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Datei:Grundgesetz Verkündungsformel.jpg

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Beschreibung

Beschreibung

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 1949, Faksimile der Verkündungsformel

Basic Law for The Federal Republic of Germany 1949, facsimile of the official rendition.

Transcription of text is following:

Der Präsident des Parlamentarischen Rates gab bekannt, daß die Veröffentlichung des Grundgesetzes in der heute erscheinenden Nummer 1 des Bundesgesetzblattes erfolgt. Abschließend hat der Präsident des Parlamentarischen Rates festgestellt, daß mit der Feststellung der Annahme des Grundgesetzes, dessen Ausfertigung und Verkündung, das Grundgesetz für alle Länder der amerikanischen, der britischen und der französischen Zone bindendes Recht geworden ist. Die Richtigkeit der vorstehenden urkundlichen Feststellungen und er Echtheit der eigenhändigen Unterschrift des Präsidenten des Parlamentarischen Rates bestätigen hier durch durch ihre eigene Unterschrift.

BONN AM RHEIN, den 23. Mai des Jahres Eintausendneunhundertneunundvierzig

(§ 5 Absatz 1 UrhG)
Quelle
Urheber

Lizenz

Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

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  • 2005-09-05 11:28 Calvin Ballantine 760×849×8 (288388 bytes) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 1949, Faksimile der Verkündungsformel Basic Law for The Federal Republic of Germany 1949, facsimile of the official rendition {{Vorlage:Wappen-PD-DE}}

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aktuell19:30, 24. Feb. 2007Vorschaubild der Version vom 19:30, 24. Feb. 2007760 × 849 (282 KB)Doco{{Information |Description=Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 1949, Faksimile der Verkündungsformel Basic Law for The Federal Republic of Germany 1949, facsimile of the official rendition (§ 5 Absatz 1 UrhG) |Source=Originally from [ht

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