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Depositum (Archivwesen)

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Der Begriff Depositum (lat. das Hinterlegte) bezeichnet Unterlagen, die von Privatpersonen oder Institutionen in einem Archiv hinterlegt wurden. Diese können dort nur verwahrt, aber auch erschlossen werden. Es erfolgt im Gegensatz zu Schenkungen oder Übernahmen keine Eigentumsübertragung. In Depositalverträgen werden Vereinbarungen zu den Nutzungsmöglichkeiten durch Archivbesucher getroffen (z. B. Sperrfristen). Damit Arbeiten des Archivs wie Erschließungsarbeiten und bestandserhaltende Maßnahmen über die Dauer der Überlassung hinaus sinnvoll sind, sind Archivare bemüht, dass das Depositum nach einer gewissen Dauer oder nach dem Tod des Depositalgebers in das Eigentum des Archivs übergeht.

Literatur

  • Norbert Reimann: Praktische Archivkunde. Ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung Archiv. Hrsg. im Auftr. des Westfälischen Archivamtes, Ardey-Verlag, Münster 2004, ISBN 3-87023-255-2
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