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John Demjanjuk

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Passbild Demjanjuks aus dem ihm zugeschriebenen SS-Ausweis aus dem Jahr 1943

John Demjanjuk (ukrainisch Іван Миколайович Дем'янюк, wiss. Transliteration Ivan Mykolajovyč Demjanjuk; * 3. April 1920 in Dubowi Macharynzi mit dem Geburtsnamen Iwan Mykolajowytsch Demjanjuk, Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik; † 17. März 2012 in Bad Feilnbach) war während des Zweiten Weltkrieges ein ukrainischer Soldat der Roten Armee und diente nach seiner Gefangennahme durch die deutsche Wehrmacht im Jahr 1942 als Hilfswilliger. Er gehörte zu den Hilfstruppen der SS, die Personal für den Betrieb der Konzentrationslager stellten.

Seit 1952 lebte Demjanjuk in den USA. Von dort wurde er 1986 nach Israel überstellt und hier wegen angeblicher Verbrechen im Vernichtungslager Treblinka zum Tode verurteilt. 1993 wurde dieses Urteil vom israelischen Berufungsgericht aufgehoben, weil Demjanjuk verwechselt worden war, und er kehrte in die USA zurück. 2009 wurde Demjanjuk nach Deutschland ausgeliefert und dort für seine Tätigkeit im Vernichtungslager Sobibor als erster und bisher einziger nichtdeutscher untergeordneter NS-Befehlsempfänger vor Gericht gestellt. Am 12. Mai 2011 verhängte das Landgericht München II wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Dabei konnte Demjanjuk keine konkrete Tat individuell zugeschrieben werden, aber das Gericht betrachtete bereits seinen Dienst in Sobibor 1943 als ausreichend für eine Verurteilung, da Demjanjuk dort „Teil der Vernichtungsmaschinerie“ gewesen sei. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig: Demjanjuk starb zehn Monate später, bevor über die von ihm und von der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil eingelegte Revision entschieden war.

Leben

Bis Kriegsende

Nach Abschluss einer vierjährigen Schulzeit arbeitete Demjanjuk als Traktorist in einer Kolchose. 1940 wurde er von der Roten Armee eingezogen. Im Mai 1942 geriet er bei der Schlacht von Kertsch in deutsche Kriegsgefangenschaft.[1][2] Demjanjuk kam in ein Kriegsgefangenenlager bei Chełm, wo er vermutlich als sogenannter Hilfswilliger rekrutiert wurde.[1][3][4][5] Er wurde im Zwangsarbeitslager Trawniki militärisch ausgebildet und anschließend von der SS vereidigt.[6] Seine erste Aufgabe war die Bewachung jüdischer Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft.[5][7] Kurz darauf war Demjanjuk vermutlich im KZ Majdanek tätig. Welche Aufgabe er dort genau hatte, ist nicht geklärt.[5] Am 27. März 1943 wurde er vermutlich in das Vernichtungslager Sobibor abkommandiert, wo er als einer von etwa 130 Hilfswilligen unter dem Kommando von 20 bis 30 Deutschen gedient hat[8] und zur Außensicherung des Vernichtungslagers eingesetzt worden sein soll.[9] Anfang Oktober 1943 wurde er in das bayerische KZ Flossenbürg versetzt.[1][7][10] Vor Kriegsende diente Demjanjuk vermutlich noch kurze Zeit in der auf deutscher Seite kämpfenden Russischen Befreiungsarmee, der sog. Wlassow-Armee.[2][7]

Nach dem Krieg

Im Mai 1945 stellte sich Demjanjuk im Lager für Displaced Persons in Landshut vor. Im Juli 1947 war er Lastwagenfahrer für die US Truck Company 1049 in Regensburg und heiratete die Ukrainerin Wera, die er in einem DP-Lager kennengelernt hatte. Über Bad Reichenhall und Feldafing kam er am 14. September 1949 nach Ulm, wo laut Geburtsregister am 7. April 1950 in der als DP-Lager genutzten Sedankaserne seine Tochter geboren wurde. Im Oktober 1950 versuchte Demjanjuk über das Resettlement Center in Ludwigsburg in die USA auszuwandern, kehrte aber wegen des Verdachtes, er sei an Tuberkulose erkrankt, nach Ulm zurück. Am 29. Januar 1952 reiste die Familie schließlich über Bremerhaven in die USA aus.[11] Dort änderte Demjanjuk seinen Vornamen von Iwan auf John. Im November 1958 erhielt er die US-amerikanische Staatsbürgerschaft. Er lebte mit seiner Frau zunächst in Indiana, später in Seven Hills, Cuyahoga County, Ohio, wo er als Automechaniker arbeitete.

