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EBIT

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Dieser Artikel beschäftigt sich mit der betriebswirtschaftlichen Kennzahl. Zur speziellen Art von Ionenfalle siehe Electron Beam Ion Trap.

Der EBIT (engl. earnings before interest and taxes „Gewinn vor Zinsen und Steuern“), der auch als operatives Ergebnis bezeichnet wird, ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl und sagt etwas über den Gewinn eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum aus. Er gehört zu den „Pro-Forma-Kennzahlen“ aus der Ergebnisrechnung nach IFRS, bei dem das Ergebnis um Steuern und Zinsen bereinigt wird.

Hintergründe

Der EBIT ist aus der Rechnungslegung nach US-GAAP entstanden und wird meist auch bei IFRS ausgewiesen. Er bezeichnet den um Zinsen und Steuern bereinigten Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag und errechnet sich wie folgt:

Umsatzerlös
+/- Bestandsveränderungen
+ aktivierte Eigenleistungen
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- sonstige betriebliche Aufwendungen
+ sonstige betriebliche Erträge
- Abschreibungen auf das Anlagevermögen
+ Zuschreibungen zum Anlagevermögen
= EBIT

Bei Rechnungslegung nach HGB werden außerordentliche Aufwendungen und Erträge wie zum Beispiel Sonderabschreibungen auf Beteiligungen oder Aufwand aus Kartellstrafen gesondert als „außerordentliches Ergebnis“ ausgewiesen. Sie sind in dem nach obiger Methode berechneten EBIT nicht enthalten, d.h. es handelt sich in diesem Fall um ein „bereinigtes EBIT“. Um ein mit IFRS vergleichbares EBIT zu erhalten, müssen sie zusätzlich hineingerechnet werden.

Zinsen, sonstige Finanzierungsaufwendungen oder -erträge, Beteiligungserträge und Steuern werden beim EBIT ignoriert, weil alle diese Positionen nicht durch die eigentliche betriebliche Tätigkeit entstanden sind:

Jahresüberschuss
+ Steueraufwand (z. B. Ertragsteuern)
- Steuererträge
= EBT
+ Zinsaufwand und sonstiger Finanzaufwand
- Zinserträge und sonstige Finanzerträge
= EBIT

Anhand des EBIT können Finanzanalysten und Controller zum Beispiel den betrieblichen Gewinn verschiedener Geschäftsjahre, Quartale oder Unternehmensbereiche direkt vergleichen, ohne dass die Resultate durch schwankende Steuersätze, vom Schuldenstand abhängige Zinsaufwendungen oder ähnliche Faktoren verzerrt würden. Es ist ein Maß für die Profitabilität des Geschäfts.

Eine weitere Anwendung ist die Schätzung des Unternehmenswertes mit Hilfe der Multiplikatormethode.

Verwandte Kennzahlen

Die Kennzahlen EBITA und EBITDA rechnen zusätzlich auch die Abschreibungen oder Teile davon aus dem Gewinn heraus.

EBIT-Marge

Die EBIT-Marge (engl. EBIT margin) ist das Verhältnis von EBIT zu Umsatz:

Die EBIT-Marge drückt aus, welches operative Ergebnis durch einen Jahresumsatz erzielt worden ist. EBIT-Margen sagen auch mittelbar etwas über den Wettbewerb in einer Branche aus, da oligopolistische oder gar monopolistische Strukturen tendenziell größere Preisfreiheiten zulassen und deshalb höhere EBIT-Margen erzielt werden können. Kostengünstig produzierende Unternehmen haben größere Vorteile, höhere EBIT-Margen zu erzielen als Unternehmen mit hohem Kostenblock. Hohe Ertragskraft weisen – branchenabhängig - Unternehmen mit einer EBIT-Marge von über 15 % auf, während bei EBIT-Margen von weniger als 3 % hohe Rentabilitätsrisiken vorhanden sind. Die EBIT-Marge ist weltweit insbesondere bei Publikums-Aktien ein beliebter Indikator für die Umsatzrentabilität, etwa bei der Bildung einer Rangfolge.[1] Ähnlich wie die Umsatzrendite sagt die EBIT-Marge etwas über die Rentabilität eines Unternehmens aus, ist aber wie das EBIT unabhängig von Finanzergebnis, außerordentlichen Positionen und Steuern. Die EBIT-Marge dient häufig als Grundlage für Rentabilitätsziele eines Unternehmens, wenn sich etwa ein Unternehmen zum Ziel setzt, eine EBIT-Marge von mindestens 9 % innerhalb der kommenden zwei Geschäftsjahre zu erreichen.

Andere Kennzahlen

Das EBIT kann wiederum Grundlage für die Ermittlung weiterer Kennzahlen sein, so etwa beim Zinsdeckungsgrad, Schuldendienstdeckungsgrad oder der Eigenkapitalrentabilität.

Auswirkungen

Der EBIT-Marge kann Bestandteil von Anleihebedingungen oder Kreditverträgen im Rahmen der Covenants sein. Dabei verpflichtet sich der Schuldner gegenüber seinen Gläubigern, eine bestimmte vertraglich festgelegte Untergrenze der EBIT-Marge nicht zu unterschreiten. Kommt es zur Unterschreitung, so liegt eine Vertragsverletzung (covenant breach) vor, die zunächst meistens eine Heilungsperiode (remedy/grace period) zur Folge hat, die dem Kreditnehmer die nachträgliche Erfüllung der vorgegebenen Kennzahl ermöglichen soll. Gelingt dies jedoch weiterhin nicht, wird eine höhere Kreditmarge oder gar ein außerordentliches Kündigungsrecht des Gläubigers ausgelöst.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: EBIT – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel EBIT aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.