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Datei:Zeichen 209-20 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung, rechts, StVO 1992.svg

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Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 601 × 601 Pixel, Dateigröße: 4 KB)

Diese Datei stammt aus einem gemeinsam genutzten Medienarchiv und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.

Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Zeichen 209-20: Vorgeschriebene Fahrtrichtung, rechts – gültig ab 01.07.1992 auf Grundlage der Elften Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung 1992. Weiter gültig in der Neufassung der StVO von 2013. Das Zeichen ist 600x600 mm groß. Der innere blaue Bereich ist 580 oder (bei einem breiteren Rand) 572 mm breit, die Lichtkantenbreite beträgt 10 mm. Mit Einführung des Verkehrszeichenkatalogs 2017 lautet die Zeichennummer nunmehr lediglich „209“.
English: German Sign No. 209-20: Turn right. This sign had the number "209-20" from 1992 to 2017. Since that year the number is "209".
Datum
Quelle Image taken from the de:Straßenverkehrs-Ordnung (German Road Regulations) as published by the de:Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (German Federal Ministry of Traffic, Building and Housing)
Urheber erstes Hochladen einer Datei durch: Andreas 06; eine im Jahr 2017 nach dem Verkehrsblatt interpretierte und digital umgesetzte neue Datei entstand durch Mediatus
Andere Versionen

Lizenz

Public domain Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

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aktuell12:10, 11. Dez. 2017Vorschaubild der Version vom 12:10, 11. Dez. 2017601 × 601 (4 KB)Mediatuskorrekter Maßstab, korrekte Lichtkante

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