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Deutsche Familiennamen

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Die deutschen Familiennamen haben sich im deutschsprachigen Raum seit dem 12. Jahrhundert nach und nach etabliert. Aber erst 1875 wurden im Deutschen Reich die Standesämter eingeführt und die Namen festgeschrieben. Seitdem trägt jeder Deutsche einen Vornamen, einen eventuellen Zwischennamen und einen Familiennamen, und zwar in dieser Reihenfolge. In einigen deutschen Mundarten steht der Familienname vor dem Vornamen an erster Stelle.

Historische Entwicklung

Im 9. Jahrhundert wurde erstmals in Venedig ein Familienname vererbt. Diese Sitte breitete sich von dort aus im 10. Jahrhundert nach Norditalien und Südfrankreich aus. Im 11. Jahrhundert gelangte der Gebrauch nach Katalonien und Nordfrankreich, im 12. Jahrhundert nach England und in das Gebiet der Schweiz. Danach wurde der Gebrauch eines festen Familiennamens auch in den west- und süddeutschen Städten üblich. Anfang des 15. Jahrhunderts waren Familiennamen überall im deutschen Sprachraum anzutreffen, aber nicht durchgehend. Auch konnte der Familienname noch wechseln, zum Beispiel bei Wegzug oder aufgrund neuer Berufstätigkeit. Während der Adel seit der Erblichkeit der Lehen im Jahr 1037 feste Familiennamen trug, um seine Erbansprüche geltend machen zu können, folgten erst später die Patrizier und Stadtbürger. Bäuerliche Gegenden kamen ohne einen festen Familiennamen bis zum 17. oder 18. Jahrhundert aus, in Friesland wurde er erst im 19. Jahrhundert gesetzlich eingeführt.

Bis ins 12. Jahrhundert findet man in Quellen nur eingliedrige Personennamen. Es gab jedoch bereits Möglichkeiten, familiäre Beziehungen zum Ausdruck zu bringen, etwa die Nennung des Vaters, den Stabreim, die Variation der Rufnamenglieder; z. B. im Hildebrandslied: „Hildebrand, Heribrandes Sohn“. Eine weitere Möglichkeit, Personen näher zu beschreiben, sind individuelle Beinamen, die auf ein besonderes Merkmal des Namensträgers anspielen. Diese Methode findet sich vereinzelt in den frühen Quellen.

Im 12. Jahrhundert veränderte sich das Namenssystem und es wurden immer häufiger zwei Namenselemente - Rufname und Familienname - verwendet. Diese frühen Familiennamen sind aber im Gegensatz zum heutigen System noch nicht vererbbar und des Weiteren wandelbar in ihrer Erscheinungsform. Zu den Gründen für diese Veränderung im System zählt u. a. die Bevölkerungsverdichtung der damaligen Zeit. Besonders in den Städten wiederholte sich ein und derselbe Name bei vielen Personen, ebenso nahm die Zahl der schriftlichen Urkunden und Verträge zu. Dies machte es erforderlich, eine Person durch ihren Namen konkreter identifizieren zu können.

Bis 1800 waren Wandel des Familiennamens durch geänderte Schreibweise, durch Umformung und durch Kürzung oder Erweiterung des Namens oder auch Ersatz durch einen völlig anderen Namen keine Seltenheit und kommen bis in die Gegenwart vor. Die Möglichkeiten zur Veränderung des Namens sind damit noch weit vielfältiger, als sie sich schon aus den verschiedenen Schreibweisen des phonetischen Alphabets ergeben und eine der Hauptursachen für Tote Punkte der genealogischen Forschung. Zwar gab es in der Regel im 16. Jahrhundert bereits feste Familiennamen, doch nicht von so einer Festigkeit wie in unserem heutigen Sinne. Feste und erbliche Familiennamen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass ein Berufsname im Gegensatz zum tatsächlich ausgeübten Beruf der Person stehen kann, die Väter und ihre Söhne jeweils denselben Namen haben und Unterscheidungen gebraucht werden wie „der Ältere“ und „der Jüngere“. Doch sind willkürliche Namensänderungen durch Gesetz zum Beispiel in Sachsen erst 1662 verboten worden. Aber auch danach gibt es noch Veränderungen, etwa durch Eindeutschung fremd klingender Namen, durch Adoption, Legitimation und Ehelichkeitserklärung unehelicher Kinder, Eheschließung, Ehescheidung, Nobilitierung, Konfessionswechsel (Übertritt aus dem Judentum), Namenverleihung für Findelkinder, durch Bildung von Doppelnamen wie „Schulz-Blochwitz“ bei zu häufigen Namen, durch Annahme von Künstlernamen und dazu noch nach wie vor schwankender Schreibweise in vielen Fällen.

