreich-Ungarn stammten.

Personen der Klasse D, nach 1870 eingewanderte Personen deutscher Abstammung und deren Nachkommen, insgesamt etwa 200.000 Menschen, wurden vertrieben. Nachdem US-Präsident Woodrow Wilson auf die Regierung in Paris Druck ausgeübt hatte, konnte etwa die Hälfte von ihnen in den folgenden Monaten wieder nach Elsaß-Lothringen zurückkehren.

In Frankfurt am Main wurde 1921 das Wissenschaftliche Institut der Elsass-Lothringer im Reich gegründet.[13]

Nachwirkungen

Aufgrund der französischen Assimilierungspolitik wuchs innerhalb der elsässischen Bevölkerung der Missmut. Dies förderte eine starke autonomistische Bewegung. Bei den Wahlen zur französischen Abgeordnetenkammer erzielten die elsässischen Autonomisten, die mit der kommunistischen Partei sowie den bretonischen und korsischen Nationalisten kooperierten, in allen elsässischen Wahlkreisen die absolute Mehrheit der Stimmen. Die Abgeordneten und Politiker, die sich für Autonomie aussprachen, wurden vom französischen Staat oft zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, der Führer der Autonomistenpartei, Karl Roos, am 7. Februar 1940 in Nancy wegen angeblicher Spionage hingerichtet.

Zweiter Weltkrieg – deutsche Besatzung

Ab dem 19. Juni 1940 besetzte die Wehrmacht das Elsass.

Unter den Nationalsozialisten wurde Elsass-Lothringen zwar offiziell ausdrücklich nicht ein-, aber dennoch dem Großdeutschen Reich als CdZ-Gebiete (u. a. CdZ-Gebiet Lothringen) angegliedert; „trotz einer ‚de-facto-Annexion‘ des ehemaligen Reichslandes“ blieb es durchgehend „staatsrechtlich nicht deutsches Staatsgebiet“. Nach dem Sieg über Frankreich hoffte man auf einen Frieden im Westen, der durch eine formelle Annexion Elsass-Lothringens zusätzlich erschwert worden wäre.[14]

Ziemlich bald nach dem Einmarsch der Wehrmacht gab es Umsiedlungen und Vertreibungen in Lothringen. Betroffen davon waren Franzosen, die keine deutschsprachigen Wurzeln hatten. Von deutscher Seite sollten Aussiedler die frei werdenden Hofstellen besetzen. Von diesen Vertreibungen war fast die Hälfte der Bevölkerung des Departements Moselle betroffen. Am Centre Pompidou in Metz erinnert eine Gedenktafel an diese Ereignisse.[15] Das Moseldépartement wurde zusammen mit dem Saarland und der Pfalz in den Reichsgau Westmark eingegliedert.[16]

1941 wurde die Reichsuniversität Straßburg gegründet.

Ab 1942 galt auch für die Elsässer und Lothringer die allgemeine Wehrpflicht. Viele von ihnen mussten ihren Kriegsdienst „Malgré-nous“ in der Wehrmacht beziehungsweise in der Waffen-SS ableisten; es gab unter ihnen allerdings auch Freiwillige. Vierzehn Elsässer (einschließlich eines Freiwilligen) waren beim Massaker von Oradour-sur-Glane beteiligt.

Nachkriegszeit in Frankreich

Nach dem Zweiten Weltkrieg betrieb die französische Regierung sprachlich eine Assimilierungspolitik („c’est chic de parler français“). Dadurch verlor Elsässerdeutsch und insbesondere das Lothringische als Muttersprache derart an Bedeutung, dass die Mehrheit der nach etwa 1970 Geborenen sie heute nicht mehr sprechen können.[17]

Seit 1972 gibt es in Elsass und Lothringen wieder regionale Parlamente. Autonomistisch orientierte Parteien, beispielsweise Alsace d’abord, erhalten derzeit unter 10 % der Wählerstimmen.

