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Beschreibung
BeschreibungLandgerichte für Urheberrechtsstreitsachen.png
Deutsch: Landgerichte für Urheberrechtsstreitsachen (vgl. § 105 Abs. 1 des deutschen Urheberrechtsgesetzes)
English: Regional courts for copyright litigation (cf. Art. 105 para. 1 of the German Copyright Act)
SH: LG Flensburg § 20 Landesverordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten in der Justiz (Justizzuständigkeitsverordnung – JZVO) vom 15. November 2019
MV: LG Rostock § 4 Abs. 1 Nr. 4 Verordnung über die Konzentration von Zuständigkeiten der Gerichte (Konzentrationsverordnung – KonzVO M-V) vom 28. März 1994
NW: LG Düsseldorf, LG Bielefeld, LG Bochum, LG Köln § 1 Verordnung über die Zusammenfassung von Designstreitsachen, Kennzeichenstreitsachen und Urheberrechtsstreitsachen sowie Streitigkeiten nach dem Olympiamarkenschutzgesetz vom 30. August 2011
BB: LG Potsdam § 2 Abs. 1 Nr. 2 Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen (Gerichtszuständigkeitsverordnung – GerZV) vom 2. September 2014
ST: LG Halle, LG Magdeburg § 5 Verordnung über Zuständigkeiten der Amtsgerichte und Landgerichte in Zivilsachen vom 1. September 1992
SN: LG Leipzig § 15 Abs. 2 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Organisation der Justiz (Sächsische Justizorganisationsverordnung – SächsJOrgVO) vom 14. Dezember 2007
TH: LG Erfurt § 5 Abs. 1 Nr. 9 Thüringer Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (ThürGerZustVO) vom 17. November 2011
RP: LG Frankenthal (Pfalz) § 6 Abs. 2 Landesverordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 22. November 1985
BW: LG Mannheim, LG Stuttgart § 13 Abs. 1 Verordnung des Justizministeriums über Zuständigkeiten in der Justiz (Zuständigkeitsverordnung Justiz – ZuVOJu) vom 20. November 1998
BY: LG München I, LG Nürnberg-Fürth § 45 Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz – GZVJu) vom 11. Juni 2012
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