Im 16. Jahrhundert (vor allem in der ersten Hälfte), weniger schon im 17. Jahrhundert und sehr selten im 18. Jahrhundert waren im mitteldeutschen Sprachraum die folgenden Änderungen verbreitet: Ein Beiname, der den Beruf (Jorge, „der Steinmetz“), die Herkunft (Hans von Pyrna; aber keinesfalls adlig!), die Wohnstätte (Hans An gen End = „Hans, der in dem Haus am Ende des Dorfes wohnt“) oder bestimmte Eigenschaften (Hans der Lange) kennzeichnete, verdrängte den bereits vorhandenen Familiennamen, besonders deutlich bei Namen wie: „Hans Sternkopf sonst Stahl genannt“, der später nur noch als „Hans Stahl“ erschien.

Die Sitte, Menschen nach der Wohnstätte zu benennen, war im 16. Jahrhundert auch in Ostwestfalen bekannt. So findet sich u. a. der Name „Henrich tho Wevelincktorp“ (Heinrich zu Wengeringdorf), wobei das „zu“ ebenfalls keinen Adel bezeichnete.

Oft unterschätzt wird die Veränderlichkeit über eine bloße Veränderung der Schreibweise hinaus: Aus einem Ruhdorff, später Rudroff und Rudolph, konnte ein Rother und Ruther werden, ja sogar Röther und Röder. Namen konnten erweitert (etwa durch Zusammenziehung mit dem väterlichen Beinamen) oder gekürzt (Schummann zu Schumm), bei Gebildeten auch latinisiert werden. Tauchte in einem Ort ein Namensträger mit einem seltenen Namen auf, so wurde der Name oft an bereits bekannte Namen angeglichen (Preterman zu Brettner, Kreynitz zu Grentz usw.), wobei die Veränderungen tiefgreifend sein können und auch Vokale (Jahn zu John), auch als Anfangsbuchstaben, betreffen können.

1875 wurden die Standesämter eingeführt und die Namen festgeschrieben, was fahrlässige oder eigenmächtige Übertragungsfehler aber nicht ausschloss.

Seit dem 5. Januar 1938 ist die Änderung des Namens durch das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen wegen eines wichtigen Grundes wieder möglich. Siehe dazu unter Namensrecht.

Weibliche Endung

Umgangssprachlich werden vor allem im süddeutschen Sprachraum bei Frauen teilweise die Familiennamen durch Anhängen der Endung -in erweitert, zum Beispiel Bernauerin. Dieses Suffix wurde noch bis ins 18. Jahrhundert auch in amtlichen Dokumenten wie den Kirchenbüchern so eingetragen, z. B. Müller – Müllerin. Die Endung -in ist heute noch im Bairischen sowie als -e im Schwäbischen bzw. als -i im Alemannischen zu hören, die Endung -n im vogtländischen Dialekt (die Müllern).

Bekannte Beispiele hierfür sind „die Neuberin“ und „die Lutherin“ oder Luise Millerin aus Friedrich Schillers Drama Kabale und Liebe.

Herkunft der deutschen Familiennamen

Die meisten Familiennamen leiten sich ab:[1]

Nicht selten gehört ein gleichlautender (homonymer) Familienname zu mehreren Kategorien. Zum Beispiel kann der Name Beck ein Berufsname sein („ein Bäcker“), aber auch ein Wohnstättenname („jemand, der an einem Bach wohnt“).

