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Datei:Zeichen 145-14 - Reiter, StVO 2013.svg

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Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 847 × 744 Pixel, Dateigröße: 5 KB)

Diese Datei stammt aus einem gemeinsam genutzten Medienarchiv und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.

Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Zeichen 145-14: Reiter. Vorläufige Nummer zur StVO-Neufassung von 2013. Bis dahin gab es das lediglich ein Sinnbild in §39 der StVO von 1970. Die Verkehrszeichen werden nach den Bestimmungen der StVO vom 16. November 1970 hergestellt. Diese wurden zuletzt geändert durch die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009. Die Abmessungen und Ausführungsarten müssen unter anderem den im Verkehrsblatt-Verlag erschienen Richtlinien über Abmessung der Verkehrszeichen und der Zusatzschilder nach der StVO einschließlich ihrer Varianten vom 25. Mai 1972 und 26. Juli 1972 entsprechen. Zu beachten sind hierzu außerdem die am 1. Januar 1976 in Kraft getretenen Änderungen, einschließlich der Elften Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom Juli 1992. Wie im Verkehrsblatt 22, 1970 beschrieben, mußte das Zeichen eine Seitenlänge von 900 mm besitzen. Im Verkehrsblatt 14, 1972 sowie im Verkehrsblatt 24, 1976 wird genau das hier stehende Zeichen mit seinen Bemaßungen abgebildet. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, die rote Umrandung war 80 mm breit. Der Ausrundungshalbmesser war 40 mm.
Datum 24. April 2011 (Hochladedatum)
Quelle siehe oben!
Urheber
English: vectorized by
Mailtosap; MaxxL; Mediatus (nach den amtlichen Vorgaben 2017 digital umgesetzt)
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Zeichen wurde mit Inkscape erstellt, oder mit was ganz anderem.

Lizenz

Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

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Public domain Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell11:19, 30. Okt. 2017Vorschaubild der Version vom 11:19, 30. Okt. 2017847 × 744 (5 KB)Mediatuskorrekte Datei laut Verkehrsblätter 1972/76 (Rand) sowie 1992 (Sinnbild)

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