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Eidesformel

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Die Eidesformel ist der für einen Eid nachzusprechende oder mit den Worten „Ich schwöre es“ (ggf. mit religiöser Beteuerung) zu bestätigende Text.

Alternativen zur Eidesformel

Will der zu Vereidigende aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten, so genügt ein „Ja“, wobei diese „Bekräftigung“ einem Eid gleichsteht. Mit dem Sprechen der Eidesformel beginnt bei Falscheiden der Versuch des Meineides.

Rechtslage in Österreich

In Österreich legen Christen den Eid vor einem Kruzifix und zwei brennenden Kerzen ab (Moslems dürfen seit 1912 auf den Koran, Juden auf die Thora schwören). Für Angehörige der Helvetischen Konfession erfolgt die Vereidigung ohne Kruzifix und Kerzen.[1] Im Verhandlungssaal erheben sich alle Anwesenden, Männer bedecken ihr Haupt, der Zeuge hebt die ersten drei Finger der rechten Hand in die Höhe und spricht: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen reinen Eid, dass ich über Alles, worüber ich von dem Gerichte befragt worden bin (werde befragt werden), die reine und volle Wahrheit und nichts als die Wahrheit ausgesagt habe (aussagen werde); so wahr mir Gott helfe!“

Deutschland

Zeugen im Strafprozess

Zur Vereidigung eines Zeugen im Strafprozess richtet der Vorsitzende Richter an den Zeugen die Worte „Sie schwören (bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden), dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben“. Worauf hin der Zeuge antwortet: „Ich schwöre es (so wahr mir Gott helfe)“ (§ 64 StPO).

Bekräftigung

Ein Zeuge, der angibt, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, hat nach § 65 StPO die Wahrheit seiner Aussage zu bekräftigen. Der Vorsitzende Richter richtet an den Zeugen die Worte „Sie bekräftigen im Bewusstsein Ihrer Verantwortung vor Gericht, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben“. Darauf hin spricht der Zeuge: „Ja“. Diese Bekräftigung steht dem Eid gleich.

Zeugen und Parteien im Zivilprozess

§ 392 und § 452 ZPO geben keinen genauen Wortlauf für die Vereidigung von Zeugen und Partei im Zivilprozess vor. Sie legen lediglich fest: "Die Eidesnorm geht dahin, dass [der Zeuge/die Partei] nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe."

Ehrenamtliche Richter

Ehrenamtliche Richter schwören vor ihrer ersten Tätigkeit als ehrenamtliche Richter, „[…] die Pflichten eines ehrenamtlichen Richters getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz zu erfüllen, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen […]“ (§ 45, Abs. 3 DRiG).

Bundespräsident, Mitglieder der Bundesregierung

Die Eidesformel des deutschen Bundespräsidenten, Bundeskanzlers und der Bundesminister nach Art. 56 (und Art. 64) GG lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“ Der Eid wird vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages (und beim Bundespräsidenten zusätzlich vor den Mitgliedern des Bundesrates) abgehalten.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. JGS Nr. 2582/1832 Artikel 1
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