Berufe

Familiennamen nach Beruf, Amt und Stand: Bei dieser Namensgruppe kann man heute noch viele kulturgeschichtliche Aspekte des Mittelalters nachverfolgen, etwa die Vielfalt der amtlichen Tätigkeiten oder die starke Entfaltung des Handwerks. Viele dieser Berufe und Tätigkeiten existieren heute nicht mehr, wie etwa Riemenschneider, Sattler und Wagner.

Unter den 50 häufigsten deutschen Familiennamen stellen die Berufsnamen die Mehrheit (30 Namen), schon die ersten 14 sind Berufsbezeichnungen. Dazu gehören Müller, Schmidt (Schmied), Schneider, Fischer, Meyer (Oberbauer, Großbauer), Weber, Wagner (Wagenradbauer), Becker (Bäcker), Schäfer und Schulz (Ortsvorsteher, Bürgermeister, Vollstreckungsbeamter).

Die Häufigkeit des Namens Müller zeigt beispielsweise die gesellschaftlich wichtige Rolle dieses Berufes. Zu dieser Gruppe zählen auch Namen wie Schuster oder Schmied (in allen Varianten). Manche Berufsnamen kamen nur in bestimmten geographischen Regionen auf, z. B. Rebmann, Winzer, Flößer. Diese Namen konnten nur dort entstehen, wo diese Berufe auch möglich waren, d. h. wo klimatische oder landschaftliche Bedingungen gegeben waren.

Einige Familiennamen mit Bezug zu einem Beruf entstanden nicht unmittelbar aus der Berufsbezeichnung. Die Benennung kann auch indirekt auf eine Sache oder Auffälligkeit zurückgreifen, die mit dem Beruf zu tun hatte. Man spricht dann von Berufsübernamen. Beispiele sind Nabholz für einen Wagner, Stoiber oder Stauber für einen Müller, Hartnagel für einen (Nagel-)Schmied.

Vornamen des Vaters, der Mutter

Bei Familiennamen aus Rufnamen verwendet man bei der Namensgebung eine Beziehung des ersten Namensträgers zu einem anderen Menschen. Häufig handelt es sich um Patronymika (Vatersnamen) oder aber auch um Metronymika (Mutternamen). Letztere finden sich besonders dann, wenn die Mutter eine höhere Stellung oder größeren Bekanntheitsgrad hat. Beispiele sind heutige Namen wie Albrecht, Dietrich, Konrad etc., aber auch Abwandlungen, z. B. Petermann oder Peters. Aus diesen vielen unterschiedlichen Namensformen, die aus einem Rufnamen hervorgehen können, ergibt sich der heute große Umfang dieser Gruppe.

Ursprünglich war dies in vielen Sprachen weit verbreitet. Besonders ausgeprägt war die patronymische Form in Skandinavien und Norddeutschland. Durch Anhängen der Endung -sen oder -son entstanden die typischen und sehr häufigen Familiennamen wie Hansen, Peterson usw.

Sehr viel seltener finden sich von der Mutter abgeleitete Namen, zum Beispiel Tilgner von Ottilie, Trienes von Trina (= Catharina) oder Merkens von Merken (= Maria). Im Laufe der Jahrhunderte verschwand außerhalb von Norddeutschland die Endung; es blieb nur der Vorname allein als Familienname (wie Claus, Johann oder Otto). Die häufigsten deutschen Familiennamen dieser Art sind Hartmann, Werner, Herrmann, Walter, Friedrich und Günther.

Beispiele für Vatersnamen, die mit einem lateinischen Genitiv („aus der Familie des Paul“ oder „Pauls Sohn“) gebildet werden, sind Pauli, Jakobi oder Caspari. Die Vielfalt deutscher Dialekte und die Praxis, gängige Vornamen abzukürzen oder zu verändern, führt dazu, dass Namen wie Wetzel (Variante von Werner), Jahn (von Johannes), Vick (=Friedrich) oder Bentele (von Pantaleon) nicht mehr als ursprüngliche Patronyme erkennbar sind. Besonders ursprünglich auf -old und -hart endende Vornamen enden mit einem starken Genitiv-z, solche mit der Endung -s, -z oder einer Vokalendung enden mit einem -en (z. B. Otten von Otto).

