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Denkmal (Zeugnis)

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Noch im Boden verborgenes Denkmal: Grundriss eines gallo-römischen Lagerhauses

Ein Denkmal (Mehrzahl: Denkmäler oder Denkmale) als Zeugnis vergangener Kulturgeschichte wird auch als Denkmal im weiteren Sinne bezeichnet.

Es ist im allgemeinen Sprachgebrauch laut Duden ein

„erhaltenes [Kunst]werk, das für eine frühere Kultur Zeugnis ablegt.“[1]

Die Begriffsgeschichte des Wortes Denkmal geht auf Martin Luther zurück, bei dem es die Bedeutung „Gedächtnisstütze“ hat (siehe Denkmal - Begriffsgeschichte). Dabei wird der Ausdruck Denkmal dual verstanden und muss von dem Denkmal im engeren Sinne, also dem Denkmal als künstlerisches Werk des Gedenkens an eine Person oder ein Ereignis unterschieden werden.

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Deutscher Basis- und Oberbegriff schützenswerter Objekte und ihrer Behandlung

Kennzeichnung von Denkmalen in verschiedenen deutschen Bundesländern, ehemals Denkmal­kennzeichnung der DDR
Kennzeichnung von Denkmalen in Nordrhein-Westfalen

Denkmal wurde zum Basisbegriff schützenswerter Objekte vergangener Kulturgeschichte, teilweise ergänzt um den Vorsatz Kultur-, Kunst-, Bau- oder andere.

Hauptartikel: Denkmalschutz und Denkmalpflege

Vom Denkmal leiten sich auch die zwei wichtigsten Begriffe des Umgehens mit Denkmalen ab: Denkmalschutz und Denkmalpflege als die Gesamtheit aller Maßnahmen, die zur Erhaltung denkmalwürdiger Objekte im öffentlichen Interesse dienen, sind heute in den meisten Staaten der Welt durch Denkmalschutzgesetze rechtlich verankert. Dabei wird in einem Teil der Länder nicht zwischen Denkmalen und Kulturgütern unterschieden. In Deutschland wird dabei je nach Bundesland als Oberbegriff Denkmal oder Kulturdenkmal verwendet. Im Rahmen der Denkmalpflege werden geschützte als auch schützungswürdige Objekte erfasst und gelistet.

Hauptartikel: Kulturdenkmal

Denkmal als Oberbegriff wird in den Langtiteln der folgenden deutschen Denkmalschutzgesetze verwendet: Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Bayern), Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin, Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg, Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen. Weitere fünf Landesgesetze verwenden im Gesetzestitel den Begriff Denkmalschutz. Sieben der 16 deutschen Landesgesetztitel nennen das Schutzobjekt Kulturdenkmal. In den Gesetzestexten selbst verwenden die Denkmalschutzgesetze der sechs Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen den Oberbegriff Denkmal, während der Oberbegriff Kulturdenkmal in den zehn Gesetzen von Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen vorkommen.

Die Verwendung des Oberbegriffs Denkmal gilt auch für das österreichweit geltende Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung.

Denkmal war darüber hinaus ab 1961 im Denkmalschutz der DDR der Oberbegriff für die dazu erklärten „Zeugnisse der politischen, kulturellen und ökonomischen Entwicklung“ (bis 1961 noch als Kulturdenkmal bezeichnet).

Hauptartikel: Naturdenkmal

Historische Grünanlagen (zum Beispiel Gärten, Alleen und Tanzlinden) können gleichzeitig als Kultur- und als Naturdenkmal geschützt sein, da der jeweilige Schutzzweck verschieden ist.

Nach den Denkmalschutzgesetzen einiger Länder werden durch eine Legalfiktion auch Fossilien – an sich ja Naturdenkmale – zu Kulturdenkmalen erklärt (siehe dazu bspw. Hessisches Denkmalschutzgesetz).

In Analogie zur Begriffsbildung Kulturdenkmal wurde der Begriff Naturdenkmal gebildet und z. B. beim Sächsischen Heimatschutzgesetz von 1934, dem Gesetz zum Schutze von Kunst-, Kultur- und Naturdenkmalen, verwendet. Auch wenn ein gewachsenes Denkmal nicht als Denkmal errichtet wurde, wird ihm vom Menschen ein Denkmalwert in der Regel durch Zeitablauf zuerkannt, wenn es damit zum Zeugnis wird. Solche Analogien werden auch bei unter Schutz stehenden Landschaftselementen wie Höhlen, markanten und alten Baumexemplaren, artenreichen Naturflächen, Fossilien und anderen natürlich entstandenen Objekten gewählt.

Fremdsprachige Bezeichnungen für Denkmale vergangener Kulturgeschichte

Kennzeichnung des französischen Monument historique, entsprechend der Bezeichnung Denkmal der Geschichte der Weimarer Verfassung (Art.150)

Unterteilungen von Denkmalen

Auch ohne jegliche Unterschutzstellung bzw. ohne jeglichen Rückgriff auf gesetzliche Definitionen lassen sich Denkmale fachlich folgendermaßen einteilen beziehungsweise voneinander unterscheiden:

Nach dem Umfang des Denkmals

Nach der Art des Denkmals

Denkmale können denkmalpflegerisch, also unabhängig von ihrem Schutzstatus, unterschiedlichen Denkmalarten angehören, die sich bei einem Objekt auch nicht ausschließen müssen (so stellt eine Mühle sowohl ein Baudenkmal als auch ein Technisches Denkmal dar):

In der Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland

Nach den Richtlinien der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland zur Erstellung einer Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland von 1981 werden die erfassten Denkmale unabhängig von der jeweils geltenden Landesdenkmalschutz-Gesetzgebung folgendermaßen aufgeteilt:

Denkmalübersichten im deutschsprachigen Raum

Literatur

  • Dieter J. Martin, Michael Krautzberger (Hrsg.): Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege – einschließlich Archäologie, Recht, fachliche Grundsätze, Verfahren. Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, Verlag C. H. Beck, 3. überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, München 2010, ISBN 978-3-406-60924-4
    • Ausführliche Rezension der Erstauflage (2004) von Jürgen Klebs in: Die Denkmalpflege. Band 63, 2005, Heft 1, S. 91-95 „Rezensionen“.
  • Ludger Fischer: Elf Thesen gegen die Zerstörung von Denkmalen durch Kunsthistoriker. in: BAUWELT. 85 (1994), H. 8 (18. Februar 1994), S. 354-355.
  • Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (Hrsg.): Denkmäler in Deutschland – Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. 1. limitierte Auflage Dezember 2003, ISBN 3-922153-14-3.
  • Adrian von Buttlar; Christoph Heuter (Hrsg.): denkmal!moderne – Architektur der 60er Jahre – Wiederentdeckung einer Epoche. JOVIS Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-939633-40-2.
  • Andreas Hoffmann (Hrsg.): Kulturerhalt in Ostdeutschland. ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius, Hamburg 2012.
  • Dieter Klein, Martin Kupf, Robert Schediwy: Wiener Stadtbildverluste. Wien 2004.

Weblinks

 Commons: Kulturdenkmale/Denkmale in Deutschland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Commons: Denkmale in Österreich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Denkmal, das. In: Duden, abgerufen am 3. Oktober 2012.
  2. Abteilung für Klangdenkmale. Bundesdenkmalamt, 21. August 2008, abgerufen am 21. August 2008.
  3. Restaurierbeispiele aus den Restaurierwerkstätten für Kunstdenkmale im Wiener Arsenal. Bundesdenkmalamt, 21. August 2008, abgerufen am 21. August 2008.
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