1975 schickte die sowjetische Regierung an US-Senatoren eine Liste mit 70 Namen angeblicher NS-Kollaborateure, die nach Amerika emigriert waren, einer der Namen war der Demjanjuks.[12]

Im Sommer 1976 veröffentlichte eine in New York erscheinende ukrainische Zeitschrift die Aussage Ignat Daniltschenkos, eines verurteilten Sobibor-Wächters, er habe gemeinsam mit Demjanjuk Dienst in Sobibor versehen.[10] 1977 gelangten die US-Behörden an eine Kopie seines Dienstausweises, auf dem seine Einsatzorte verzeichnet sind.[12] Darüber hinaus fanden die Ermittler eine Verlegungsliste, die bestätigt, dass Demjanjuk am 27. März 1943 an die Dienststelle Sobibor abkommandiert worden war. Etwa zur gleichen Zeit meldeten sich in Israel Überlebende des Vernichtungslagers Treblinka, die auf Fotos von John Demjanjuk den als Iwan der Schreckliche berüchtigten Wärter zu erkennen glaubten.[10] Diese Aussagen bildeten die Grundlage für die spätere Auslieferung und den Prozess in Israel. Demjanjuk wurde 1981 die US-Staatsbürgerschaft aberkannt.[10], weil er bei seiner Einreise 1952 bezüglich seines Dienstes falsche Angaben gemacht hatte.

Prozess in Israel

Datei:John Demjanjuk 3.jpg
Der angeklagte Demjanjuk (25. April 1988)

Im Oktober 1983 stellte Israel ein Auslieferungsersuchen an die USA, dem am 27. Januar 1986 stattgegeben wurde. Am 25. Februar 1987 begann die Verhandlung in Jerusalem.[12] Der Prozess wurde zu einem internationalen Medienereignis.[7] Im Prozess sagte Demjanjuk aus, er sei über Jahre ein einfacher Kriegsgefangener gewesen. Angesichts der Zustände im Lager bei Chelm wurde ihm nicht geglaubt, dass er dort so lange überlebt haben konnte.[1][7] Das Bezirksgericht hielt sich deshalb an die Zeugenaussagen von fünf Überlebenden aus Treblinka und an zwei nicht ganz deutliche Erklärungen von SS-Angehörigen. Es hatte keine Zweifel, dass Demjanjuk der berüchtigte Treblinka-Massenmörder „Iwan der Schreckliche“ war, und verurteilte ihn am 25. April 1988 nach dem Gesetz zur Bestrafung von Nazis und Nazihelfern zum Tode.[12]

Demjanjuk legte gegen das Urteil Berufung ein.[10] Bei Recherchen, die durch die Auflösung der Sowjetunion möglich wurden, fanden Ermittler Aussagen von 37 in der UdSSR verurteilten Treblinka-Wächtern. Aus diesen ging hervor, dass der Nachname von „Iwan dem Schrecklichen“ im Lager Treblinka nicht Demjanjuk, sondern Martschenko gewesen sein soll.[12] Zudem stellte sich heraus, dass das dem Justizministerium der Vereinigten Staaten unterstellte Office of Special Investigations (OSI) bereits vor dem Ausbürgerungsverfahren Unterlagen zurückgehalten hatte, die darauf hindeuten, dass es sich bei „Iwan dem Schrecklichen“ nicht um John Demjanjuk, sondern um Iwan Martschenko handele.[13][14] Am 29. Juli 1993 sprach der Oberste Gerichtshof Israels Demjanjuk einstimmig frei. Die Richter hatten „begründete Zweifel“, ob John Demjanjuk als „Iwan der Schreckliche“ in Treblinka tätig war.[10] Demjanjuk kam nach siebenjähriger Untersuchungshaft zurück in die USA, obwohl ihn das Gericht für einen Sobibor-Aufseher hielt – deswegen war er aber nicht angeklagt und auch nicht ausgeliefert worden.[12] 1998 bekam er seine US-Staatsbürgerschaft zurück.[10]

Prozess in den USA und Ausweisungsanordnung

2001 begann in den USA ein weiterer Prozess gegen Demjanjuk, in dem OSI-Chefermittler Edward Stutman das Gericht überzeugte, dass Demjanjuk während des Zweiten Weltkriegs in verschiedenen Konzentrationslagern als Wächter gedient hatte. Am 30. April 2004 entschied ein US-Gericht, Demjanjuk die US-Staatsbürgerschaft erneut abzuerkennen.[15]

Im Dezember 2005 wurde seine Abschiebung in die Ukraine angeordnet, wogegen sich Demjanjuk wehrte.[16] Am 24. März 2009 gab die Einwanderungsbehörde bekannt, Kontakt mit der deutschen Regierung aufgenommen zu haben, um die für eine Auslieferung nach Deutschland notwendigen Dokumente zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft München I warf Demjanjuk Beihilfe zum Mord an 29.000 Menschen im Vernichtungslager Sobibor vor.[17]

