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Disziplinarvorgesetzter

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Ein Disziplinarvorgesetzter ist der Vorgesetzte eines Beamten oder einer gleichgestellten Dienstkraft, der die Dienstaufsicht über ihn führt und Disziplinarmaßnahmen einleiten kann.

Im Bereich der Bundeswehr ist dies ein Vorgesetzter, der über Disziplinarbefugnis nach § 27 Wehrdisziplinarordnung verfügt. Während praktisch jeder militärische Vorgesetzte im Rahmen des Reglements des Erlasses Erzieherische Maßnahmen gegenüber Untergebenen in bestimmtem Umfang erzieherisch tätig werden kann, sind einfache Disziplinarmaßnahmen den Disziplinarvorgesetzten vorbehalten. Nach § 28 ist die Disziplinarbefugnis nach der Dienststellung der Disziplinarvorgesetzten abgestuft. Einheitsführer (Kompaniechefs) sind die nächsten Disziplinarvorgesetzten (Disziplinarstufe I). Danach folgen als nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte (Disziplinarstufe II) die Bataillonskommandeure und danach (Disziplinarstufe III) die Regiments- bzw. Brigadekommandeure. Wer sich in entsprechender Dienststellung befindet, wird vom Bundesminister festgestellt.


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