Die 1871 durch die Zession Elsass-Lothringens verursachten Grenzänderungen der Departements Département Meurthe (danach Meurthe-et-Moselle), Moselle und Vosges sowie die Abspaltung des Territoire-de-Belfort vom Département Haut-Rhin wurden von Frankreich nach 1918 beibehalten. Die seitherigen Départements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle sind deckungsgleich mit den im Reichsland geschaffenen Bezirken Oberelsass, Unterelsass und Lothringen. Auch die nach 1871 eingeführte Verwaltungsgliederung auf kommunaler Ebene wurde in Frankreich nicht rückgängig gemacht, so dass die jetzigen Arrondissements den nach 1871 gebildeten Kreisen entsprechen (wenn man von jüngeren Zusammenlegungen wie etwa das Arrondissement Sélestat-Erstein absieht).

Das Gebiet des ehemaligen Reichslandes („Alsace-Moselle“) hat innerhalb Frankreichs einige Besonderheiten aus der Zeit vor 1918 bewahrt (Droit local en Alsace et en Moselle). Dazu gehören zusätzliche Feiertage (Karfreitag, zweiter Weihnachtsfeiertag), einige Eigenheiten im Rechtswesen sowie die Nichtanwendung des französischen Laizitätsgesetzes von 1905 auf bestehende Religionsgemeinschaften:[18] Priester, Pastoren und Rabbiner sind infolge des Konkordats von 1801 staatliche Gehaltsempfänger, in der Schule wird Religionsunterricht erteilt, es gibt staatliche theologische Fakultäten an der Universität Straßburg und staatlich refinanzierte konfessionelle Schulen. Für nach 1918 entstandene Religionsgemeinschaften, wie Muslime und orthodoxe Christen, gilt allerdings auch hier das Laizitätsgesetz. Der Eisenbahnverkehr verläuft nach wie vor rechts (im übrigen Frankreich Linksverkehr).

Im Elsass sowie im Département Moselle finden verschiedene Rechtsvorschriften aus der Zeit von 1871 bis 1918 weiterhin Anwendung, so unter anderem die Gewerbeordnung (Code local des professions) sowie das Sozialversicherungsrecht (insbesondere die Reichsversicherungsordnung).[19]

Als Folge davon weicht z.B. der Satz des gesetzlichen Mindestlohns (SMIC) in diesen drei Departements (2014: 7,87 €/h) von dem im übrigen Frankreich ab (2014: 8,03 €/h).[20]


Administrative Einteilung

Verwaltungsgliederung des Bezirks Oberelsaß
Verwaltungsgliederung des Bezirks Unterelsaß
Verwaltungsgliederung des Bezirks Lothringen

Das Reichsland war in drei Bezirke aufgeteilt:

Folgende Bezirke und Kreise bestanden im Reichsland:

Bezirk Oberelsaß

Hauptartikel: Bezirk Oberelsaß
Kreise
Altkirch
Colmar
Gebweiler
Mülhausen
Rappoltsweiler
Thann

Bezirk Unterelsaß

Stadtkreis
Straßburg
Übrige Kreise
Erstein
Hagenau
Molsheim
Schlettstadt
Straßburg, Land
Weißenburg
Zabern

Bezirk Lothringen

Stadtkreis
Metz
Übrige Kreise
Bolchen
Château-Salins
Diedenhofen-Ost
Diedenhofen-West
Forbach
Metz, Land
Saarburg
Saargemünd

Sprachen und Religionen

Sprachsituation im Reichsland nach Mundarten

Im Reichsland sprach die Bevölkerung im Jahr 1900 zu 11,6 %, 1905 zu 11,0 % und 1910 zu 10,9 % Französisch als Muttersprache. Die Sprachenfrage wurde in einem Gesetz vom März 1872 geregelt: Deutsch wurde grundsätzlich die amtliche Geschäftssprache, in den Landesteilen mit überwiegend Französisch sprechender Bevölkerung jedoch sollte den öffentlichen Bekanntmachungen und Erlassen eine französische Übersetzung beigefügt werden. In einem weiteren Gesetz von 1873 wurde für die Bezirksverwaltungen von Lothringen und die Kreisverwaltungen derjenigen Kreise, in denen die französische Sprache ganz oder teilweise Volkssprache war, der Gebrauch des Französischen als Geschäftssprache zugelassen.

In einem Gesetz über das Unterrichtswesen von 1873 wurde geregelt, dass in den Gebieten mit Deutsch als Volkssprache diese auch die ausschließliche Schulsprache war, während in den Gebieten mit überwiegend französischsprechender Bevölkerung der Unterricht ausschließlich in französischer Sprache gehalten wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch die allgemeine Schulpflicht eingeführt (in Frankreich erst 1882).