Eine Abschiebung nach Deutschland versuchten Demjanjuks amerikanische Anwälte Anfang April 2009 zu verhindern. Am Ende der juristischen Auseinandersetzung wurde ein Aufschub der Auslieferung nach Deutschland durch John Paul Stevens, Richter am obersten Gericht der USA, im Mai 2009 abgelehnt.[18]

Ermittlungsverfahren in Italien und Polen

Demjanjuk war verdächtigt worden, als Mitglied der unter Führung von Odilo Globocnik nach Triest versetzten Einheiten im Jahr 1943 im Konzentrationslager Risiera di San Sabbia Gräueltaten an Häftlingen begangen zu haben. Das Landgericht Triest stellte die Ermittlungen jedoch mit Entscheidung vom 29. April 1992 aus Mangel an Beweisen ein.[19]

Auch in Polen war gegen Demjanjuk wegen der Tötung polnischer Staatsangehöriger durch ukrainische Wachmannschaften in den Vernichtungslagern des Generalgouvernements, insbesondere in Treblinka ermittelt worden. Auch dieses Verfahren wurde aus Mangel an Beweisen durch das polnische Institut für nationales Gedenken / IPN / Bezirkskommission zur Strafverfolgung von Verbrechen gegen das Polnische Volk in Lodz am 19. Dezember 2007 (Aktenzeichen S 14/04/Zv) vorläufig eingestellt.[20]

Prozess in Deutschland

Vorbereitungen

Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen führte gegen Demjanjuk ein Vorermittlungsverfahren durch. Sie sah es danach als erwiesen an, dass er zwischen März und September 1943 als Aufseher im Lager Sobibor an der Ermordung von „mindestens 29.000 Menschen“ mitgewirkt habe, darunter an 1.939 Deutschen.[21] Anhand der Transportlisten wurden die Namen der Opfer ermittelt. Nach dem Kenntnisstand der Zentralen Stelle gab es keine Aussage, dass Demjanjuk Häftlinge eigenhändig ermordet habe. Sobibor war jedoch ein reines Vernichtungslager, Aufseher seien in allen Bereichen eingesetzt worden.[22]

Die Zentrale Stelle gab im November 2008 die Akten an die Staatsanwaltschaft in München ab.[23] Der Bundesgerichtshof bestimmte mit Beschluss vom 9. Dezember 2008[24] das Landgericht München II als zuständiges Gericht.[25]

Im Februar 2009 wurde vom Bayerischen Landeskriminalamt die Übereinstimmung des in den USA archivierten SS-Dienstausweises Demjanjuks mit einer Reihe weiterer vorliegender Ausweise dieser Art bestätigt. Die Münchner Staatsanwaltschaft I beantragte daraufhin am 11. März 2009 einen internationalen Haftbefehl gegen Demjanjuk, um eine Auslieferung nach Deutschland zu erreichen.[21]

Am 12. Mai 2009 kam Demjanjuk in einem Lazarettflugzeug aus den USA in München an. Er wurde in die Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt München überstellt, wo ihm der Haftbefehl bekanntgegeben wurde.[26] Demjanjuk wurde nach mehreren ärztlichen Untersuchungen für haftfähig erklärt.[27] Er befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Anfang Juli 2009 wurde bekannt, dass Demjanjuk von Ärzten als verhandlungsfähig eingestuft wurde, die Verhandlungsdauer pro Tag aber nicht mehr als zweimal 90 Minuten betragen dürfe.[28]

Eine Verfassungsbeschwerde Demjanjuks wurde von der zweiten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen.[29] Demjanjuk sah seine Rechte durch die Auslieferung aus den Vereinigten Staaten verletzt, verfehlte jedoch die ausreichende Darlegung. Demjanjuk rügte die Umgehung des Auslieferungsverfahrensrechtes, wofür jedoch laut Bundesverfassungsgericht keine deutsche Zuständigkeit erkennbar sei.[30]

In den Niederlanden formierten sich im April 2009 Angehörige der Opfer zu einer Gruppe, die beim Prozess in Deutschland als Nebenkläger auftrat.[31]

Am 13. Juli 2009 wurde von der Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 27.900 Fällen erhoben.[32]

Demjanjuks Rechtsanwalt Ulrich Busch kündigte im Oktober 2009 an, er werde Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Verhandlung vor dem Landgericht München II einlegen, um zu erreichen, dass Demjanjuk auf freien Fuß komme. Demjanjuk habe in Israel über sieben Jahre Haft verbüßt, eine höhere Strafe sei in Deutschland nicht zu erwarten, da die israelische Haft angerechnet werden müsse. Damit entfalle der deutsche Strafanspruch.[33]