Eigenschaften

Übernamen sind meist nach persönlichen Auffälligkeiten eines Menschen gewählt worden. Namensgebend sind häufig

Herkunft

Herkunftsnamen geben an, woher die Person oder die Familie ursprünglich stammt oder wo sie längere Zeit gewohnt hat. Diese Namen entstanden in einer Zeit, in der sich eine starke Binnenwanderung vollzog und die Landbevölkerung in die auflebenden Städte zog. Zugezogene wurden oft nach ihrer Heimat benannt, etwa „Klaus [aus] Brandenburg“. Dabei entstanden Herkunftsnamen nach Ländern und Völkern (Unger, „der Ungar“), nach Stämmen (Bayer) und nach Regionen (Bergsträßer). Die häufigsten Herkunftsnamen sind: Frank(e) (aus Franken), Böhm(e) (aus Böhmen), Hess(e) (aus Hessen), Pohl (aus Polen oder Beziehung zu Polen, aber auch Orts- und Wohnstättenname).

Viele Herkunftsnamen gehen auf Ortsnamen zurück, zum Beispiel Basler („aus Basel“) oder Adenauer („aus Adenau“). Solche Familiennamen tragen häufig die Namensendungen von Orten: -bach, -berg, -burg, -dorf, -feld, -hagen, -hausen, -heim, -stein, -thal, -wald (zum Beispiel Lindenberg, Frankenstein, Grünewald). Auf slawische Orte bezieht sich die Namensendung -ow (eingedeutscht -au). Die Zuordnung zu einem bestimmten Ort allein anhand eines bestimmten Namens ist nicht immer möglich, da häufig mehrere Orte mit demselben Namen existieren, außerdem machen Personennamen bei Umzug einen viel vielfältigeren und weitreichenderen – und auch anderen – Lautwandel durch als die Namen der Orte selbst, sodaß Herkunftsnamen bis zur Unkenntlichkeit entstellt sein können.

Wohnstätte

Wohnstättennamen gehen normalerweise von einem Merkmal der Wohnstätte aus. Das kann zum Beispiel die Form des Geländes sein, z. B. Ebner (Wohnstätte im flachen Gelände), Berger (am Berg), Kuhlmann (in einer Vertiefung). Häufige Namen dieser Art sind: Becker und Beck (am Bach wohnend; auch Berufsname), Stein, Horn, Busch und Bergmann (auch Berufsname).

Es gibt immer wieder gleichlautende Orts- und Wohnstättennamen, was die Namensdeutung erschwert. Zum Beispiel kann Bühl (mhd. bühel „Hügel“) ein Herkunftsname sein (der erste Namensträger stammte aus einem Ort namens Bühl), aber auch ein Wohnstättenname (der erste Namensträger wohnte an einem Hügel). Bei Roth gibt es drei Möglichkeiten: Übername zur Farbe Rot (der Namensträger war rothaarig), Herkunftsname (er stammte aus einem Ort namens Roth), Wohnstättenname (er wohnte an einem gerodeten Platz).

Auch Hausnamen und ihre Ableitungen gehören am Rande zu dieser Kategorie. Zum Beispiel bedeutet der Name Sonderegger: „im Hof Sonderegg wohnhaft“ oder „vom Hof Sonderegg stammend“. Die „-er“-Bildung ist typisch oberdeutsch. Solche Namen ähneln den Herkunftsnamen, sie beziehen sich aber (ursprünglich) auf eine einzelne Wohnstätte in der Nachbarschaft. In ländlichen Gebieten blieb die Tradition, den Hofnamen wie einen Familiennamen (oder neben ihm) zu verwenden, noch sehr lange lebendig (siehe Genanntname).