Muttersprachen und Religionen
nach der Volkszählung von 1900[21]
Muttersprache Zahl in Prozent
Deutsch 1.492.347 86,8 %
Deutsch und eine andere Sprache 7.485 0,4 %
Französisch 198.318 11,5 %
Italienisch 18.750 1,1 %
Polnisch 1.410 0,1 %
Religionen
Katholiken 1.310.450 76,21 %
Protestanten 372.078 21,64 %
Andere Christen 4.416 0,26 %
Juden 32.264 1,88 %

Literatur

allgemein
  • Ansbert Baumann: Die Erfindung des Grenzlandes Elsass-Lothringen. In: Burkhard Olschowsky (Hrsg.): Geteilte Regionen - geteilte Geschichtskulturen? Muster der Identitätsbildung im europäischen Vergleich. (= Schriften des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, Bd. 47; Schriften des europäischen Netzwerks Erinnerung und Solidarität, Bd. 6). Oldenbourg, München 2013, ISBN 978-3-486-71210-0.
  • Max Rehm: Reichsland Elsass-Lothringen: Regierung und Verwaltung 1871 bis 1918. Pfaehler-Verlag, Bad Neustadt 1991, ISBN 3-922923-77-1.
  • Stefan Fisch: Das Elsaß im deutschen Kaiserreich (1870/71–1918). In: Michael Erbe (Hrsg.): Das Elsass. Historische Landschaft im Wandel der Zeit. Kohlhammer, Stuttgart 2003, ISBN 3-17-015771-X, S. 123–146.
  • Niels Wilcken: Architektur im Grenzraum. Das öffentliche Bauwesen in Elsaß-Lothringen (1871–1918). (= Veröffentlichungen des Instituts für Landeskunde im Saarland, Bd. 38). Inst. für Landeskunde im Saarland, Saarbrücken 2000, ISBN 3-923877-38-2.
  • Daniel-Erasmus Khan: Die deutschen Staatsgrenzen. Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen. (= Jus Publicum; Bd. 114). Mohr Siebeck, Tübingen 2004, ISBN 3-16-148403-7, S. 66–70..
  • Hans-Ulrich Wehler: Elsaß-Lothringen von 1870 bis 1918. Das „Reichsland“ als politisch-staatsrechtliches Problem des zweiten deutschen Kaiserreichs. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. hrsg. von der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Bd. 109/N.F. 70, Karlsruhe 1961, S. 133–199.
historisch

Film

  • Die Elsässer: Ein französischer Spielfilm aus dem Jahre 1996 mit Irina Wanka und Sebastian Koch. Der Film besteht aus vier Episoden zu je 90 Minuten Dauer und erzählt die Geschichte des Elsaß zwischen 1870 und 1953 anhand der Geschichte fiktiver Familien.

