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Dokumentenechtheit

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Dokumentenechtheit ist eine Eigenschaft von Schreibmedien wie zum Beispiel Tinte zur Herstellung von Schriftstücken und Urkunden sowie von Utensilien zu deren Aufbewahrung.

Dokumentenechte Tinte muss verschiedene Kriterien erfüllen. Sie muss schnell trocknen (Wischbeständigkeit), darf nicht korrigierbar (Radierbarkeit) und nicht ohne Spuren zu entfernen sein. Die Farbe muss nach einer definierten Dosis Sonnenlicht noch lesbar bleiben und darf nicht über ein definiertes Maß hinaus verblassen (Lichtechtheit). Unter Einfluss von Wasser darf die Tinte nur so weit verlaufen, dass die Schriftlinien sichtbar bleiben (Wasserfestigkeit) und muss resistent gegen bestimmte Chemikalien und Lösungsmittel sein. Die dafür nötigen Prüfkriterien sind in der Norm ISO 12757-2 festgelegt. Ausschließlich Schreibmedien, die diese Norm erfüllen, dürfen das Prädikat für Dokumentenechtheit verwenden. Die Norm schreibt dafür folgende Bezeichnung vor: Benennung (z. B. „Kugelschreiber“), Nummer der Norm (ISO 12757-2), Klassifikations-Kurzzeichen für Mine und Schreibspitze, Kennzeichnung „DOC“.

Utensilien zur Aufbewahrung von Dokumenten sind dokumentenecht, wenn diese das Schriftstück nicht beschädigen oder verfremden.

Handelsübliche Klarsichthüllen aus Weich-PVC können durch die Ausdünstung von Lösemitteln oder Weichmachern polymere Toner von Laserdruckern vom Papier ablösen, Toner und Tinte färben auf die Folie ab. Sie gelten deshalb nicht als dokumentenecht. Seit 2014 steht jedoch auch eine Weich-PVC-Folie zur Verfügung, die als nahezu dokumentenecht für alle heute üblichen Druckverfahren eingestuft wurde und für die dauerhafte Archivierung geeignet ist. Diese Folie weist eine hohe Flexibilität und Bruchfestigkeit auf und ist ausrüstbar für eine Kältebruchbeständigkeit bis −20 °C.

PVC-Folien ohne Weichmacher (Hart-PVC) sind zwar dokumentenecht, allerdings brechen diese Folien bei starker Beanspruchung sehr schnell, vor allem bei niedrigen Temperaturen.

Dokumentenechte Schreibmedien

Nicht dokumentenechte Schreibmedien

Anmerkung zu Füllfederhaltern

Tinten, die für Füllfederhalter vorgesehen sind, erfüllen nicht immer die Bedingung der Dokumentenechtheit. Eisengallustinte ist als dokumentenecht eingestuft, neigt aber zu Ausfällungen und Ablagerungen, die die einwandfreie Funktion des Schreibgerätes beeinträchtigen oder es unbrauchbar machen können. Daher sind Eisengallustinten nur für Eintauchfedern geeignet. Tinten mit Nanopartikeln als Farbstoffe haben die genannten Nachteile im Allgemeinen nicht und sind für Füllfederhalter geeignet (Herstellerangaben beachten), um dokumentenechte Schriftzüge zu erzeugen.

Belege

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