Zur Entstehung des Adelsprädikats „von“

Zu den Frühformen der Herkunfts- und Wohnstättennamen gehören Bildungen wie Walther von der Vogelweide (nach einem Flurnamen) und Dietrich von Bern („aus Verona“, dessen alter deutscher Name Bern lautet). Das entspricht etwa einem holländischen Anthonis van Dyck („am Deich lebend“), einem englischen Anselm of Canterbury oder einem Jörg uff der Flüe in der Schweiz. Die Herkunftsangaben entstehen in der ausgehenden Zeit der Einnamigkeit, fixieren sich zu Familiennamen und verlieren später oft das von.

Vor dem 16. Jahrhundert war die Präposition selten ein Namenszusatz des Adels, sondern wurde als Angabe der Herkunft zum Bestandteil vieler Familiennamen, wie etwa von Flüe. Auch grundbesitzende Familien gaben diesen über das Wörtchen von an, z. B. „von Habsburg“ für die Hausherren ihrer Burg, der Habsburg. Erst mit dem allmählichen Verschwinden der Präposition von in den Namen des Bürgertums im 17. Jh. konnte sich die Funktion des Wörtchens von als Adelsprädikat entwickeln. Allerdings existieren bis heute Herkunftsnamen mit der Präposition von, ohne dass diese auf eine frühere Zugehörigkeit zur Adelsschicht hinweisen.[2]

Humanistennamen

In der frühen Neuzeit benutzten Gelehrte häufig latinisierte Formen ihres Familiennamens. Manchmal wurde dazu der deutsche Name übersetzt (Sagittarius aus Schütz, Praetorius bzw. Scultetus aus Schulz oder Schultheiß, Agricola aus Bauer, Mercator aus Kaufmann), manchmal wurde nur eine lateinische Endung angehängt (Schwarzbegius oder Nicolaus Copernicus von „Koppernigk“). Auch Übersetzungen unter Verwendung des Geburtsortes kamen vor (Regiomontanus für Königsberger). In manchen Familien blieb die lateinische Form bis heute als Familienname erhalten.

Seltener wurden auch gräzisierte Namen benutzt; das berühmteste Beispiel ist Melanchthon („Schwartzerdt“). Auch der Pastor Joachim Neumann änderte seinen Namen in Joachim Neander, nach ihm wurde dann das Neandertal und folglich auch der Urmensch Neandertaler benannt.

Bei den Humanistennamen geht es nicht im engeren Sinn um die Herkunft des Namens. Vielmehr wurden bereits vorhandene Namen in die Sprachen der Gelehrten übersetzt.


Tiernamen

Familiennamen, die auf Tiernamen zurückgehen, bilden keine eigenständige Herkunftskategorie. Es handelt sich oft um Übernamen, die auf eine Eigenschaft des Tieres Bezug nehmen. Der Hintergrund der Benennung kann aber auch eine Tätigkeit sein, die mit dem Tier zu tun hat. Oder der Name wurde von einem Haus übernommen, auf dem ein Tier dargestellt war. Darüber hinaus kann ein Familienname wie ein Tiername klingen, aber in einem ganz anderen Zusammenhang entstanden sein.

Fuchs ist der häufigste Tiername unter den Familiennamen. Möglicherweise bekam ein erster Namensträger wegen seiner Schläue diesen Namen – oder weil er rothaarig war. Aber auch eine berufliche Beziehung zu Füchsen als Jäger, Fellhändler oder Kürschner kann das Motiv der Benennung gewesen sein.[3]

Hahn ist der zweithäufigste Name dieser Art. Allerdings ist dieser Name nicht immer vom Tier abgeleitet. Es kommt unter anderem auch ein Herkunftsname in Betracht (vgl. die Ortsnamen Hahn und Hagen). Es kann sich auch um eine Kurzform des Rufnamens Johannes handeln.[4]

Der Familienname Wolf (bzw. Wolff, Wulf, Wulff) kann als Übername von der Gefährlichkeit oder Wildheit des Wolfes abgeleitet sein. Es kann sich aber auch um eine Kurzform von Rufnamen wie Wolfgang handeln.[5]

Familiennamen aus anderen Sprachräumen

Familiennamen aus anderen Sprachräumen sind auf dieselbe Weise entstanden wie die oben genannten Namen aus dem deutschen Sprachraum, das heißt als Berufsnamen, Patronyme usw.