Weblinks

 Commons: Elsaß-Lothringen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wikisource: Themenseite Elsaß-Lothringen – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Daniel-Erasmus Khan: Die deutschen Staatsgrenzen. Mohr Siebeck, 2004, Teil II Kap. II Abschn. d, S. 66 ff.
  2. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 3: 1849–1914. C.H. Beck, München 1995, S. 1014..
  3. Sophie Charlotte Preibusch: Verfassungsentwicklungen im Reichsland Elsass-Lothringen 1871–1918. In: Berliner Juristische Universitätsschriften, Grundlagen des Rechts. Band 38, ISBN 3-8305-1112-4, S. 96. (Google Digitalisat)
  4. Ludwig Adolf Wiese: Lebenserinnerungen und Amtserfahrungen. Erster Band, Berlin 1886, S. 334–336; zitiert nach: Gerhard A. Ritter (Hrsg.): Das deutsche Kaiserreich 1871–1914. (Kleine Vandenhoek-Reihe, 1414). Vandenhoeck & Ruprecht, 1977, ISBN 3-525-33384-6, S. 181: Die annektierte Provinz Elsass-Lothringen.
  5. Les députés «protestataires» d’Alsace-Lorraine (dort auf Französisch zitiert: «Plaise au Reichstag décider que les populations d’Alsace-Lorraine qui, sans avoir été consultées, ont été annexés à l’Empire germanique par le Traité de Francfort, soient appelées à se prononcer spécialement sur cette annexion.»)
  6. Stefan Fisch: Das Elsass im Deutschen Kaiserreich (1870/71-1918). In: Michael Erbe (Hrsg.) Das Elsass. Historische Landschaft im Wandel der Zeit. Kohlhammer, Stuttgart 2002, ISBN 3-17-015771-X.
  7. Stephanie Schlesier, In: Christophe Duhamelle, Andreas Kossert, Bernhard Struck (Hrsg.): Grenzregionen. Ein europäischer Vergleich vom 18. bis zum 20. Jahrhundert. Campus, Frankfurt am Main 2007, ISBN 3-593-38448-5, S. 66.
  8. Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648–1938. München 1983, Bd. V, S. 27; zu den Elsässern, ibid. Bd. IV, S. 260; (zu den Sozialdemokraten) und ibid., Bd. IX, S. 496.
  9. Volkszählung vom 1. Dezember 1910, veröffentlicht in: Vierteljahreshefte und Monatshefte sowie Ergänzungshefte zur Statistik des Deutschen Reiches. Zusammengefasst in: Gerhard A. Ritter, unter Mitarbeit von M. Niehuss (Hrsg.): Wahlgeschichtliches Arbeitsbuch – Materialien zur Statistik des Kaiserreichs 1871–1918. C.H. Beck, München, ISBN 3-406-07610-6.
  10. Gesetz über die Verfassung Elsaß-Lothringens. http://www.verfassungen.de/, abgerufen am 10. Oktober 2013.
  11. Gottlob Egelhaaf: Geschichte der neuesten Zeit vom Frankfurter Frieden bis zur Gegenwart. 7. Auflage. Carl Krabbe Verlag, Stuttgart 1918, S. 534.
  12. „III. Sofortige Räumung der besetzten Gebiete: Belgien, Frankreich, Luxemburg sowie von Elsaß-Lothringen. Sie ist so zu regeln, daß sie in einem Zeitraum von 15 Tagen nach Unterzeichnung des Waffenstillstandes durchgeführt ist. Die deutschen Truppen, welche die vorgesehenen Gebiete in dem festgesetzten Zeitraum nicht geräumt haben, werden zu Kriegsgefangenen gemacht. Die gesamte Besetzung dieser Gebiete durch die Truppen der Alliierten und der Vereinigten Staaten wird in diesen Ländern dem Gang der Räumung folgen. […]“, laut Waffenstillstandsbedingungen der Alliierten. Compiègne, 11. November 1918
  13. Wissenschaftliches Institut der Elsass-Lothringer im Reich: Bestandsgeschichte, Universitätsbibliothek Frankfurt am Main
  14. Vgl. dazu insgesamt ausführlich Daniel-Erasmus Khan: Die deutschen Staatsgrenzen. Mohr Siebeck, Tübingen 2004, Teil III Kap. X Fn 25 mit weiteren Nachweisen.
  15. Lothringen: Gedenken an Vertreibungen durch die Nazis. In: Saarbrücker Zeitung. 2. November 2010, abgerufen am 28. Mai 2011.
  16. Geschichte des Saarlandes im Überblick. Staatskanzlei, Saarland Öffentlichkeitsarbeit
  17. Sondages de 2001 des DNA (Dernières Nouvelles d’Alsace)
  18. Diese anerkannten Religionsgemeinschaften sind die römisch-katholischen Bistümer Metz und Straßburg, die lutherische Protestantische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses von Elsass und Lothringen (EPCAAL), die israelitischen Konsistorialbezirke Bas-Rhin (CIBR), Haut-Rhin (CIHR) und Moselle (CIM) sowie die reformierte Landeskirche (EPRAL).
  19. Art. 7 des Gesetzes vom 1. Juni 1924 zur Einführung des französischen Zivilrechts in den Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle
  20. [1]
  21. Michael Rademacher M.A.: Reichsland Elsaß-Lothringen 1871 - 1919. 2006, abgerufen am 5. Januar 2013 (Homepage Deutsche Verwaltungsgeschichte 1871–1990).
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