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Ehrendoktor

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Ein Ehrendoktor (Dr. h. c., Dr. E. h., in der Theologie auch D.) ist eine ehrenhalber verliehene Auszeichnung einer Universität oder Fakultät, die für besondere akademische oder wissenschaftliche Verdienste verliehen wird.

Honoris causa

Die Bezeichnung honoris causa (h. c.) leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet ‚ehrenhalber‘ (ursprünglich: ‚Ehren halber‘ oder ‚der Ehre wegen‘). Hat eine Person mehrere Würdigungen erhalten, so ist die Abkürzung h. c. mult. üblich, was für honoris causa multiplex steht, also die mehrfache Ehrendoktorwürde.

Verleihung

Verleihung der Ehrendoktorwürde der Maryland-Universität in Heidelberg an Bundeskanzler Ludwig Erhard.

Die Ehrendoktorwürde soll in erster Linie aufgrund hervorragender Verdienste auf wissenschaftlichem Gebiet verliehen werden. Die Ehrung wird häufig anlässlich allgemeiner oder unmittelbarer Verdienste um die Hochschule oder die Fakultät verliehen, auch wenn dies in der Regel keine formale Voraussetzung ist. Ein typischer Fall ist die Auszeichnung eines herausragenden Wissenschaftlers, der sich als Gründungsdekan in besonderer Weise für die Fakultät verdient gemacht hat.[1] Häufig erfolgt die Verleihung der Ehrendoktorwürde auch aus politischen, finanziellen oder anderen Gründen, bei denen die Exzellenz der wissenschaftlichen Leistungen des Geehrten nicht immer erkennbar ist.[2] Im internationalen Vergleich handhaben deutsche Hochschulen die Verleihung eher zurückhaltend.

Die Ehrendoktorwürde ist eine Ehrung für Verdienste und kein akademischer Grad eines Doktors, der nach einem mit Hochschulprüfung abgeschlossenen Studium und Promotion durch Urkunde verliehen wird. Zur Verleihung der Ehrendoktorwürde ist keine Prüfung vorgesehen. Die Vorgehensweise und die genauen Bedingungen für die Verleihung regeln die Promotionsordnungen der Universitätsfakultäten. In der Regel hält der Geehrte anlässlich der Verleihung einen wissenschaftlichen Vortrag.

Das Ehrenpromotionsrecht für die Technischen Hochschulen wurde in Preußen durch Erlass von Kaiser Wilhelm II. erst im Oktober 1899 eingeführt.

Beispiele für Ehrenpromotionsverfahren

In vielen Universitäten regeln die Promotionsordnungen der Fakultäten auch die Ehrenpromotion. Einige Universitäten haben jedoch zentrale Regelungen für die Ehrenpromotion:

Einrichtung Voraussetzung Verfahrenseinleitung Gutachter Entscheidungsgremium
Universität Augsburg hervorragende Verdienste auf wissenschaftlichem Gebiet Begründeter Antrag der Mehrheit der Professoren des Fachbereichs zwei fachlich zuständige Professoren Fachbereichsrat[3]
Universität der Bundeswehr München keine Angaben Begründeter Antrag von mindestens drei Professoren derselben Fakultät keine Angaben der um die Professoren der Fakultät erweiterte Fachbereichsrat [...] Die Ehrenpromotion bedarf der Zustimmung des Senats.[4]
Universität Regensburg hervorragende wissenschaftliche Leistungen Begründeter Antrag von mindestens 3/4 der Professoren des Fachbereichs mindestens zwei fachlich zuständige Professoren Fachbereichsrat[5]

Rekorde

Die meisten Ehrendoktorwürden, nämlich 150, erhielt der US-amerikanische katholische Theologe Theodore Hesburgh (* 1917), weshalb ihn das Guinness-Buch der Rekorde schon seit Jahrzehnten als Titelhalter in dieser Beziehung führt. Über 120 Ehrendoktorate wurden bis heute Daisaku Ikeda (* 1928), dem Präsidenten der Sōka Gakkai International, verliehen. Nelson Mandela (* 1918) erhielt über 50 Ehrendoktorate. 47 Ehrendoktorate erhielt der US-Amerikaner Richard Buckminster Fuller (1895–1983). Tendzin Gyatsho (* 1935), dem XIV. Dalai Lama, wurden 43 Ehrendoktortitel verliehen, zumeist von US-amerikanischen Hochschulen.

Siehe auch

Einzelnachweise

Weblinks

 Commons: Ehrendoktor-Verleihungen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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