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Datei:Neu- und Altwürttemberg.jpg

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Originaldatei(904 × 1.188 Pixel, Dateigröße: 396 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

Neuwürttembergischer Falllehen Bauer - Altwürttembergischer Grundbesitzer

Falllehen: fällt bei jedem Todesfall des Inhabers wieder an die Herrschaft zurück, wenn dieser das Lehen nicht wieder an den Erben zurückgibt. Das Gut bleibt erhalten.

Realteilung: Das Erbe wird unter allen direkten Nachkommen gleichmäßig verteilt. Das Gut wird zersplittert, Streubesitz

Aquarell

Stuttgart, Staatsgallerie, Graphische Sammlung, Inv.Nr. 4287
Quelle eingescannt aus: Baden und Württemberg im Zeitalter Napoleons, Band 1.1, Stuttgart 1987, ISBN 3-922608-44-2
Urheber
Johann Baptist Pflug  (1785–1866)  wikidata:Q1692582
 
Johann Baptist Pflug
Alternative Namen
Johann-Baptist Pflug; Pflug von Biberach; Pflug Von Biberach Pflug; johann baptist pflug
Beschreibung Maler
Geburts-/Todesdatum 13. Februar 1785 Auf Wikidata bearbeiten 30. Mai 1866 Auf Wikidata bearbeiten
Geburts-/Todesort Biberach an der Riß Biberach an der Riß
Wirkungsstätte
Normdatei
creator QS:P170,Q1692582
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Reproduction of a painting that is in the public domain because of its age


Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei in den Vereinigten Staaten angesehen. Die Verwendung dieser Werke kann in anderen Rechtssystemen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sein. Zu Details siehe Reuse of PD-Art photographs.

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aktuell23:53, 3. Apr. 2007Vorschaubild der Version vom 23:53, 3. Apr. 2007904 × 1.188 (396 KB)Wuselig{{Information |Description= Neuwürttembergischer Falllehen Bauer - Altwürttembergischer Grundbesitzer Falllehen: fällt bei jedem Todesfall des Inhabers wieder an die Herrschaft zurück, wenn dieser das Lehen nicht wieder an den Erben zurückgibt. Das

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