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Eisenbahnwagen

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Nachbau von 1935 eines Personenwagens der 3. Wagenklasse der Bayerischen Ludwigsbahn, dessen Original unter Leitung des Ingenieurs Paul Camille von Denis entstand[1]
Ein Güterwagen
Ein Reisezugwagen der Rhätischen Bahn
Historischer Wagen zum Transport von flüssigem Eisen

Ein Eisenbahnwagen, auch als Waggon oder Wagon (Aussprache: [va'goñ], süddt./österr. [va'go:n]; Plural: Waggons, süddt./österr. auch Wagone, Waggone [va'go:ne]) bezeichnet, ist ein Schienenfahrzeug ohne eigenen Antrieb. Man unterscheidet zwischen Güterwagen, die zum Transport von Wirtschaftsgütern verwendet werden, und Reisezugwagen, deren Aufgabe es ist, Personen zu befördern. In Deutschland gehören Reisezugwagen und Güterwagen zu den Regelfahrzeugen. Ebenfalls zu den Eisenbahnwagen werden die Bahndienstwagen gezählt, die wiederum nicht zwingend den Regelfahrzeugen zugerechnet werden. Bei vielen Sekundär- und Lokalbahnen sowie Kleinbahnen wurden Personenwagen früher, analog zur Straßenbahn, als Beiwagen bezeichnet.

Allen Eisenbahnwagen gemeinsam sind folgende Baugruppen:

  • Zug- und Stoßeinrichtung an beiden Enden. Dies kann getrennte Zug- und Stoßeinrichtung, das heißt, ein Paar Puffer mit einer Zughakenkupplung dazwischen, oder aber eine kombinierte Zug- und Stoßeinrichtung, also eine Mittelpufferkupplung bedeuten. So genannte Anschlusswagen haben an einem Ende eine andere Zug- und Stoßeinrichtung als am anderen, zum Beispiel zum Kuppeln von niederflurigen Reisezugwagen mit Kupplung in Sonderbauweise an Lokomotiven mit normgerechter Kupplung.
  • Der Rahmen, der die genormten Pufferdruck- und Hakenzugkräfte aufnimmt und auch die mehr oder weniger speziellen Vorrichtungen zur Aufnahme und Sicherung der Beförderungsgüter bzw. der Fahrgäste trägt. Teilweise sind Rahmen und Beförderungsgut-Aufnahme ein untrennbares Bauteil.
  • Das Laufwerk, das aus je einer (meist) starren Achse vorne und hinten mit stählernen Spurkranz-Rädern (also zwei Radsätzen) oder aber je einem vorderen und hinteren Drehgestell bestehen kann. Fast alle modernen Eisenbahnwagen sind vierachsig mit zwei zweiachsigen Drehgestellen, schwere Güterwagen sind meist sechsachsig mit je zwei dreiachsigen Drehgestellen. Zunehmend werden Züge verwendet, die eine gewichtsparende Wagenkonstruktion mit nur je einem Jakobs-Drehgestell zwischen zwei Wagen haben. Die Reichsbahn setzte bis etwa Anfang der 1960er Jahre auch Personenwagen mit drei starren Achsen ein.
  • Die Federung zwischen Wagenkasten/Rahmen und Laufwerk. Diese verbindet beide Teile elastisch miteinander und bestimmt so maßgeblich die Laufruhe und -sicherheit. Neben Blattfedern kommen bei modernen Fahrzeugen auch Schraubenfedern, Gummifedern und Luftfedern zum Einsatz, oft auch in Kombination miteinander.

Der Transport von Eisenbahnwagen auf der Straße ist durch Straßenroller möglich, die im Jahre 1931 von Johann Culemeyer entwickelt wurden.

Bestand der Eisenbahnwagen

In Deutschland befanden sich 2003 folgende Fahrzeuge im Bestand der Deutsche Bahn AG und weiterer Eisenbahnunternehmen:

Literatur

  • Guillery: Bau der Eisenbahnwagen. Hannover 1908 (Digitalisat ULB Darmstadt)
  • Günther Klebes: Die Wagen auf der Eisenbahntechnischen Ausstellung in Seddin anläßlich der Eisenbahntechnischen Tagung in Berlin in der Zeit vom 21. September bis 5. Oktober 1924. (Eisenbahnen und Museen Monographien und Mitteilungen Folge 28). Karlsruhe, Deutsche Gesellschaft für Eisenbahngeschichte, 1982

Einzelnachweise

  1. Mück, Wolfgang: Deutschlands erste Eisenbahn mit Dampfkraft. Die kgl. priv. Ludwigseisenbahn zwischen Nürnberg und Fürth. (Dissertation an der Universität Würzburg). Fürth 1985 (2. neubearb. Auflage), S. 115-126
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