Stellungnahmen vor Prozessbeginn

Christiaan F. Rüter, Herausgeber der kommentierten Urteilssammlung Justiz und NS-Verbrechen, äußerte Bedenken gegen die Anklageerhebung, denn ihm sei „völlig schleierhaft, wie irgend jemand, der die deutsche Rechtsprechung bis jetzt kennt, meinen kann, dass man […] Demjanjuk bei dieser Beweislage verurteilen kann.“ Rüter bezeichnete den Prozess als einen Prozess gegen „den kleinsten der kleinen Fische“ und war überzeugt: „Um Demjanjuk würde sich niemand kümmern, wäre an ihm nicht der Geruch hängengeblieben, er sei ‚Iwan der Schreckliche‘ – der er nachweislich nicht ist.“[1][34]

Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte die Auslieferung Demjanjuks und den Prozess. Die damalige Präsidentin Charlotte Knobloch betonte, dass der Prozess auch einen hohen symbolischen Stellenwert habe. „Gerade für Überlebende der Shoa ist es unerträglich, mit ansehen zu müssen, wie mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher, die keine Gnade für ihre Opfer kannten, Mitleid für sich einfordern oder gar eine Auslieferung mit Folter gleichsetzen.“[35]

Der Nebenklägervertreter, Cornelius Nestler, Ordinarius für Strafrecht an der Universität zu Köln,[36] teilte im November 2009 vor Prozessbeginn mit, dass mindestens 35 Nebenkläger zugelassen würden, mehr als im ersten deutschen Auschwitzprozess 1963–1965 in Frankfurt am Main. Vier der zugelassenen Nebenkläger waren Überlebende des Vernichtungslagers Sobibor, andere Angehörige von Opfern. Gegen einen geladenen Zeugen wurden Vorermittlungen wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord eingeleitet. Der Zeuge Samuel K., der im Vernichtungslager Belzec von 1941 bis 1943 als Zugwachmann arbeitete, war wie Demjanjuk einer der Trawnikis, die die SS als Gehilfen für den Massenmord im besetzten Osteuropa anwarb und war „dringend verdächtig, Beihilfe zu der grausamen Ermordung von mindestens 434.000 Menschen geleistet zu haben“.[37]

Prozessverlauf und Verurteilung

Die Hauptverhandlung unter dem Vorsitz des Richters Ralph Alt begann am 30. November 2009 und war ein juristisches Novum, weil erstmals in der bundesdeutschen Justizgeschichte ein nichtdeutscher untergeordneter NS-Befehlsempfänger wegen Beihilfe zum Mord ohne den Vorwurf der unmittelbaren Beteiligung an einer Tötungshandlung vor einem deutschen Gericht stand. Im Prozess, der auf zunächst 35 Verhandlungstage angesetzt war und immer wieder verlängert wurde, sagten zahlreiche Zeugen aus.

Von großer Bedeutung für das Verfahren war die Aussage des Gutachters Dieter Pohl vom Institut für Zeitgeschichte am 13. Januar 2010. Laut Pohl sei über das Verhalten der Trawniki-Männer nur sehr wenig bekannt. Die ausländischen Helfer seien jedoch durchgängig am Massenmord an den Juden beteiligt gewesen.[38][39] Auch als Handwerker und zu Küchendiensten wurden sie eingesetzt.[40] Im Fall der Flucht hätten Trawnikis mit der Todesstrafe rechnen müssen. Allerdings seien manche der Ergriffenen auch nur mit Arrest oder KZ-Haft bestraft worden. In einem Fall habe es einen gemeinsamen Fluchtversuch von zwei Trawnikis und fünf Gefangenen gegeben. Ein Gefangener und beide Trawnikis wurden von den Nazis gefasst und getötet.[38][39]

Die jüdischen Überlebenden und Teilnehmer des Häftlingsaufstandes von Sobibor, Thomas Blatt und Philip Bialowitz, wurden am 19. Januar 2010 als Zeugen der Anklage vernommen. Die beiden Zeugen und zugleich auch Nebenkläger im Prozess waren Arbeitshäftlinge im Vernichtungslager Sobibor zu der Zeit, in der auch Demjanjuk dort als Wachmann gedient haben soll. Sie berichteten von ihren Erlebnissen in Sobibor, z. B. dass die Trawniki die Häftlinge mit Bajonetten in die Gaskammern trieben und mit ihrer starken Präsenz jeden Fluchtversuch der Häftlinge verhinderten. An Demjanjuk als Wachmann könnten sie sich jedoch nicht erinnern.[41]

