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Elektroimpulswaffe

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Eine Elektroimpulswaffe, auch Elektroimpulsgerät oder Elektroschocker genannt, ist eine in der Regel nicht-tödliche Waffe, welche nach dem Prinzip eines kontrollierten elektrischen Schlages arbeitet.

Erfunden wurden diese Waffen vermutlich zwischen dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg.

Technik

Der Elektroschocker erzeugt aus einer niedrigen Batteriespannung (1,5 bis 12 V) eine hohe Ausgangsspannung. Deshalb sind die meisten Elektroschocker aus Sicherheitsgründen aus Kunststoff hergestellt und stellen an zwei an der Vorderseite angebrachten Metallkontakten diese sehr hohe elektrische Spannung zur Verfügung. Im Prinzip wird diese Spannung durch Selbstinduktion erzeugt: Die Batteriespannung wird elektronisch „zerhackt“ (aus- und eingeschaltet) und so als „Quasi“-Wechselspannung auf eine Induktivität gegeben.

Werden beide Kontakte mit dem Angreifer in Berührung gebracht und das Gerät ausgelöst, so erleidet der Angreifer durch die hohen Spannungsspitzen einen Elektroschock. Deshalb heißt das Gerät Elektroschocker.

Beim Auslösen ohne Kontakt zu einem Ziel ist zwischen den beiden Kontakten ein Lichtbogen zu sehen. Damit ist auch zu berechnen, wie viel Spannung der Elektroschocker mindestens abgeben kann: pro Millimeter Abstand der Elektroden sind dies etwa 1.000 V.

Elektroschocker werden mit Spannungen bis zu 10 kV (Leerlaufspannung) angeboten. Die Stromstärke der Impulse erreicht bei modernen Modellen Spitzenwerte von bis zu 14 Ampere (bei einer Pulsweite von 20 µs über einer Last von 1 kΩ); die abgegebene elektrische Ladung beträgt bis zu 0,15 mC.

Ausführungen

Grundsätzlich gibt es verschiedene Ausführungen des Elektroschock-Prinzips:

  • Handgerät: Ein Handgerät hat in der Handfläche Platz und kann praktisch verdeckt getragen werden. Die Form ist oft einer Pistole nachempfunden, allerdings ist nur ein Kontaktmodus möglich.
  • Stabgerät: Bei Stabgeräten sind die Kontakte an der Spitze eines Stabes angebracht, mit dem man potentielle Angreifer auf größere Distanz halten kann.
  • Elektroschockpistole: Es werden mehrere mit Widerhaken versehene Projektile, bis etwa 10 Metern, abgeschossen, die mit Drähten eine Verbindung zu der Waffe haben. Durch Betätigung des Abzugshebels können Elektrostöße abgegeben werden.
  • Drahtlose Elektroschockprojektile: Ein Projektil, welches eine Batterie oder einen geladenen Kondensator sowie Widerhaken enthält, wird mit einer herkömmlichen Schrotflinte oder einer speziellen Waffe abgeschossen.
  • Stun Belt oder EMD-Sicherheitsarmband: Gerät um eine Person unter Kontrolle zu halten. Das Gerät wird am Körper der Zielperson getragen und kann durch Fernsteuerung ausgelöst werden.

Wirkung

Normalerweise ist eine Elektroimpulswaffe eine nicht-tödliche Waffe. Elektroschocks sind in allen Fällen sehr schmerzhaft und auf Dauer auch qualvoll. In Einzelfällen (zum Beispiel bei Herzschwäche und zu langer Einwirkzeit) kann die Zielperson jedoch auch eine tödliche Verletzung erleiden. So kamen nach dem Bericht einer kanadischen Zeitung zwischen 2003 und 2007 in Nordamerika insgesamt knapp 300 Menschen durch solche Geräte ums Leben.[1]

Zu Wirkung und Effekten von Elektroimpulswaffen (Electro-Muscular Incapacitating Devices) gibt es sehr wenige von Experten anerkannte Veröffentlichungen; die meisten Einschätzungen bezüglich der Wirkung beruhen auf Fallbeschreibungen, die im Auftrag und Interesse der Hersteller oder von Polizei- oder Justizbehörden erstellt worden sind.[2] Die meisten Studien erfüllen keinen wissenschaftlichen Anspruch.

Der entstehende Elektroschock soll das sensorische und motorische Nervensystem der Zielperson lähmen und sie bewegungsunfähig machen. Die Muskulatur der getroffenen Person soll laut Herstellerangaben sofort paralysiert und für etwa eine Minute außer Gefecht gesetzt werden. Im Tierversuch an Schweinen konnten diese Angaben allerdings nicht bestätigt werden.

Der abgegebene Impuls befindet sich innerhalb der normativen Grenzen, innerhalb deren kein Herzkammerflimmern ausgelöst werden soll. Tatsächlich ist es wissenschaftlich noch nicht geklärt, ob die gängigen Elektroimpulswaffen Herzrhythmusstörungen oder Herzkammerflimmern auslösen können.