Slawische Herkunft

Zahlreiche deutsche Familiennamen slawischen Ursprungs finden sich vor allem im Meißnerisch-obersächsischen, brandenburgischen und schlesischen Familiennamenbestand, vor allem solche sorbischer Herkunft. Beispiele: Hannak, Hanika, Horak, Nowak, Noack, Krahl und Kroll, Kralik usw.

Slawische Familiennamen sind auch Zeugnisse für Zuwanderer aus Polen, die in Deutschland von Ende des 19. Jahrhunderts an bis Anfang des 20. Jahrhunderts im Ruhrgebiet Arbeit fanden. Beispiele sind Juskowiak, Szepan, Kuzorra oder Sobotka, bekannte Fußballspieler des FC Schalke 04 in den Jahren um 1930. Heutzutage werden diese meist „falsch“ ausgesprochen und geschrieben, vor allem da auf Sonderzeichen verzichtet wird.

Französische Herkunft

Um das Jahr 1680 flüchteten 44.000 bis 50.000 französische Protestanten, die Hugenotten, vor politischer und religiöser Verfolgung nach Deutschland. Sie erhielten von protestantischen Fürsten Asyl und wurden in verschiedenen Gegenden angesiedelt, wo sie sich in der Folge immer stärker assimilierten. Die Familiennamen der Hugenotten konnten sich zum Teil erhalten. Ähnlich wie die slawischen Namen haben sie sich zum Teil stark verändert, sodass der französische Ursprung nicht immer nachvollziehbar ist. Beispiele: Maizière, Wibeau, Dumont, Mangin/Mengin, Chabrié, Gorenflo oder Sarrazin. Französische Familiennamen finden sich infolge von Zuwanderung aus Lothringen und der Wallonie daneben häufiger im Saarland und im Raum Trier, Beispiele: Lafontaine, Villeroy, Boch.

Baltische Herkunft

Familiennamen auf -eit gehen meist auf litauische Namen zurück. Vorfahren von Trägern dieses Namens stammen häufig aus dem Grenzgebiet von Ostpreußen und Litauen (z. B. aus dem Memelland). Beispiele: Wowereit, Karusseit, Willumeit, Bertuleit usw.


Jüdische Herkunft

Hauptartikel: Jüdischer Name

Weitere nichtdeutscher Herkunft

Durch die Einwanderung von Gastarbeitern in die Bundesrepublik seit den 50er Jahren sind auch italienische, spanische, jugoslawische, griechische, portugiesische und insbesondere türkische und kurdische Familiennamen in Deutschland verbreitet.

Durch Gastarbeiter in der DDR und Flüchtlinge während des Vietnamkriegs sind auch vietnamesische Namen, speziell Nguyen, in Deutschland vertreten.

Adelstitel

Die nach dem Ersten Weltkrieg im republikanischen Deutschen Reich abgeschafften Adelstitel werden seither als Bestandteil des Familiennamens geführt. Der vormalige Titel wird demnach nicht dem Vornamen vorangestellt, sondern erscheint hinter dem Vornamen, z. B. Carl Prinz zu Wied. In Österreich wurden die Adelstitel 1919 durch das Adelsaufhebungsgesetz aufgehoben und das Führen der Titel sowohl im öffentlichen als auch im rein gesellschaftlichen Verkehr unter Strafe gestellt.

Schreib- und Lautvarianten

In den einzelnen deutschen Sprachräumen gibt es vielfältige Schreibvarianten von Familiennamen und oft auch mehrere Lautvarianten nebeneinander. Weitgehend bis ins 19. Jahrhundert hinein gab es eine traditionell gefestigte, aber nur in begrenztem Umfang eine generelle, überregionale, zum Teil aber noch nicht einmal lokale Regelung der Schreibung. Die vom jeweiligen Schreiber gewählte Form der schriftlichen Fixierung war zwar nicht völlig willkürlich, jedoch sind bei der Wiedergabe bestimmter Laute und Lautverbindungen Toleranzen nachzuweisen.