Am 2. Februar 2010 erfolgte eine Befragung des ehemaligen Chefermittlers der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, Thomas Walther. Laut Walther bedürfe der eherne Grundsatz im deutschen Strafverfahrensrecht, dass eine konkrete Tat ermittelt werden müsse, in dem speziellen Fall der industriell durchgeführten Massentötung der Nazis einer Anpassung. Todesfabriken wie Sobibor seien eine einzigartige Situation gewesen. Deshalb sei er zu dem Schluss gekommen, „dass ich so einen Einzeltatnachweis in einer solchen Einrichtung nicht zu führen habe“.[42]

Der Sachverständige Anton Dallmayer wurde am 14. April 2010 vom Bayerischen Landeskriminalamt zum Dienstausweis befragt, der im Prozess als eines der zentralen Beweisstücke dafür galt, dass Demjanjuk in Sobibor Dienst geleistet hatte. Dallmayer hatte zuvor den Demjanjuk zugeordneten Ausweis mit drei anderen Dokumenten von Trawnikis verglichen, die ihm ebenfalls von den Amerikanern übergeben worden waren. Im Vergleich mit den drei anderen Dokumenten sei der Demjanjuk-Ausweis „als authentisch“ zu bewerten. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass alle vier Ausweise Fälschungen seien.[43]

Am 22. Februar 2011 verlas der Verteidiger Ulrich Busch eine Erklärung seines Mandanten, der den gesamten Prozess hindurch geschwiegen hatte. Darin kündigte Demjanjuk einen Hungerstreik an, falls eine 1400 Seiten starke Akte des russischen Geheimdienstes, die seine Unschuld belegen soll, nicht als Beweismittel der Verteidigung zugelassen werde. Weiter erklärte Demjanjuk, er habe die Hungersnot unter Stalin, die deutsche Kriegsgefangenschaft, in der dreieinhalb Millionen Gefangene starben, und dann die Todeszelle in Israel mit Todesangst überlebt. „Jetzt, am Ende meines Lebens, versucht Deutschland – die Nation, die ohne Gnade und grausam Millionen unschuldiger Menschen ermordet hat – meine Würde, meine Seele, meinen Geist und mein Leben auszulöschen mit einem politischen Schauprozess und dem Versuch, mich, einen ukrainischen Bauern, für die Verbrechen, die Deutsche im Zweiten Weltkrieg verübt haben, schuldig zu sprechen.“[44][45]

Das Gericht schloss die Beweisaufnahme am 17. März 2011 ab.[46]

Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz forderte in seinem Plädoyer am 22. März 2011 eine Gesamtstrafe in Höhe von sechs Jahren Freiheitsstrafe und sah es als erwiesen an, dass Demjanjuk im Jahr 1943 bei der Ermordung von mindestens 27.900 Juden mitgewirkt habe. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft seien die Vorwürfe auch ohne einzelnen Tatnachweis stichhaltig. Jede Schuld sei individuell, Zweck der Strafe sei aber auch Sühne und für eine gewisse Genugtuung bei den Opfern zu sorgen. Als strafmildernd ließ Lutz gelten, dass Demjanjuk selbst Opfer der Deutschen war und gegen seinen Willen zum Wachdienst verpflichtet wurde. Er sei Gehilfe ohne eigenen Verantwortungsbereich gewesen. Allerdings habe kein Befehlsnotstand bestanden, weil eine Flucht seiner Meinung nach möglich gewesen sei.[47]

Am 13. und 14. April 2011 hielten die Nebenkläger ihre Plädoyers. Sie berichteten vom Schicksal ihrer Familien und deren Ende in Sobibor.[48] Der gemeinsame Anwalt der Nebenkläger, Cornelius Nestler, verzichtete in seinem Schlussvortrag, in dem er den Fall aus Sicht der Nebenklage historisch und rechtlich analysierte, auf das Stellen eines Strafantrages, da jeder der Nebenkläger die jeweils eigene Erwartung an das Strafmaß vorgetragen habe.[49]

Demjanjuks Verteidiger Ulrich Busch plädierte Anfang Mai 2011 auf Freispruch und Haftentschädigung für Demjanjuk. Busch kritisierte, dass Zeugen und Akten zugunsten Demjanjuks nicht berücksichtigt worden seien. Der Angeklagte sei nie im NS-Vernichtungslager Sobibor gewesen, und dafür gebe es auch keine Beweise. Und wenn Demjanjuk doch als Hilfswachmann dort gewesen sein sollte, dann habe er als Kriegsgefangener keine andere Wahl gehabt. Demjanjuk sei schon einmal zum Justizopfer geworden, als er in Israel wegen einer Verwechslung achteinhalb Jahre unschuldig in Haft gesessen habe – davon fünf Jahre in der Todeszelle –, und habe daher bereits genug gebüßt.[50]

