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Diplomatenpass

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Deutscher Diplomatenpass (als maschinenlesbares Ausweisdokument)

Der Diplomatenpass ist ein für das grenzüberschreitende Reisen vorgesehener Pass, der üblicherweise nur an Diplomaten sowie an hochrangige Amts- und Mandatsträger, etwa Abgeordnete eines Parlaments oder Ministerialbeamte mit politischer Funktion, ausgegeben wird. Er soll nur für Reisen zu dienstlichen Zwecken verwendet werden. An Reisende im staatlichen Auftrag, die nicht Diplomaten sind und die keine politische Funktion ausüben, werden Dienstpässe ausgegeben.

Deutschland

Die Ausstellung von Diplomatenpässen, einschließlich vorläufiger Diplomatenpässe, ist in Deutschland in der Passverordnung geregelt. Einzige Ausstellungsbehörde für deutsche Diplomatenpässe ist das Auswärtige Amt (Referat 505-9). Die Ausstellung der Diplomatenpässe erfolgt allein im öffentlichen Interesse, weshalb die Verordnung ausdrücklich klarstellt, dass auf die Ausstellung kein Anspruch besteht. § 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Ausstellung amtlicher Pässe der Bundesrepublik Deutschland (AVVaP) regelt jedoch, welche Verfassungsorgane, Amts- und Mandatsträger einen Diplomatenpass erhalten.[1]

Der Besitz eines Diplomatenpasses führt, für sich genommen, nicht zur diplomatischen Immunität. Diese wird erst durch die Akkreditierung eines Diplomaten oder eine amtliche Einladung in einem bestimmten Staat bewirkt, wobei sich diese Wirkung auf den akkreditierenden oder einladenden Staat beschränkt. Immunitäten sind in Deutschland in den § 18 bis 20 des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelt. § 1 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz regelt diese Ausnahme dieses engen Personenkreises vom allgemeinen Ausländerrecht.

Für Diplomatenpassinhaber einiger Staaten besteht unabhängig von der Einladung oder Akkreditierung das Privileg, dass sie abweichend von den Staatsangehörigen ihres Staates, die einen regulären Reisepass vorweisen, von der Visumpflicht befreit sind. In Deutschland sind diese Ausnahmen in § 19 der Aufenthaltsverordnung geregelt; die zugehörige Staatenliste findet sich in Anlage B zur Aufenthaltsverordnung.

Österreich

Die Ausstellung von Diplomatenpässen wird durch das Passgesetz §6 geregelt.[2] Der §15 Abs (2a) beschreibt die Passentziehung wie folgt: Dienst- oder Diplomatenpässe sind zu entziehen, wenn die Voraussetzungen für eine Ausstellung nicht mehr vorliegen.

In Österreich ist es jedoch derzeit üblich, dass ehemalige Bundesminister, sowie deren Ehepartner und Staatssekretäre auch nach Ablauf ihrer Amtszeit weiterhin Diplomatenpässe erhalten, sofern sie das wünschen. Es ist dafür nicht nötig, dass sie irgendeine politische Funktion ausüben oder eine offizielle Mission erfüllen. Auch die österreichischen Bischöfe wurden vom Außenministerium mit Diplomatenpässen ausgestattet.[3]

Allerdings erging vom Ministerium nach der Einführung neuer, strengerer Regeln für die Vergabe von Diplomatenpässen in einem Brief vom 25. Juli 2012 die Aufforderung, den Pass bis spätestens 25. Oktober 2012 zu retournieren. Das Dokument wird künftig nur noch tatsächlichen Diplomaten und Regierungsmitgliedern zur Verfügung stehen.

Der Diplomatenpass ist grellrot, der Dienstpass dunkelblau. (seit Reform 2012)[4]

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Diplomatenpässe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Diplomatenpass – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. BAnz AT 14.07.2014 B1, zuvor Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Ausstellung amtlicher Pässe vom 11. November 2003 (GMBl 2003 Nr. 38, S. 750)
  2. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005798
  3. Österreich: 3138 Personen besitzen einen Diplomatenpass, die Presse am 13. März 2012
  4. BZÖ-Grosz: Nach Diplomatenpass auch Dienstpass reformieren - Bezieherkreis völlig unklar!, APA am 13. Janner 2012
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Diplomatenpass aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.