Bei der schriftlichen Fixierung der Familiennamen wurden die in den einzelnen Sprachräumen gebräuchlichen, im gesamten deutschen Sprachgebiet aufgrund der mundartlichen und umgangssprachlichen Verhältnisse sehr vielfältigen Lautvarianten aufgezeichnet.

Bei den aus fremden Sprachen zu uns gekommenen Familiennamen musste eine mehr oder weniger sachgerechte Anpassung an das deutsche Phonem- und Graphemsystem vorgenommen werden.

Die Aufzeichnung der Familiennamen und die Herausbildung einer endgültigen, dann nicht mehr veränderbaren Schriftform erfolgte zu unterschiedlichen Zeiten, so dass mehrere Stufen der lautlichen Entwicklung und auch der schriftlichen Wiedergabe dieser Entwicklung einwirkten.

Rechtliche Grundlagen

Näheres siehe unter: Namensrecht

Als „Familienname“ im juristischen Sinn wird in Deutschland lediglich der „Nachname“ einer Person bezeichnet. Dieser individuelle Nachname kann vollkommen anders sein als der Nachname der Herkunftsfamilie, der Nachname des Ehegatten oder der Nachname der Kinder. Mit dem Begriff „Ehename“ definiert der Gesetzgeber in § 1355 BGB jenen Nachnamen, den Eltern ihren Kindern geben wollen. Anders gesagt: „Familienname“ ist der eigene Nachname, „Ehename“ der Nachname der Kinder.

Die bürgerlichen Bestimmungen über den Namen werden in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Deutsche (Ethnie) angewendet. Bundesdeutsche Behörden und Gerichte wenden auf einen Ausländer das Recht desjenigen Staates an, dem der Ausländer angehört oder ihm entstammt. Soweit bundesdeutsche Vorschriften anzuwenden sind, erfolgt die Namensvergabe durch:

  1. Geburt
  2. Adoption
  3. durch Neubestimmung bei einem Minderjährigen innerhalb enger Grenzen (z. B. bei Sorgerechtsänderungen)
  4. Eheschließung und Ehescheidung

Der Träger eines Namens kann einem Unbefugten die Verwendung seines Namens untersagen und ihn bei Besorgnis weiterer unbefugter Verwendung auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Das Gleiche gilt, wenn dem Berechtigten die Berechtigung, den Namen zu führen, bestritten wird. Des Weiteren kann der Namensinhaber Schadenersatz verlangen, soweit ihm durch die unbefugte Verwendung ein Schaden entstanden ist. Der Nichtberechtigte hat dasjenige, was er infolge des widerrechtlichen Namensgebrauchs erlangt hat, dem Berechtigten herauszugeben. Diese Ansprüche spielen bei Namen, die in der Werbung verwendet werden (jemand lässt ohne Zustimmung von Boris Becker Kleidungsstücke mit diesem Namensaufdruck erzeugen), oder bei der Vergabe von Domainadressen (jemand meldet eine Domainadresse unter seinem oder unter einem fremden Namen an, der eine notorisch bekannte Firma ist, Näheres siehe: Domainnamensrecht) immer wieder eine Rolle.

Öffentlich-rechtlich kann eine Namensänderung aus wichtigem Grund erfolgen.

Siehe auch

Literatur

Grundlagen

  • Adolf Bach: Deutsche Namenkunde I. Die deutschen Personennamen, Bände 1 und 2. 2., stark erweiterte Auflage. Carl Winter, Heidelberg 1952, 1953.
  • Konrad Kunze: dtv-Atlas Namenkunde. Vor- und Familiennamen im deutschen Sprachgebiet. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1998 (mit Neuauflagen), ISBN 3-423-03266-9.
  • Damaris Nübling, Fabian Fahlbusch, Rita Heusler: Namen. Eine Einführung in die Onomastik. Narr Francke Attempto, Tübingen 2012, ISBN 978-3-8233-6685-0, S. 144–168.
  • Ernst Schwarz: Deutsche Namenforschung. Band 1: Ruf- und Familiennamen. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1949.