Am 12. Mai 2011 wurde Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen zu fünf Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.[51][52] Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sich als Kriegsgefangener zu einem von etwa 5000 fremdvölkischen Hilfswilligen der SS habe ausbilden lassen und dann von Ende März bis Mitte September 1943 als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor gedient habe. Auch wenn ihm keine konkrete Tötungshandlung persönlich zugeschrieben werden könne, sei Demjanjuk dort „Teil der Vernichtungsmaschinerie“ gewesen. Die Anzahl der Opfer berechne sich auf Basis der Transportlisten der Deportationszüge in der Zeit, in der Demjanjuk in Sobibor gedient haben soll. Demjanjuk hätte sich nicht an diesen offensichtlichen Verbrechen beteiligen dürfen, sondern sich bemühen müssen, zu fliehen. Das damit verbundene Risiko hätte er in Kauf nehmen müssen.[53]

In dem Prozess hatte sich Demjanjuk nicht zu den Vorwürfen geäußert, sondern sich nur in drei schriftlichen Erklärungen als Opfer der Deutschen bezeichnet. Der Urteilsverkündung wohnten etwa ein Dutzend der mehr als 30 Nebenkläger aus den Niederlanden bei, die in Sobibor teilweise ihre gesamte Familie verloren hatten.

Mit der Verkündung des Urteils wurde der Haftbefehl aufgehoben und Demjanjuk aus der Haft entlassen. Nach zwei Jahren Untersuchungshaft sei ihre Fortdauer für den 91-Jährigen nicht mehr verhältnismäßig. Fluchtgefahr bestehe nicht, da der Angeklagte staatenlos sei und Deutschland deshalb nicht verlassen könne.[54] Demjanjuk lebte dann bis zu seinem Tod in einem Pflegeheim in Bad Feilnbach.[55][56]

Das Urteil gegen Demjanjuk wurde nicht rechtskräftig, da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Revision einlegten. Zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hierüber kam es bis zu Demjanjuks Tod nicht.[57] Nachträglich konnte sie nicht erfolgen, da der Tod des Angeklagten im deutschen Strafrecht ein Verfahrenshindernis darstellt, das nur noch die Einstellung des Verfahrens zulässt.[58]

Eine von Demjanjuk angestrengte Zivilklage wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch eine unzulässige Presseberichterstattung wurde rechtskräftig durch Urteil des BGH vom 23. Mai 2017 abgewiesen.[59]

Mit Beschluss vom 20. September 2016 bestätigte der BGH die Verurteilung des SS-Unterscharführers Oskar Gröning wegen „funktioneller Beihilfe“ zum Mord, ohne dass Gröning – wie Demjanjuk – während seiner Tätigkeit im KZ Auschwitz an einzelnen Mordtaten direkt beteiligt gewesen war.[60] Die Nebenkläger begrüßten dies als „wichtige Korrektur der früheren Rechtsprechung“.[61]

Demjanjuk in Roman, Film und Theater

Demjanjuks Prozess in Israel soll die Grundlage für den Film Music Box (1989) des Filmregisseurs und Drehbuchautors Constantin Costa-Gavras gewesen sein. Der gleiche Prozess diente dem US-amerikanischen Schriftsteller Philip Roth als Material für seinen 1993 erschienenen Roman Operation Shylock. Ein Bekenntnis.[62]

Demjanjuks Leben wurde in der Dokumentation Der Fall Ivan Demjanjuk dargestellt. Die Dokumentarfilmer Frank Gutermuth, Sebastian Kuhn und Wolfgang Schoen suchten Schauplätze der Lebensgeschichte Demjanjuks auf und führten eine Reihe von Interviews, unter anderem mit dem niederländischen Ordinarius für Strafrecht Christiaan F. Rüter, dem Sobibor-Überlebenden Thomas Blatt sowie Kurt Schrimm, dem Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. Der Film wurde vom Verbund der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD aus Anlass des Münchner Prozesses gegen Demjanjuk in Auftrag gegeben und gesendet.

Im März 2010 wurde am Theater Heidelberg das 2004 in Kanada uraufgeführte Stück Die Demjanjuk-Prozesse von Jonathan Garfinkel zum ersten Mal in deutscher Sprache und vom Autor aktualisiert aufgeführt.