Die Wirkung unterteilt sich in

  • extreme, quälende, akute Schmerzen (gesicherte Wirkung)
  • Brandverletzungen (Strommarken),

aufgrund der Beeinflussung von Muskeln und Nerven im Strompfad

  • zeitweise Lähmungen von Sekunden- bis Minuten-Dauer, (nicht gesicherte Wirkung)
  • Sturzverletzungen (je nach den Umständen), insbesondere Schädelverletzungen durch Ausschalten von bei Stürzen normalerweise eingreifenden Schutzreflexen (die Probleme sind äquivalent zu Problemen bei Stürzen bei Epilepsie),

und als weitere Sekundärwirkungen

  • mögliche Hyperventilation (wahrscheinlich als Folge der extremen Schmerzen und des extremen Stresses) und daraus folgende Wirkungen (siehe dort)
  • im Tierversuch eine Azidose, also Übersäuerung des Blutes. Diese Wirkung wird nach Gutachten für das U.S. Department of Justice auch für spätere Todesfälle nach dem Einsatz von Elektroschockpistolen verantwortlich gemacht.

Spätwirkungen:

  • unspezifische Angstzustände
  • Angstzustände in sich anbahnenden ähnlichen Situationen (wie bei jeder unangenehmen Erfahrung. siehe Klassische Konditionierung)

Die Effekte können von Person zu Person sehr unterschiedlich sein:

  • Ist die angegriffene Person auf eine Attacke mit Elektroschocks vorbereitet und trainiert? Kann sie den „Schockzustand“ durchbrechen und gezielt weiterhandeln?
  • Ist die angegriffene Person bezüglich des Herz-Kreislauf-Systems gesundheitlich vorbelastet, trägt sie implantierte Elektrotherapiegeräte wie Herzschrittmacher?

Die Effekte hängen auch von verschiedenen Faktoren ab:

  • Haben die Elektroden Körperkontakt oder wird der Elektroschock nur über eine Funkenentladung auf den Körper übertragen?
  • Wie ist der Zustand der Hautoberfläche (Hautwiderstand)?

Elektroschockwaffen können in explosionsgefährdeten Bereichen eine Explosion auslösen. Sie können Kleidung, die mit brennbaren Flüssigkeiten oder Fetten getränkt oder verschmutzt ist, entzünden (Dochteffekt).

Foltergerät

Zur Elektroschockfolter genutzter Stromgenerator in einem ehemaligen irakischen Gefängnis. Es handelt sich um ein zweckentfremdetes Feldtelefon. Gefoltert wird mit der durch Kurbeldrehen erzeugten Klingelspannung.

Elektroschocker sind auch ein mögliches Folterinstrument. Da die Verletzungen in der Regel gering sind, normalerweise auch keine physischen Schäden auftreten, können Folterungen damit nur sehr schwer nachgewiesen werden.

Aus diesen Gründen ist in Großbritannien, den Benelux-Staaten, der Schweiz sowie Skandinavien der Verkauf und die Ausfuhr dieser Geräte verboten. Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte Exporteur von Elektroschockern. Abnehmer sind unter anderem Georgien, Bangladesh, Iran und Usbekistan.[3]

Ausfuhrverbot

Nach Art. 3 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten – sog. AntifolterVO – ist die ungenehmigte Ausfuhr von Elektroschock-Gürteln, die konstruiert sind, um durch Abgabe von Elektroschocks mit einer Leerlaufspannung größer als 10.000 V auf Menschen Zwang auszuüben, verboten. Die ungenehmigte Einfuhr solcher Waren ist gem. Art. 4 in Verbindung mit Anhang II der AntifolterVO verboten. In Anhang I der Verordnung sind die Stellen, welche eine Genehmigung erteilen können, aufgelistet. In Deutschland ist dies zum Beispiel das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn.

Zulässigkeit nach WaffG

Distanz-Elektroimpulsgeräte (wie Airtaser) sind in Deutschland seit 1. April 2008 generell verboten und nicht zulassungsfähig.[4]

Kontaktgeräte sind unter Einschränkungen erlaubt. Ein Elektroimpulsgerät benötigt gemäß Anlage 2 WaffG[5] ein amtliches Prüfzeichen für die gesundheitliche Unbedenklichkeit.

Für Altgeräte bestand ehemals eine Ausnahmegenehmigung des BKA (gemäß § 40 Abs. 4 WaffG[6]) für Erwerb, Besitz und Führen. Diese lief aus zum 31. Dezember 2010.[7] Seit dem 1. Januar 2011 ist der Umgang nur noch mit Geräten erlaubt, die das Prüfzeichen der PTB tragen.[8] Für Privatpersonen, die vor dem 1. Januar im Besitz eines Gerätes ohne Prüfzeichen waren, besteht die Möglichkeit beim BKA (Bundeskriminalamt) eine Ausnahmegenehmigung für den Besitz zu beantragen. Das Führen oder Weiterverkaufen dieser Altgeräte ist aber untersagt.[9]

Siehe auch

 Commons: Elektroimpulswaffen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Elektroimpulswaffe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.