Nachnamenlexika, allgemein

  • Hans Bahlow: Deutsches Namenlexikon. 16. Auflage. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1972, ISBN 3-518-36565-7 (Suhrkamp-Taschenbuch 65).
  • Alfred Bähnisch: Die Deutschen Personennamen. Teubner, Leipzig 1910 (Aus Natur und Geisteswelt 296).
  • Josef Karlmann Brechenmacher: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Familiennamen. 2., von Grund auf neugearbeitete Auflage der „Deutschen Sippennamen“. Starke, Limburg a. d. Lahn 1986, ISBN 3-7980-0355-6.
  • Rosa Kohlheim, Volker Kohlheim: Familiennamen. Herkunft und Bedeutung von 20.000 Nachnamen. Duden, Mannheim u. a. 2000, ISBN 3-411-70851-4 (2. völlig neu bearbeitete Auflage. ebenda 2005, ISBN 3-411-70852-2).
  • Heintze-Cascorbi: Die Deutschen Familiennamen. Geschichtlich, geographisch, sprachlich. 7. sehr verbesserte und vermehrte Auflage. Buchhandlung des Waisenhauses, Berlin 1933 (3. Nachdruck. Olms, Hildesheim u. a. 2004, ISBN 3-487-10832-1).
  • Horst Naumann: Das große Buch der Familiennamen. Alter, Herkunft, Bedeutung. Bassermann, Niedernhausen 1999, ISBN 3-8094-0729-1 (Auch: Lizenzausgabe. Weltbild, Augsburg 2005, ISBN 3-8289-1955-3).
  • Jürgen Udolph, Sebastian Fitzek: Professor Udolphs Buch der Namen. Woher sie kommen – was sie bedeuten. Bertelsmann, München 2005, ISBN 3-570-00879-7.

Lexika, regional

  • Maria Hornung: Lexikon österreichischer Familiennamen. öbv und hpt, Wien 2002, ISBN 3-209-03791-4.
  • Max Mechow: Deutsche Familiennamen preussischer Herkunft. 2. Auflage. Tolkemita, Dieburg 1991 (Tolkemita-Texte. 36, ZDB-ID 228934-9).
  • Schweizerischer Verband der Zivilbeamten (Hrsg.): Familiennamenbuch der Schweiz. Bd. 1–4, Polygraphischer Verlag, Zürich 1968–1970. Familiennamenbuch online.
  • Reinhold Trautmann: Die altpreußischen Personennamen. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1925 (Zeitschrift für vergleichende Sprachforschung auf dem Gebiet der indogermanischen Sprachen. Ergänzungsheft 2, ZDB-ID 545165-6), (2. unveränderte Auflage. Unveränderter Nachdruck. ebenda 1974, ISBN 3-525-27302-9).

Weblinks

Wiktionary: Familienname – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Vgl. Duden: Familiennamen. Herkunft und Bedeutung von 20.000 Nachnamen. 2., völlig neu bearbeitete Auflage, Mannheim 2005, ISBN 3-411-70852-2
  2. Adelszeichen und Adel – Institut für Deutsche Adelsforschung
  3. Duden: Familiennamen. Herkunft und Bedeutung. Bearbeitet von Rosa und Volker Kohlheim. 2. Auflage, Dudenverlag, Mannheim 2005, ISBN 3-411-70852-2, S. 262.
  4. Duden: Familiennamen. Herkunft und Bedeutung. Bearbeitet von Rosa und Volker Kohlheim. 2. Auflage, Dudenverlag, Mannheim 2005, ISBN 3-411-70852-2, S. 303.
  5. Duden: Familiennamen. Herkunft und Bedeutung. Bearbeitet von Rosa und Volker Kohlheim. 2. Auflage, Dudenverlag, Mannheim 2005, ISBN 3-411-70852-2, S. 731.
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