Siehe auch

Literatur

  • Matthias Janson: Hitlers Hiwis. Iwan Demjanjuk und die Trawniki-Männer. KVV Konkret, Hamburg 2010, ISBN 978-3-930786-58-9.
  • Dr. Ulrich Busch: Demjanjuk der Sündenbock – Schlussvortrag der Verteidigung im Strafverfahren gegen John Demjanjuk vor dem Landgericht München. Monsenstein und Vannerdat, Münster 2011, ISBN 978-3-86991-361-2.
  • Angelika Benz: Der Henkersknecht: Der Prozess gegen John (Iwan) Demjanjuk in München. Metropol Verlag, Berlin 2011, ISBN 978-3-86331-011-0.
  • Wim Boevink: Dienstausweis 1393: Demjanjuk en het laatste grote naziproces. Bericht van een verslaggever. Uitgeverij Verbum, Laren (Niederlande) 2011, ISBN 9789074274579.
  • Heinrich Wefing: Der Fall Demjanjuk: der letzte große NS-Prozess. C.H.Beck Verlag, München 2011, ISBN 978-3-406-60583-3.
  • Rainer Volk: Das letzte Urteil. Die Medien und der Demjanjuk-Prozess. Oldenbourg, München 2012, ISBN 978-3-486-71698-6.
  • Christiaan F. Rüter, Dick De Mildt (Hrsg.): Lfd. Nr. 924. In: Justiz und NS-Verbrechen. Bd. 49, Amsterdam University Press, Amsterdam 2012, ISBN 978-3-598-24608-1 (Urteil des Landgerichts München II, online).
  • Lawrence Douglas: The right wrong man.John Demjanjuk and the last great Nazi war crimes trial. Princeton University Press, Princeton 2016, ISBN 978-0-691-12570-1.

Weblinks

 Commons: John Demjanjuk – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikinews Wikinews: John Demjanjuk – in den Nachrichten

