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Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

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SchweizSchweiz Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
— FINMA —
Logo
Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
Aufsichtsbehörde(n) Bundesversammlung
Bestehen seit 1. Januar 2009
Behördenleitung Patrick Raaflaub (Direktor)
Mitarbeiter 350 (2013) [1]
Website www.finma.ch

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) (französisch Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers, italienisch Autorità federale di vigilanza sui mercati finanziari) beaufsichtigt und kontrolliert als schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde alle Bereiche des Finanzwesens, insbesondere Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler sowie kollektive Kapitalanlagen und Prüfgesellschaften.

Die Finma ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bern.[2] Sie ist institutionell, funktionell und finanziell von der zentralen Bundesverwaltung unabhängig und dem Eidgenössischen Finanzdepartement nur administrativ angegliedert. Das Parlament hat die Oberaufsicht.

Seit 2011 ist Anne Héritier Lachat Verwaltungsratspräsidentin.[3] Patrick Raaflaub ist Direktor.

Gründung und Organisation

Die Finma nahm ihre Tätigkeit am 1. Januar 2009 auf.[4] Sie entstand aus einer Zusammenführung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG). Die Finma geht auf das am 22. Juni 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) zurück. Am 15. Oktober 2008 erfolgte der Umsetzungserlass durch den Bundesrat.

Die Finma hat Organisations- und Budgetautonomie. Ihre Organe sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung, welche in vier Bereiche unterteilt ist: Banken, Versicherungen, Märkte, sowie Strategische Grundlagen und Zentrale Dienste. Finanziert wird die Finma mittels Gebühren und weiteren Abgaben der Beaufsichtigten.

Zweck und Aufgaben

  • Die Finma verfolgt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den Zweck, Gläubiger, Anleger und Versicherte zu schützen.
  • Die Finma bewilligt den Betrieb der ihrer Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen und überwacht sie.
  • Sie ist zuständig für die Geldwäschereibekämpfung und wickelt bei Bedarf Sanierungsverfahren und Konkurse ab.

Sonstiges

Die Finma untersucht 2013 die Bank Sarasin, nachdem ein Kunde bei der Staatsanwaltschaft Zürich Anzeige gegen vier Manager des Geldhauses erstattet hat und fast 50 Millionen Euro zurückfordert. [5]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. finma Organisation. Abgerufen am 17. Mai 2013.
  2. Artikel 4 Finanzmarktaufsichtsgesetz (SR 956.1)
  3. Anne Héritier Lachat wird neue Finma-Chefin in: NZZ Online vom 22. Dezember 2010
  4. FINMA Start steht kurz bevor, Medienmitteilung vom 9. Dezember 2008.
  5. SZ: [www.sueddeutsche.de/wirtschaft/schweizer-sarasin-bank-neuer-chef-alte-lasten-1.1682344 Chef der Schweizer Sarasin-Bank muss gehen. - Die Privatbank Sarasin wechselt ihren Vorstand aus - die Umstände sind ungewöhnlich. Der bisherige Vorstandsvorsitzende Strähle soll versucht haben, den deutschen Fiskus zu erleichtern.]
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Eidgenössische Finanzmarktaufsicht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.