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Datei:RGBL DR 1871 095.jpg

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Originaldatei(1.000 × 1.513 Pixel, Dateigröße: 186 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Diese Datei stammt aus einem gemeinsam genutzten Medienarchiv und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.

Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Reichsgesetzblatt 1871 Seite 95 (kontrastreiche Druckvorlage). Diese Seite 95 ist die erste Seite vom Reichsgesetzblatt des Deutschen Reichs, mit dem das Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes fortgesetzt wurde.
Datum
Quelle Wikipedia Commons: Image:Deutsches Reichsgesetzblatt_1871_019_095.jpg
Urheber Merker Berlin
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

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In manchen Staaten könnte dies rechtlich nicht möglich sein. Sofern dies der Fall ist:
Ich gewähre jedem das bedingungslose Recht, dieses Werk für jedweden Zweck zu nutzen, es sei denn, Bedingungen sind gesetzlich erforderlich.
Andere Versionen Image:Deutsches Reichsgesetzblatt_1871_019_095.jpg

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aktuell09:42, 6. Dez. 2008Vorschaubild der Version vom 09:42, 6. Dez. 20081.000 × 1.513 (186 KB)Merker Berlin{{Information |Description= |Source=eigene Arbeit |Date= |Author= Merker Berlin |Permission= |other_versions= }}

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