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Eheurkunde

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Abschrift einer k.u.k. Heiratsurkunde, 1854
Standesamtliche Heiratsurkunde, Bremen 1912
Heiratsurkunde aus dem Jahre 1952

Die Eheurkunde ist der amtliche Beleg für das Bestehen oder das Ende einer Ehe sowie der Namensführung während und nach der Ehe.

Deutschland

Die Eheurkunde (§ 57 PStG) gehört zu den Personenstandsurkunden und löste nach einer Personenstandsrechtsreform ab dem 1. Januar 2009 die bisherige Heiratsurkunde ab.

Die Eheurkunden werden durch den Standesbeamten aus den Einträgen im Eheregister erstellt und beurkundet (Unterschrift, Dienstsiegel). In Teilen ersetzt die Eheurkunde Aufgaben des bisherigen Familienbuchauszugs.

Inhalt der Eheurkunde

In die Eheurkunde werden aufgenommen

  1. die Vornamen und die Familiennamen der Ehegatten, Ort und Tag ihrer Geburt sowie die rechtliche Zugehörigkeit eines Ehegatten zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt
  2. Ort und Tag der Eheschließung

Ist die Ehe aufgelöst, so werden am Schluss der Eheurkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben.

Kosten

Seit dem 1. Januar 2009 werden die Gebühren der standesamtlichen Leistungen durch Landesrecht geregelt (§ 72 PStG).

Weitere Bedeutung

Durch das PStG der DDR vom 4. Dezember 1981 (GBl. I S. 421), das am 1. Januar 1982 in Kraft trat, hieß die bisherige Heiratsurkunde Eheurkunde.

Weblinks

 Commons: Marriage certificates – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Heiratsurkunde – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Eheurkunde aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.