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Eingetragener Kaufmann

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Die Bezeichnung Eingetragener Kaufmann oder Eingetragene Kauffrau gibt in Deutschland an, dass ein Einzelunternehmer, das heißt eine natürliche Person, als Kaufmann bzw. Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist. Üblich sind die Abkürzungen e.Kfm. bzw. e.Kfr. oder geschlechtsneutral e.K..

Der Kaufmann wird im Handelsregister (in Deutschland in Abteilung A) eingetragen. Die Eintragung ist bei einem Istkaufmann deklaratorisch, d. h., die Kaufmannseigenschaft besteht auch ohne Eintragung. Bei einem Kannkaufmann erlangt dieser erst durch die Eintragung die Kaufmannseigenschaft. Sie ist hier also konstitutiv für die Kaufmannseigenschaft.

Firma

Der Kaufmann führt eine Firma, d. h. eine Bezeichnung, unter der er im Geschäftsverkehr auftritt. Diese wird im Handelsregister eingetragen. Bei der Auswahl der Firma sind die Firmengrundsätze des § 18 HGB zu beachten.

Bedeutung

Die Einzelunternehmung ist die häufigste Unternehmensform in Deutschland. Der Inhaber der Einzelunternehmung, also der eingetragene Kaufmann, trägt die volle persönliche Haftung für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens.

Vorteile

Zu den Vorteilen des eingetragenen Kaufmanns zählt eine schnelle Entscheidungsfindung. Es sind keine aufwendigen Abstimmungsprozesse erforderlich, da der eingetragene Kaufmann allein verantwortlich und entscheidungsberechtigt ist. Hierdurch gibt es auch keine Konflikte über die Art der Unternehmensführung oder über die Aufteilung der Gewinne.

Nachteile

Zu den Nachteilen des Eingetragenen Kaufmanns zählt allerdings das erhebliche finanzielle Risiko, da er allein persönlich und unbeschränkt für seine geschäftlichen Entscheidungen haftet. Außerdem ist seine Kapitalbeschaffungsmöglichkeit grundsätzlich auf das eigene Vermögen beschränkt. Er ist zur Erstellung einer Bilanz über sein Vermögen und seine Verbindlichkeiten verpflichtet (geändert seit April 2008), eine Befreiung hiervon ist allerdings bis zu gewissen Umsatz- und Gewinngrenzen möglich (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz).

Haftung

Der Eingetragene Kaufmann haftet für Verbindlichkeiten aus dem Geschäftsbetrieb persönlich. Auf die Geschäfte des eingetragenen Kaufmanns findet das Handelsgesetzbuch Anwendung.

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