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Der falsche Iwan? in der FAZ vom 11. Mai 2009
  2. 2,0 2,1 Nach 66 Jahren von der Vergangenheit eingeholt in der Basler Zeitung vom 12. Mai 2009
  3. Machte die Not ihn zum Mordgehilfen der SS? auf stern.de vom 13. Juli 2009
  4. Die Fußvölker der »Endlösung« in Die Zeit vom 23. April 2009, Nr. 18
  5. 5,0 5,1 5,2 Klaus Hillenbrand: Der Handlanger des Todes in der taz vom 8. April 2009
  6. Thomas „Toivi“ Blatt: Sobibór – der vergessene Aufstand. Münster/Hamburg, 2004. Seite 139. Zu Sobibor vgl. auch: Jules Schelvis: Vernichtungslager Sobibór, Münster / Hamburg, 2003
  7. 7,0 7,1 7,2 7,3 7,4 Mord nach Vorschrift. In: Der Spiegel. Nr. 12, 2009, S. 150 (online).
  8. Demjanjuk vor Gericht – Wer ist der Mann, der nicht Iwan ist? FAZ, 30. November 2009
  9. Späte Aburteilung eines „Hilfswilligen“? in der FAZ vom 3. Juli 2009
  10. 10,0 10,1 10,2 10,3 10,4 10,5 10,6 Der Albtraum des Jules Schelvis im Stern von 18. März 2009
  11. Augsburger Allgemeine Zeitung, 12. und 22. November 2008.
  12. 12,0 12,1 12,2 12,3 12,4 12,5 Holocaust: Mörderische Augen. In: Der Spiegel. Nr. 31, 1993, S. 103–105 (online).
  13. Die falsche Schuld in Die Zeit Nr. 44 vom 23. Oktober 1992
  14. Das Schreckliche an Iwan. In: Der Spiegel. Nr. 39, 1993, S. 180–181 (online).
  15. PDF (02-3529)
  16. US 'Nazi guard' faces deportation – BBC News, 22. Dezember 2006
  17. Erste Schritte zur Demjanjuk-Ausweisung, Reuters, 25. März 2009
  18. Oberster Richter verweigert Demjanjuk Abschiebungs-Aufschub Spiegel Online, 7. Mai 2009
  19. LG München II, Urteil vom 12. Mai 2011, JuNSV Bd.XLIX, Lfd.Nr.924, S. 377.
  20. LG München II, Urteil vom 12. Mai 2011, JuNSV Bd.XLIX, Lfd.Nr.924, S. 376.
  21. 21,0 21,1 Deutsche Staatsanwälte erwirken Haftbefehl gegen Demjanjuk, Spiegel Online, 11. März 2009
  22. Michael Martens: Mit Zufall und Akribie in Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 13. Mai 2009, S. 2
  23. Mutmaßlichem Massenmörder Demjanjuk droht Anklage in Deutschland Spiegel Online, 10. November 2008
  24. Beschluss des 2. Strafsenats vom 9. Dezember 2008 – 2 ARs 536/08, 2 AR 309/08
  25. Bundesgerichtshof Beschluss vom 9. Dezember 2008 Pressemitteilung
  26. vgl. Fischer, Sebastian Fischer; Neumann, Conny; Meyer, Cordula: Demjanjuk in München gelandet bei Spiegel Online, 12. Mai 2009
  27. NS-Prozess: Ärzte erklären John Demjanjuk für haftfähig. In: welt.de. 13. Mai 2009, abgerufen am 7. Oktober 2018.
  28. http://www.n-tv.de/politik/Demjanjuk-fit-genug-article395750.html
  29. Beschluss vom 17. Juni 2009 – 2 BvR 1076/09
  30. FAZ.net: Abschiebung Demjanjuks rechtens, 8. Juli 2009
  31. Demjanjuks Auslieferungsaufschub abgelehnt. (Memento vom 18. Mai 2009 im Internet Archive) RP Online, 10. April 2009.
  32. Demjanjuk als Nazi-Gehilfe angeklagt. Spiegel Online, 13. Juli 2009
  33. derstandard.at. Vgl. zeit.de.
  34. Vergl. auch Ein Ausweis soll Demjanjuk überführen (Link nicht mehr abrufbar) RP-Online, 30. November 2009 und Georg Bönisch, Jan Friedmann, Cordula Meyer, Klaus Wiegrefe: Das letzte Aufgebot. In: Der Spiegel. Nr. 15, 2009, S. 54-55 (6. April 2009, online).
  35. Archivlink (Memento vom 19. Mai 2009 im Internet Archive)
  36. http://www.nestler.uni-koeln.de/
  37. Spiegel Online: Vorermittlungen gegen Zeugen im Fall Demjanjuk
  38. 38,0 38,1 Gutachter belastet Angeklagten Demjanjuk taz, 14. Januar 2010
  39. 39,0 39,1 „Was ist los? Ich bin nicht Hitler!“ Focus, 13. Januar 2010
  40. Recht auf Angriff Focus, 23. März 2010
  41. „Wir hörten die Schreie aus den Gaskammern“ SZ, 19. Januar 2010
  42. Demjanjuks Verurteilung ohne Nachweis von Einzeltat möglich? Die Welt, 3. Februar 2010
  43. Zoff um den Ausweis SZ, 14. April 2010
  44. Kriegsverbrecher-Prozess: Demjanjuk droht mit Hungerstreik Focus, 22. Februar 2011
  45. Demjanjuk droht mit Hungerstreik sueddeutsche.de, 22. Februar 2011
  46. Gericht schließt Beweisaufnahme gegen Demjanjuk Frankfurter Rundschau, 17. März 2011
  47. Staatsanwalt fordert Gefängnisstrafe für Demjanjuk Welt Online, 22. März 2011
  48. Angehörige ermordeter Juden verlangen Bestrafung von Demjanjuk Märkische Oderzeitung, 13. April 2011
  49. http://www.nebenklage-sobibor.de/wp-content/uploads/2011/04/SKMBT_C20311041510150.pdf Schlussvortrag Professor Dr. Cornelius Nestler, Vertreter der Nebenkläger
  50. Prozess gegen John Demjanjuk: Verteidigung fordert Freispruch sueddeutsche.de, 3. Mai 2011
  51. Urteil des LG München II vom 12. Mai 2011 – 1 Ks 115 Js 12496/08
  52. Demjanjuk zu fünf Jahren Haft verurteilt FAZ, 12. Mai 2011
  53. NS-Kriegsverbrechen: Gericht verurteilt Demjanjuk zu fünf Jahren Haft Spiegel Online, 12. Mai 2011
  54. Trotz Verurteilung: Demjanjuk wird aus Haft entlassen Spiegel Online, 12. Mai 2011, abgerufen am 12. Mai 2011
  55. Focus: KZ-Wachmann Demjanjuk in Pflegeheim umgezogen 13. Mai 2011
  56. NS-Kriegsverbrecher Demjanjuk Bis zum Tod ohne Reue Spiegel Online, 17. März 2012
  57. Sabine Dobel: John Demjanjuk: Nazi-Scherge stirbt in Altenheim. In: stern.de. 17. März 2012.
  58. Martin Heger: Wer früher stirbt, ist länger unschuldig, lto.de vom 23. März 2012; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 1999, 4 StR 595/97, hrr-strafrecht.de
  59. Urteil des BGH vom 23. Mai 2017, Az. VI ZR 261/16, NJW-Spezial 2017, 583
  60. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 – 3 StR 49/16
  61. BGH bestätigt Urteil wegen Beihilfe zum NS-Massenmord, Die Zeit, 28. November 2016
  62. Philip Roth: Operation Shylock. A Confession. 1993. Deutsche Übersetzung: Operation Shylock. Ein Bekenntnis. Übersetzt von Jörg Trobitius, Hanser, München 1994, ISBN 3-446-17693-4.
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