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Deutsche Zentralverwaltung der Justiz

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Die Deutsche Zentralverwaltung der Justiz („DJV“[1]) war die von 1945 bis 1949 bestehende Vorläuferorganisation des Justizministeriums der Deutschen Demokratischen Republik. Sie sollte nach dem zweiten Weltkrieg eine Neuordnung der Justiz im sowjetisch besetzten Osten Deutschlands (SBZ) einleiten, dafür sorgen, dass keine Funktionsträger des Nationalsozialismus Anwälte und Richter wurden, und ein Gerichtswesen mit sozialistischen Zügen nach Vorbild der Justiz der Sowjetunion anstreben.

Geschichte

Eugen Schiffer, erster Präsident des DJV

Auslöser für die Gründung der DJV war der Befehl Nr. 17 der Sowjetischen Militäradministration SMAD vom 27. Juli 1945. Drei Monate später, im November 1945, war der Aufbau der Zentralverwaltung – bestehend aus dem Zentralbüro und acht Abteilungen – bereits abgeschlossen. Die SMAD drängte unter anderem deswegen auf einen schnellen Aufbau der DJV, weil sie praktisch bei allen ihren Befehlen und Anordnungen auf rechtskundige deutsche Beratung angewiesen war und eine zuverlässige Anlaufstelle dafür benötigte.[2] Zum ersten Präsidenten der DJV berief die SMAD den damals 85jährigen Eugen Schiffer, der bereits in der Weimarer Republik Justizminister gewesen war.

Der Aufbau der Gerichte oblag im Wesentlichen den Ländern, sodass der Einfluss der DJV als zentrale Institution schwach war. Mit nur etwa 100 Mitarbeitern war ihr Personalbestand kleiner als der der meisten anderen Zentralverwaltungen. Im Dezember 1947 waren nur zwölf von 105 Mitarbeitern SED-Mitglieder. Wegen des Juristenmangels nach dem Krieg war man auf Fachleute aus allen in der SBZ zugelassenen Parteien angewiesen. Zunehmender Druck auf die Zentralverwaltung Justiz, sich stärker dem Kurs der SED anzugleichen, führten im August 1948 zum Rücktritt Schiffers, der der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands angehörte. In einer Juristenkonferenz am 25. bis 26. November 1948 zeigte sich das Präsidium des DJV dann im neuen Gewand:

  • Max Fechner (SED) war der neue Präsident und wurde ein Jahr später erster Justizminister der DDR.
  • Vizepräsident war der spätere erste Generalstaatsanwalt der DDR Ernst Melsheimer (SED).
  • Leiterin des Personalwesens war Hilde Benjamin (SED), eine Richterin, die wegen ihrer harten Urteile in den Waldheimer Schauprozessen 1950 von sich Reden machte und löste 1953 Fechner als Justizministerin der DDR ab.

Am 7. Oktober 1949 wurde die Deutsche Zentralverwaltung der Justiz aufgelöst und ging ins Justizministerium der DDR über.

Einzelnachweise

  1. Die Abkürzung DJV für Deutsche Justizverwaltung war allgemein gebräuchlich und wurde auch im Verkehr der Behörden untereinander verwendet.
  2. Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands] in Martin Broszat, Hermann Weber (Hrsg.), Helga A. Welsh: SBZ-Handbuch: Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone, Oldenbourg Wissenschaftsverlag München, 1993, ISBN 978-3486552621, S. 218ff
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Deutsche Zentralverwaltung der Justiz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.