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Datei:Lauffen-Unbekannt-1840.jpg

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Originaldatei(1.211 × 1.464 Pixel, Dateigröße: 419 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Diese Datei stammt aus einem gemeinsam genutzten Medienarchiv und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.

Beschreibung

Lauffen, Amtshaus des Klosterhofmeisters, Zeichner unbekannt, um 1840. Hier wohnte Hölderlin in seinen ersten beiden Lebensjahren (1770 bis 1772). Möglicherweise war es auch sein Geburtshaus.

Beschreibung

Amtshaus des Klosterhofmeisters des Klosters Lauffen (es wurde 1918 zugunsten eines Neubaus abgerissen). Man hielt es früher für Hölderlins Geburtshaus (https://www.lauffen.de/website/de/tourismus/lauffen_erleben/historischer-stadtrundgang/hoelderlin-denkmal). Weil Hölderlins Vater Klosterhofmeister war und sich seine Amtswohnung in dem Amtshaus befand, wohnte er hier bis zu seinem Tod 1772 mit seiner Frau. Der Sohn Friedrich, 1770 geboren, lebte hier zwei Jahre lang bis zum Tod des Vaters (https://www.zeit.de/news/2020-03/18/wo-hoelderlin-die-treppe-hinunterrutschte).

Möglicherweise wurde Hölderlin aber nicht im Amtshaus geboren, sondern ganz in der Nähe in dem privaten Wohnhaus der Familie Hölderlin, wo zur Zeit seiner Geburt seine beiden Tanten wohnten, denn bei der Geburt durften nur Frauen anwesend sein. In diesem privaten Wohnhaus lebte Hölderlins Mutter jedenfalls als Witwe mit ihren Kindern und mit Hölderlins Tanten von 1772 bis 1774. Heute wird dieses private Hölderlin-Haus, das "Hölderlinhaus" in Lauffen, oft als Hölderlins Geburtshaus angesehen (https://www.zeit.de/news/2020-03/18/wo-hoelderlin-die-treppe-hinunterrutschte, beachte auch "Hölderlins Geburtshaus" in der Überschrift).
Datum
Quelle Helmut Schmolz, Christhard Schrenk, Hubert Weckbach: Städte im Unterland - Malerische Ansichten aus dem 19. Jahrhundert, Jahrbuch Verlag Weinsberg 1989, Bild 76
Urheber Zeichner unbekannt, Bleistiftzeichnung, um 1840
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Das Urheberrecht erlischt nach § 64 UrhG 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Lizenz

Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei in den Vereinigten Staaten angesehen. Die Verwendung dieser Werke kann in anderen Rechtssystemen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sein. Zu Details siehe Reuse of PD-Art photographs.
{{PD-Art}} template without license parameter: please specify why the underlying work is public domain in both the source country and the United States
(Usage: {{PD-Art|1=|deathyear=''year of author's death''|country=''source country''}}, where parameter #1 can be PD-old-auto, PD-old-auto-expired, PD-old-auto-1996, PD-old-100 or similar. See Commons:Multi-license copyright tags for more information.)

Kurzbeschreibungen

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